Gebühr gekippt

Zinsen: Mehr Rechte für Darlehensnehmer

27.10.13 13:00 Uhr

Kreditnehmer, die ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen, können die Berechnungsgebühr zurückfordern. Viele Banken verlangen diese Gebühr, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.

Mit dieser Zahlung lassen sich Banken entgangene Zinseinnahmen ersetzen. Die Gebühr für deren Berechnung hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt gekippt (Az. 23 U 50/12). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte in Namen von Kunden der Commerzbank erfolgreich geklagt. „Kunden, die dieses Entgelt bezahlt haben, sollten dieses jetzt von der Bank zurückfordern“, erklärt Niels Nauhauser, Referent für Banken bei der Verbraucherzentrale. Betrof­fene können auf der Internetseite www.vz-bw.de einen Musterbrief herunterladen. (Redaktion Euro am Sonntag)