Die Anlage in Aktien und Aktienfonds beträgt mindestens 51 % des Netto-Teilfondsvermögens. Bei der direkten Investition in Aktien beträgt der Anteil von Unternehmen, welche ihren Sitz in Deutschland haben oder deren wirtschaftlicher Tätigkeitsschwerpunkt sich in Deutschland befindet mindestens 70% des in Aktien gehaltenen Anteils. Der Anteil von Unternehmen, die ihren Sitz in der EU (exklusive Deutschland) haben, darf bei der direkten Investition in Aktien maximal 30% des in Aktien gehaltenen Anteils betragen. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49 % des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie den weiteren oben genannten Anlagegrenzen abgewichen werden.