Ziel der Anlagepolitik des Feederfonds und des Masterfonds ist die Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalzuwachses. Zudem ist es Ziel der Anlagepolitik des Feederfonds die Anleger an der Wertentwicklung des Masterfonds partizipieren zu lassen. Die Gesellschaft darf für den Feederfonds ausschließlich folgende Vermögensgegenstände erwerben: 1. Anteile an dem EU-OGAW Masterfonds DWS Invest ESG Healthy Living, 2. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, sofern diese täglich verfügbar sind, 3. Derivate gemäß § 197 KAGB, sofern diese ausschließlich für Absicherungszwecke verwendet werden. Der Feederfonds legt dauerhaft mindestens 85% seines Wertes in Anteilen des Masterfonds an. Bis zu 15% des Wertes des Feederfonds dürfen daneben in Bankguthaben gemäß § 195 KAGB angelegt werden, sofern diese täglich verfügbar sind und/oder in Derivate gemäß § 197 KAGB, sofern diese ausschließlich für Absicherungszwecke verwendet werden.