Fiskus darf hohe Zinsen verlangen
28.09.14 11:00 Uhr

Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlichen Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr für Zeiträume bis März 2011 nicht für verfassungswidrig.
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von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Eine der Begründungen: Die Zinsen hätten sich erst nach dem Zeitraum, der im Streitfall zur Beurteilung stand, dauerhaft auf niedrigem Niveau stabilisiert. Steuerzahlern wird der vergleichsweise hohe Satz berechnet, wenn der Fiskus ihnen eine fällige Abgabe nachweist und 15 Monate nach Ablauf des Jahres vergangen sind, in dem die Steuerschuld entstanden ist. (Az. IX R 31/13)
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