Für den Fonds können unter Berücksichtigung von Artikel 4 des Verwaltungsreglements, dem Grundsatz der Risikostreuung folgend, weltweit, einschließlich der Schwellenländer, Aktien, Renten, Anteile von Investmentfonds (OGAW und OGA) sowie Zertifikate, welche Finanzindizes, Aktien, Zinsen und Devisen als unterliegenden Basiswert beinalten, sowie Zertifikate auf andere erlaubte Basiswerte (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist - „geregelte Märkte“ - amtlich notiert oder gehandelt werden) erworben werden.
Der Fonds wird im Rahmen seiner Anlagepolitik maximal 30 % seines Fondsvermögens in Aktien, Aktienfonds oder Zertifikate auf Aktien bzw. Aktienindizes investieren.
Der Fonds kann je nach Finanzmarktsituation kurzfristig auch bis zu 100 % flüssige Mittel halten oder in ähnliche Vermögenswerte investieren.