Ziel der Anlagepolitik ist auf mittlere Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme
geringer Wertschwankungen. Er wird dazu je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage
und der Börsenaussichten im Rahmen seiner Anlagepolitik die nach dem Investmentfondsgesetz und
den Fondsbestimmungen zugelassenen Vermögensgegenstände erwerben und veräußern.
Für den Investmentfonds werden mindestens 51 % des Fondsvermögens Schuldverschreibungen und
sonstige verbriefte Schuldtitel erworben. Davon werden mindestens 51 % hinsichtlich der Bonität von
anerkannten Rating-Agenturen in das Investment-Grade-Segment eingestuft sind. Die gleichen
Voraussetzungen werden auch dann erfüllt, wenn es sich um staatlich garantierte Wertpapiere handelt.
Bis zu maximal 49 % des Fondsvermögens können in Schuldverschreibungen mit einer Restlaufzeit
größer als 3 Jahren investiert werden.