Das Sondervermögen strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung stetiger Erträge an. Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens werden in festverzinsliche Wertpapiere von Emittenten, die Ihren Sitz in Schwellenländern („Emerging Markets“) haben oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in diesen Ländern ausüben, angelegt. Schwellenländer bzw. Emerging Markets sind Länder, die zum Zeitpunkt der Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank oder der International Finance Corporation (IFC) nicht als entwickelte Industrieländer betrachtet werden. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens können in alle übrigen Wertpapiere angelegt werden. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten nach Maßgabe des § 6 der AAB gehalten werden.