Euro am Sonntag-Meinung

Was tun mit der Lebensversicherung?

13.08.17 03:00 Uhr

Was tun mit der Lebensversicherung? | finanzen.net

Statt einen Kredit zur Immobilien-Finanzierung aufzunehmen, kann man auch seine Lebensversicherung beleihen. Das bringt mitunter deutliche Zinsvorteile.

von Ulf Spielmann, Gastautor für €uro am Sonntag

Der Immobilienboom in Deutschland nimmt kein Ende. Für fast jeden Käufer und Verkäufer von Immobilien stellt sich da automatisch die Frage: Was tun mit der Lebensversicherung? Denn statistisch hat jeder Bundesbürger eine. Das Policendarlehen bietet einige vielfach unbekannte Möglichkeiten zur Finanzoptimierung.

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Variante 1: Eine Immobilie wird saniert oder gekauft. Wer das tut, braucht meist ein Hypothekendarlehen. Wurde bis dahin eine Kapital- oder Rentenlebensversicherung bespart, ist der erste Gedanke, die Lebensversicherung zu kündigen. Das hat durchaus Vorteile: Der ausgezahlte Rückkaufswert ist Eigenkapital, das Darlehen fällt dadurch geringer aus. Und die bislang gezahlten Prämien für die Police kann man für eine höhere, damit schnellere Tilgung des Hypothekendarlehens einsetzen.

Wer allerdings eine alte Police mit ­hoher Garantieverzinsung hat, kann das aktuelle Zinsniveau für sich nutzen: indem die Police nicht verkauft, sondern beliehen wird. Solche Policendarlehen gibt es schon ab etwa zwei Prozent über Portale wie www.lv-kredit.de. Das bedeutet: Der Kunde behält die laufende Verzinsung von bis zu vier Prozent der Lebensversicherung, zahlt aber nur zwei Prozent für die Beleihung - unterm Strich macht er einen Zinsgewinn.
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Ein weiterer Vorteil kommt hinzu: Anders als das übliche Hypothekendarlehen kann das Policendarlehen praktisch jederzeit zurückgezahlt werden. Wer beispielsweise nach ein paar Jahren eine Erbschaft macht, kann es damit sofort ohne zusätzliche Kosten tilgen.

Auch wenn ein Policendarlehen in der Regel nicht die gesamte Immobilienfinanzierung übernehmen kann, so bietet sich doch erhebliches Optimierungspotenzial. Vor allem, wenn die ­Lebensversicherung nur noch wenige Jahre läuft. Denn nur, wenn der Vertrag das ursprünglich geplante Ende erreicht, wird der Schlussüberschuss ­gutgeschrieben. Das sind bei Durchschnittsverträgen mehrere Tausend Euro, die bei einer Kündigung verloren gehen würden.
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Variante 2: Eine Immobilie wird verkauft. Etwa jede zehnte Immobilien­finanzierung wurde nach Schätzungen noch bis etwa 2005 mit einer Lebensversicherung geplant. Das Prinzip dabei: Anstatt wie bei der Bank mit jeder Rate die Schuld zu verringern, werden nur Zinsen gezahlt; der gesparte Tilgungsanteil fließt in eine Lebensversicherung. Mit der späteren Auszahlung, nach früherem Recht steuerfrei, sollten die Schulden auf einen Schlag getilgt werden. Noch einige Millionen Policen dürften derzeit mit diesem Ziel laufen. Aber was soll man mit so einer Lebensversicherung tun, wenn die Immobilie verkauft wird?

Auch beim Verkauf kann sich das Policendarlehen rechnen
Eine Kündigung dieser Police wäre dann sinnvoll, wenn nur so eine völlige Entschuldung möglich wird. Angesichts der in den vergangenen Jahren teils drastisch gestiegenen Immobilienpreise dürfte vielfach aber folgende Situation vorliegen: Verkaufserlös und Rückkaufs­wert der Lebensversicherung übersteigen die Restschuld. Der Ex-Immobilieneigentümer hätte einen Überschuss auf dem Konto und müsste zusehen, wie er den ertragreich anlegt.

Die Alternative: Die Lebensversicherung bestehen lassen und in der benötigten Höhe beleihen. Das Policendarlehen ist wiederum dann sehr attraktiv, wenn die Police einen hohen Garantiezins hat, in einigen Jahren fällig würde und der Schlussüberschuss obendrauf käme. Berechnet auf den heutigen Rückkaufswert ergeben sich bei vielen Policen mit nur noch einem Drittel Restlaufzeit Fortsetzungsrenditen von 3,5 Prozent und mehr, bei einem Policen­darlehen von 1,99 Prozent ergibt sich eine Zinsdifferenz von 1,51 Prozent.

Die Beleihung ändert nichts an dem früheren Steuerprivileg für Policen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, wonach nach zwölf Jahren Laufzeit die Auszahlung ohne Steuern auf die Kapitalerträge erfolgt. Die Steuerfreiheit kann aber bei diesen Altpoli­cen verloren gehen, wenn Darlehenszinsen als Werbungskosten oder Betriebs­ausgaben angesetzt werden sollen. Doch auch von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Der Steuerberater kennt sie.

Kurzvita

Ulf Spielmann
Geschäftsführer der LifeFinance KG
Spielmann ist geschäftsführender Gesellschafter der LifeFinance KG in Griesheim (bei Darmstadt). Die ­LifeFinance KG ist spezialisiert auf Ankauf und Beleihung von Lebensversicherungen und betreibt das Portal lv-kredit.de. Für die Konditionen bei Policendarlehen wurde LifeFinance/lv-kredit.de mehrfach von FMH ausgezeichnet.

Bildquellen: ponsulak / Shutterstock.com, LifeFinance KG