Wenn der Fiskus nach dem Goldschatz greift
Wer könnte diesem Glanz schon widerstehen? Der Staat kann, denn das deutsche Steuerrecht macht bei Gold feine Unterschiede. Auf die Form kommt es an.
Werte in diesem Artikel
von C. Marwede-Dengg und M. Hinterberger, €uro am Sonntag
Mit Gold tut sich der Fiskus schwer: Teilweise will er bis zu 48 Prozent und manchmal gar keine Steuer. Denn Gold kann der Einkommensteuer, der Abgeltungsteuer, der Mehrwertsteuer und der Erbschaftsteuer unterliegen. Ein Überblick über Goldinvestments und wie sie besteuert werden.
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Plus500: Beachten Sie bitte die Hinweise5 zu dieser Werbung.Anlagegold ist innerhalb der Europäischen Union seit dem 1. Januar 1993 nicht mehr umsatzsteuerpflichtig, es fällt also beim Kauf oder Verkauf keine Mehrwertsteuer an. In die Kategorie Anlagegold fallen zum einen Barren oder Plättchen mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel, zum anderen Goldmünzen, die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel waren oder sind. Diese Münzen – Fachleute nennen sie „bullion coins“ – müssen nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel haben.
Die bekanntesten Goldmünzen sind der südafrikanische Krügerrand, das kanadische Maple Leaf, der Eagle aus den USA sowie die Wiener Philharmoniker aus Österreich.
Deutsche Münzen sind eher im Bereich der Sammlermünzen stark vertreten. Eine Liste der als Zahlungsmittel zugelassenen Münzen hält der Verband der Deutschen Münzenhändler auf seiner Website unter http://vddm.de bereit.
Wer Anlagegold kauft, wird nie den aktuellen Unzenpreis zahlen. Denn die Prägeanstalten erheben für ihre Arbeit ein Aufgeld. Bei Münzen mit dem Gewicht von einer Unze (31,1 Gramm) sind dies etwa vier Prozent auf den aktuellen Goldpreis. Das Aufgeld bei Barren ist etwas geringer. Allgemein gilt: Je geringer das Gewicht, desto höher ist im Verhältnis das Aufgeld.
Der Verkauf von Barren oder Bullion Coins ist aus Sicht der Finanzbehörden ein privates Veräußerungsgeschäft und unterliegt damit nicht (wie etwa Wertpapiere) der Abgeltungsteuer. Das ergibt sich aus Paragraf 23 Absatz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes von 2009. Wer mit dem Verkauf mindestens ein Jahr wartet, streicht daher den Gewinn steuerfrei ein. Wer vorher verkauft, muss den Gewinn mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern, sofern die Freigrenze von 600 Euro überschritten wird.
Vorsicht ist geboten, wenn Goldmünzen ins Nicht-EU-Ausland, zum Beispiel in die Schweiz, gebracht oder von dort zurückgeholt werden. Da sie Zahlungsmittel sind, müssen sie ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro schriftlich und unaufgefordert angemeldet werden. Für Goldbarren gilt das nicht. Bei allen anderen Formen von physischem Gold wie Schmuck oder Sammlermünzen fällt immer Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Die meisten deutschen Goldmünzen sind solche Sammlermünzen, deren Nennwert regelmäßig weit unter dem eigentlichen Goldwert liegt. So gibt es eine 100-Euro-Münze zur Euroeinführung anno 2002, die Liebhabern inzwischen rund 660 Euro wert ist. Bei solchen Münzen zählt vielmehr der Sammlerwert als der Goldgehalt. Noch ein Hinweis für alle, die ihr Gold bei einer Bank lagern: Die Mieten für Schließfächer oder Tresore sind nicht von der Steuer absetzbar. Im Fall einer Bankenpleite muss das Institut das Edelmetall herausgeben, denn der Inhalt von Schließfächern gehört nicht zu den Bankeinlagen.
Wer als Alternative zu physischem Gold lieber auf Wertpapiere setzen möchte, die den Goldmarkt widerspiegeln, hat die Qual der Wahl. Dabei ist es allerdings egal, ob es sich um mit Gold unterlegte Papiere wie Goldfonds, Gold-ETFs, Gold-ETCs oder um Aktien von Goldminenbetreibern, Goldminenfonds oder Goldzertifikate, Papiere also, die nicht mit physischem Gold hinterlegt sind, handelt: Alle Investmentvehikel unterliegen der Abgeltungsteuer. Wie bei Wertpapiergeschäften generell nimmt sich der Fiskus 25 Prozent des Gewinns, dazu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Unterm Strich sind so 28,625 Prozent des Gewinns perdu – unerheblich, ob die Papiere nur einen Tag oder mehr als ein Jahr im Depot lagen.
Mit Xetra-Gold konnten Anleger zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen (siehe auch Investor-Info). Zumindest versprach das die Deutsche Börse, als sie 2007 damit auf den Markt kam: Die Schuldverschreibung kombiniere die Vorteile des Besitzes von physischem Gold mit der Transparenz und den niedrigen Kosten im börslichen Wertpapierhandel, hieß es aus Frankfurt.
