Zur Erreichung der Anlageziele wird das Teilfondsvermögen zu mindestens 2/3 in festverzinslichen und variabel verzinslichen Anleihen angelegt sowie in Wandel- und Optionsanleihen und Zero Bonds, die auf Währungen der OECD- Mitgliedsstaaten oder Euro lauten. Es dürfen keine direkten Anlagen in Aktien erfolgen und der Anteil von Wandel- und Optionsanleihen darf höchstens 25% des Netto- Teilfondsvermögens betragen. Der Anteil, der aus Wandel- und Optionsanleihen bezogenen Beteiligungspapiere sowie der abgetrennten Warrants bzw. Optionen darf höchstens 10% des Netto- Teilfondsvermögens betragen. Aus Wandel- und Optionsanleihen bezogene Beteiligungspapiere sowie abgetrennte Warrants bzw. Optionen sind innerhalb von zwölf Monaten zu veräußern.