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Gründer von EinfachErben: "Mit einer Dating-Plattform vergleichbar"

08.03.15 19:46 Uhr

Gründer von EinfachErben: "Mit einer Dating-Plattform vergleichbar" | finanzen.net

Unternehmer Manfred Gabler will mit seiner Service-Plattform EinfachErben.de Anteile an geerbtem Vermögen in großem Stil vermitteln.

von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag

Deutschlandweit gibt es derzeit pro Jahr 570.000 Erbfälle. Bis 2020 wird Vermögen im Wert von rund 2,5 Billionen Euro auf die nächste Generation übertragen.

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Welches Geschäftsmodell steckt hinter einem Online-Marktplatz für Erbanteile?
Manfred Gabler: Im Schnitt erbt jeder Deutsche 1,2 Mal in seinem Leben. Der Alleinerbe ist dabei eher die Ausnahme. In rund 80 Prozent der Fälle kümmert sich eine Erbengemeinschaft um die Abwicklung des Nachlasses. Im Erbfall kommt es etwa zwischen Geschwistern manchmal zu Konflikten, noch häufiger benötigt eine der Parteien Geld. In einer solchen Konstellation vermittelt unsere Plattform Kontakte zu Investoren, die sich für die Erbanteile interessieren - Erben können unverbindlich und anonym Angebote abgeben. Insofern ist unser Markplatz mit einer Dating-Plattform vergleichbar.

Wozu braucht man in einer Erbengemeinschaft externe Vermittler?
Im Erbfall kommt es manchmal zwischen Geschwistern zu unterschiedlichen Herausforderungen in Bezug auf die Erbschaft. Mitglieder von Erbengemeinschaften haben oft unterschiedliche Vorstellungen, was mit dem Erbe geschehen soll: Je nach Lebenssituation und emotionaler Bindung an den Nachlass votiert beispielsweise eine Erbe dafür, das Elternhaus zu verkaufen, der andere hängt an den Erinnerungen und will nicht verkaufen, hat aber auch nicht die finanziellen Mittel, um seine Miterben auszuzahlen und den Besitz allein zu übernehmen.

Was bedeutet das konkret?
In den vergangenen zehn Jahren habe ich in meiner beruflichen Praxis immer wieder erlebt, dass Immobilien von zerstrittenen Erbengemeinschaften unter den Hammer gekommen sind - und dabei viel Geld verloren wurde.

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Kann ein Online-Markplatz für Erbanteile überhaupt die für funktionierenden Handel notwendigen Userzahlen erreichen?
Im vergangenen Jahr sind auf unserer Plattform bereits Erbanteile von insgesamt 100 Millionen Euro eingestellt worden. Für 2015 peilen wir 50.000 Nutzer an.

Welches Vermögen umfasst typischer Weise die dort angebotenen Erbanteile?
Zu 90 Prozent bestehen die Erbanteile aus Immobilien, daneben auch Firmenbeteiligungen, Kunstgegenstände, Wertpapierdepots, Cashkonten und Restdarlehens-Verpflichtungen.

Darf ein Mitglied einer Erbengemeinschaft seinen Anteil ohne Zustimmung der Miterben verkaufen?
Grundsätzlich haben die Miterben ein Vorkaufsrecht, sind aber, etwa wegen Liquiditätsproblemen, manchmal nicht in der Lage, dieses auszuüben. Nach Verkauf des Erbanteils tritt der Erwerber an die Stelle des Erben - mit allen Rechten und Pflichten. Er sitzt dann beispielsweise bei Eigentümerversammlungen von Mietimmobilien mit am Tisch oder entscheidet bei Firmen- und Wertpapiervermögen mit.

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Die Aussicht auf einen familienfremden Investor in der Erbengemeinschaft dürfte für viele eine Horrorvorstellung sein...
Tatsächlich kommt bei zerstrittenen Miterben oft eine neue Bereitschaft zu Gesprächen auf, wenn sie erfahren, dass der Erbanteil zum Kauf angeboten wird. Unsere Plattform kann auch Kompromiss-Bereitschaft unter den Erben fördern. Zudem kann ein Familienfremder, der emotional unbelastet ist, in der Erbengemeinschaft oftmals andere Dinge bewegen. Er gibt dem Ganzen wieder eine Struktur, die eben nicht emotional, sondern wirtschaftlich geprägt ist.

Erbfälle könne rechtlich sehr komplex sein. Bieten Sie hier neben der Handelsplattform Interessenten weitere Dienstleistungen?
Auf Wunsch können wir den Kontakt zu einem Erbmanager herstellen, der sich mit der teils schwierigen Materie auskennt und bei allen notwendigen Schritten behilflich ist. Zudem haben wir eine Kooperation mit einem großen Prozessfinanzierer, der das Kostenrisiko eines gerichtlichen Erbschaftsstreits gegen Erfolgsbeteiligung übernimmt.

Bildquellen: EinfachErben GmbH