Doch das Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Börse mit ihren Partnern Commerzbank, Deutsche Bank, DZ Bank, Metzler und Vontobel sowie dem Goldlieferanten Umicore hatte die Rechnung ohne den Wirt – in diesem Fall ohne das Bundesfinanzministerium – gemacht.
In einem umfangreichen Erlass zur Klärung von Zweifelsfragen bei der Abgeltungsteuer vom 22.12.2009 hieß es klipp und klar, dass physisch besicherte Schuldverschreibungen wie Xetra-Gold wie normale Zertifikate zu behandeln seien. Im Klartext: Gewinne aus dem Verkauf der Papiere nach 2008 unterliegen der Abgeltungsteuer (Az. IC C 1-S 2252/ 08/10004). Mit Soli und Kirchensteuer sind somit 28,625 Prozent an Steuern fällig. Die Deutsche Börse Commodities hat zwar erklärt, sie prüfe rechtliche Schritte dagegen, doch der Erlass ist bis dahin erst einmal in Kraft. Ein Urteil eines Finanzgerichts gibt es bislang nicht.
Im Fall einer Erbschaft zählt Gold – unabhängig von der jeweiligen Anlageform – wie das sonstige Bar- oder Wertpapiervermögen zum Nachlass. Das heißt, es greifen je nach Verwandtschaftsgrad die Freigrenzen und Steuersätze. So haben Ehegatten und Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von je 400.000 Euro und Enkel von je 200.000 Euro. Die Steuersätze orientieren sich an den Steuerklassen. Sie liegen zwischen sieben und 50 Prozent. Wie bei Wertpapieren wird das Gold zu einem Stichtag bewertet, maßgebend ist hier der Todestag des Erblassers.
Investor-Info
Fort Knox für alle
ETFs horten immer mehr Gold
Die einen verstecken es unter der Matratze, die anderen vergraben es im Garten, und viele verwahren es im Schließfach einer Bank – physisches Gold in Form von Münzen oder Barren. In den vergangenen Jahren verzeichneten sogenannte Exchange Traded Funds (ETFs) jedoch weltweit Rekordzuflüsse: Sie hinterlegen ihre Wertpapiere teilweise mit tatsächlich in Tresoren eingelagertem Gold. Die Nachfrage dieser Fonds ist einer der Gründe für die Goldhausse der vergangenen Jahre.(bat)
ZKB Gold ETF A
Sicheres Depot in der Schweiz
ETCs, reine Schuldverschreibungen auf Indizes im Goldsektor, bilden zwar den Preis ab, sind aber nicht gegen eine Pleite des Emittenten gefeit. Ähnlich sind die Risiken bei den börsennotierten ETF-Indexfonds – sofern sie nicht physisches Gold treuhänderisch einlagern lassen. Genau diese Fonds sind aber aus rechtlichen Gründen nicht in Deutschland zugelassen. Anleger müssen deshalb auf Produkte aus der Schweiz zurückgreifen, wie etwa den Gold-ETF der Zürcher Kantonalbank (ZKB).(bat)
Xetra-Gold
Ärger mit den Lagerkosten
Im Grunde ist Xetra-Gold eine Nullkuponanleihe in Euro mit unbegrenzter Laufzeit, die auf der Handelsplattform Xetra fortlaufend gehandelt wird. Sie lautet auf ein Gramm Gold und ist zu 100 Prozent mit Gold hinterlegt. Das Gold lagert im Tresor der Clearstream International, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Börse. Für die Lagerung werden Gebühren fällig. Diese 0,025 Prozent sind nicht im Kurs enthalten, sondern werden der depotführenden Bank in Rechnung gestellt. Die entscheidet dann, ob sie die Kosten an die Kunden weitergibt.
Die ING-DiBa hat seit April 2011 eine Kaufsperre für Xetra-Gold ausgesprochen, weil sie ihre Kunden nicht belasten, aber auch nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben will. Bei Comdirect wird so ein Schritt diskutiert. S-Broker soll die Kosten an die Kunden weitergereicht haben.
Xetra-Gold-Anleger haben ein Recht auf Auslieferung. Wer sein Gold lieber im eigenen Tresor oder im Schließfach der Hausbank verwahren will, kann sich seinen Anteil zur Hauptstelle der depotführenden Bank liefern lassen. Die Stückelungsmöglichkeiten sind dabei variabel. Von einem Gramm bis hin zum 12,5-Kilogramm-Barren. Bis das Gold da ist, vergehen in der Regel zwei Wochen. Seitdem das Papier 2007 auf den Markt kam, wurden laut Deutscher Börse bereits 2,5 Tonnen Gold ausgeliefert – ein Bruchteil des Gesamtbestands von aktuell 50,6 Tonnen. Wer sich sein Gold liefern lässt, muss allerdings Gebühren für Verpackung, Transport und Versicherung zahlen – wie viel das kostet, hängt von der Menge ab, es werden aber mindestens 290 Euro fällig. Nähere Auskünfte gibt eine Hotline unter 069/21 11 16 70.(cmd/mk)