Das Sondervermögen wird mindestens 51 Prozent seines Wertes in
Beteiligungen gemäß § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetzes
investieren, darunter Aktien und Aktienfonds sowohl inländischer
als auch ausländischer Emittenten. Es gibt keinen regionalen
Schwerpunkt; stattdessen wird weltweit nach qualitativ hochwertigen
Unternehmen gesucht. Die Portfoliozusammenstellung erfolgt
nach einer qualitativen Vorauswahl, die auf einem umfangreichen
Analyseprozess basiert. Bei der Auswahl der Titel spielen die historische
Entwicklung (Bilanzsumme, Gewinnwachstum, Dividendenzahlungen
etc.) sowie eine aktuelle gute Positionierung in den
Hauptgeschäftsbereichen des Unternehmens eine wesentliche Rolle.
Die Handelsstrategie wird durch Algorithmen im Bereich der künstlichen
Intelligenz unterstützt, um optimale Ein- und Ausstiegszeitpunkte
zu ermitteln und das Portfoliorisiko zu minimieren.