Das Sondervermögen strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung stetiger Erträge an. Die für das Sondervermögen erworbenen Vermögensgegenstände müssen über ein Rating von mindestens B- beziehungsweise B3 oder eine vergleichbare Einstufung einer anerkannten Rating-Agentur verfügen. Bei nicht gerateten Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten ist die Einstufung des Emittenten maßgeblich. Liegen unterschiedliche Einstufungen vor, ist das niedrigste der beiden besten Ratings maßgeblich. Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens wer-den in festverzinsliche Wertpapiere von Emittenten, die Ihren Sitz in Schwellenländern („Emerging Markets“) haben oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in diesen Ländern ausüben, angelegt.