IPO/IPOs
IPO bedeutet Initial Public Offering und bezeichnet den Börsengang eines Unternehmens. Dabei platziert eine Gesellschaft erstmalig eigene Aktien am weltweiten Kapitalmarkt, die somit interessierten Anlegern zum Kauf angeboten werden.
Das Hauptmotiv für einen Börsengang oder "Going Public" ist die Beschaffung von zusätzlichem Eigenkapital. Darüber hinaus können sich bisherige Anteilseigner durch die Abgabe ihrer Aktien aus dem Unternehmen zurückziehen, oder ihre Anteile zu besseren Konditionen handeln, als ohne vorherigen Börsengang der Gesellschaft. Zudem steigert ein Börsengang den Bekanntheitsgrad eines Unternehmens und kann zur Imageverbesserung beitragen.
Informationen über aktuelle und anstehende Börsengänge erhalten Sie in unserer Übersicht zu den Neuemissionen. Darüber hinaus informieren wir Sie an dieser Stelle über die Performance vergangener Neuemissionen.
Ablauf eines Börsengangs
Hat sich die Führungsebene eines Unternehmens zu einem Börsengang entschlossen, sind diverse Vorbereitungen zu treffen.
1. Auswahl einer Emissionsbank
Zunächst müssen Gespräche mit Banken geführt werden, um einen geeigneten Partner bei der Durchführung des IPO zu finden. Im weiteren Verlauf wird in der Regel eine der Banken zum Konsortialführer bestimmt, oftmals gehören dem Konsortium weitere Banken an, die an der Emission ebenfalls beteiligt werden.
2. Durchführung einer Unternehmensanalyse
Um die geplante Gesellschaft zu analysieren, wird eine Due Diligence-Prüfung durchgeführt. In deren Verlauf wird der Unternehmenswert ermittelt. Die Analyse mündet in der Formulierung eines rechtlich verbindlichen Börsenprospektes, der Voraussetzung für den Handel an der Börse ist.
3. Roadshow
Im Rahmen einer so genannten Roadshow wirbt das Unternehmen auf Basis des Börsenprospektes Investoren für den eigenen Börsengang. Dabei werden die Informationen der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ziel einer Roadshow ist es darüber hinaus, das potenzielle Interesse an den Aktien des eigenen Unternehmens auszuloten.
4. Festlegen eines Emissionspreises
Nach der Roadshow legen die Konsortialbanken eine ihrer Meinung nach angemessene Preisspanne fest, in deren Rahmen die Unternehmensaktien gezeichnet werden sollten. Der Emissionspreis liegt gemeinhin im Rahmen dieser so genannten Bookbuildingspanne und wird in Folge festgelegt. Alternativ kann die Gesellschaft auch einen Festpreis bestimmen.
5. Zuteilung der Aktien
Nach Festlegung des Emissionspreises können die Anteilsscheine den Investoren zugeteilt werden. Dabei werden die Aktien öffentlich zur Zeichnung angeboten. Während dieser vorher festgelegten Zeichnungsfrist legen sich potenzielle Anleger auf eine bestimmte Stückzahl fest. Ist die Nachfrage nach Aktien größer als das Angebot, spricht man davon, dass der Börsengang "überzeichnet" ist. Dann wird bestimmt, wie die Anteilsscheine zugeteilt werden.
6. Erstnotiz
Nach erfolgreicher Zuteilung der Aktien werden die Papiere erstmals an den Börsenparketts gehandelt. Dabei wird ein erster Kurs festgestellt, die so genannte Erstnotiz. Von diesem ersten Börsenkurs ist abhängig, ob die Investoren – in Abhängigkeit von dem gezahlten Emissionspreis – Zeichnungsgewinne oder -verluste einfahren.
7. Regulärer Handel an der Börse
Die Anteilsscheine können nun regulär am Kapitalmarkt gehandelt werden. Allgemeine Informationen zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren können Sie zum Beispiel hier einsehen.