Der Teilfonds investiert sein Vermögen zu mindes-tens zwei Drittel in auf die Rechnungswährung lau-tende Forderungswertpapiere und –wertrechte (Obli-gationen, Anleihen, Renten, Notes und andere) und Geldmarktinstrumente von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit sowie Termin- und Festgeldanlagen bei Banken in Liechtenstein, in ei-nem anderen EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz sowie in Anteile anderer in- oder ausländischer OGAW, die ihr Vermögen gemäss der Anlagepolitik der jeweiligen Teilfonds anlegen. Der Teilfonds darf dabei höchstens 10% seines Vermögens in andere OGAW oder andere mit einem OGAW vergleichbare Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen.