ROUNDUP: Juristisches Tauziehen um Macht bei VW geht weiter


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        BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG/STUTTGART (dpa-AFX) - Das juristische Tauziehen um die Macht bei Volkswagen  geht weiter. Die Blicke richten sich nun auf den 6. November - an diesem Tag verhandelt das Landgericht Hannover über Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der VW-Hauptversammlung vom April dieses Jahres. Bei dem Streit zwischen Porsche  und dem Land Niedersachsen geht es im Kern um die 20- prozentige Sperrminorität bei VW. Diese sichert dem Land Niedersachsen, das knapp über 20 Prozent an VW hält, ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen.

    Großaktionär Porsche ist dies ein Dorn im Auge. Die Stuttgarter wollen die Sperrminorität auf 25 Prozent erhöhen. Bei der VW-Hauptversammlung im April war Porsche mit einem Antrag zur Änderung der Sperrminorität gescheitert und hatte daraufhin gegen den Beschluss Klage eingereicht. Die Stuttgarter berufen sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das wichtige Teile des VW-Gesetz gekippt hatte. Das EuGH-Urteil zum Punkt Sperrminorität ist aber höchst umstritten.

RÜCKSCHLAG FÜR NIEDERSACHSEN

    Unterdessen gab es für das Land Niedersachsen durch einen Beschluss des Registergerichts Braunschweig einen Rückschlag, allerdings nur in einem nebensächlichen Punkt. Das Registergericht wies einen Antrag von VW zurück, vom Aufsichtsrat beschlossene Änderungen der VW-Satzung ins Handelsregister einzutragen. Für derartige Beschlüsse sei die Hauptversammlung zuständig, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

    Der VW-Aufsichtsrat hatte Mitte September auf Antrag von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff beschlossen, als Reaktion auf das EuGH-Urteil zum VW-Gesetz Regelungen in der Satzung zum Entsenderecht und zum Höchststimmrecht zu streichen. Die 20- prozentige Sperrminorität blieb aber enthalten. Bei der Abstimmung im VW-Aufsichtsrat hatten sich die Porsche-Vertreter enthalten.

PORSCHE BEGRÜSST ENTSCHEIDUNG

    Ein VW-Sprecher sagte, VW prüfe, gegen den Beschluss des Registergerichts Rechtsmittel einzulegen. Die Eintragung in das Handelsregister ist Voraussetzung für das Wirksamwerden. Porsche begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Ein Sprecher sagte in Stuttgart: "Mit der Ablehnung ist der Versuch des Landes Niedersachsen gescheitert, die gerichtliche Klärung des Sachverhalts zu umgehen." Im Umfeld der niedersächsischen Staatskanzlei hieß es, das Land habe mit der Entscheidung des Registergerichts gerechnet. Es handle sich aber um einen "Nebenkriegsschauplatz".

    VW-Betriebsratssprecher Gunnar Kilian sagte, die Entscheidung des Gerichts sei kein Rückschlag, sondern verhindere schlichtweg, das zu tun, was vernünftig wäre. "Dies wollte das Land Niedersachsen mit seinem Antrag sicherstellen." Es hätte sich lediglich um eine Anpassung an europäisches Recht gehandelt. Großaktionär Porsche aber will ein Gesamtpaket zur Änderung der VW-Satzung - dieses soll auch beinhalten, dass die Sperrminorität auf 25 Prozent erhöht wird. Dies lehnt Niedersachsen vehement ab./hoe/sba/DP/stw

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