Fonds-Policen: Riester mal brutto, mal netto

Eine neue Regelung lässt die Ablaufleistung von staatlich geförderten Fondspolicen schlechter aussehen als die nicht geförderter. Was dahintersteckt.
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von Gerhard Frieg, Gastautor von Euro am Sonntag
Rund vier Millionen Deutsche besitzen eine fondsgebundene Riester-Versicherung - und könnten jetzt durch eine neue Regelung zur Angabe der Ablaufleistung der Verträge verunsichert werden. In den Hochrechnungsmodellen für Fondspolicen ist nämlich seit Beginn dieses Jahres die sogenannte Bruttomethode gesetzlich vorgeschrieben, das heißt die Berücksichtigung der Fondskosten bei Vergleichsrechnungen für geförderte Produkte wie Riester- und Basisrente. Zudem müssen im Produktinformationsblatt (PIB) gesetzlich vorgegebene Hochrechnungsreihen verwendet werden.
Mehr Transparenz für Markt,
Kunden und Vermittler
Die Umstellung auf die Bruttomethode in allen Vorsorgeschichten dient im Prinzip der Transparenz - für den Markt, den Vermittler und den Kunden. Beim Vergleich von Fondspolicen gibt es grundsätzlich zwei Hochrechnungsmethoden: Brutto- und Nettomethode. Die Bruttomethode berücksichtigt in der Hochrechnung die Fondskosten und zieht diese von der angenommenen Wertentwicklung ab.
Bei der Nettomethode hingegen werden die Fondskosten nicht abgezogen, aber Rückvergütungen aus den Fondskosten der jeweiligen Fondspolice gutgeschrieben. Die angenommene Wertentwicklung versteht sich in diesem Modell also nach Abzug der Fondskosten. Dadurch erscheinen die Leistungen bei der Nettomethode höher als bei der Bruttomethode. Diese Differenz ist aber allein der anderen Darstellung geschuldet.
Und noch eine Änderung lässt die geförderten Policen auf Fondsbasis optisch erst einmal schlechter aussehen: Sie werden nun in eine von fünf Risikoklassen (CRK) eingestuft, denen jeweils vier Hochrechnungssätze für die Kalkulation der Ablaufleistung zugeordnet sind. Weil Fondspolicen mit Beitragsgarantie jedoch oft in die CRK 2 fallen, sind für diese dann Hochrechnungssätze zwischen einem und vier Prozent vorgeschrieben - während für nicht geförderte Policen mit mehr Verzinsung hochgerechnet werden darf.
Bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen und betrieblicher Altersvorsorge sind - im Gegensatz zu Riester-Verträgen - zurzeit noch Netto- und Bruttomethode möglich. Bezüglich der Hochrechnungsreihe gibt es in diesem Segment noch keine gesetzlichen Vorgaben. Die unterschiedlichen Methoden aber erschweren den Vergleich zwischen den verschiedenen Schichten der Altersvorsorge. Ist in den Hochrechnungen nicht erkennbar, welche Methode angewendet wurde, sind diese Produkte kaum noch vergleichbar. Aus Kunden- und Vermittlersicht ist die Bruttomethode die transparentere. Sie berücksichtigt im Gegensatz zur Nettomethode alle Kosten und dient der einfacheren Vergleichbarkeit zwischen geförderten und nicht geförderten Produkten.
Eine faire und transparente Angebotspolitik stellt die Vergleichbarkeit sicher, unabhängig davon, welches Produkt der Kunde präferiert - dies gilt schichtenübergreifend für vermögensstrukturierte Portfolios oder gemanagte Depotmodelle. Seit dem gesetzlich vorgeschriebenen Übergang auf die Bruttomethode stehen die Fondskosten, die nun verpflichtend in der Hochrechnung zu berücksichtigen sind, deutlich mehr im Fokus von Kunde und Vermittler.
Zurich hat darauf reagiert und bietet daher nun Fonds zu Konditionen an, die bisher nur Großanlegern vorbehalten waren. Hintergrund: Üblicherweise werden diese Fonds im Direktgeschäft auch in anderen Fondsanteilklassen für Großinvestoren zu günstigeren Fondskosten angeboten. Der Zugang zu diesen besonderen Anteilklassen ist jedoch an ein entsprechend hohes Mindestanlagevolumen gekoppelt und steht in der Regel nicht den "normalen, privaten Altersvorsorgesparern" im Rahmen einer Fondspolice offen.
Zurich hat das fondsgebundene Vorsorgeangebot überarbeitet und bietet seinen Kunden genau diese Lösungen an. Zukünftig umfasst die Fondspalette rückvergütungsfreie und institutionelle Fondsanteilklassen sowie diverse Exchange Traded Funds (ETFs). Durch den Relaunch steht den Kunden für ihre Altersvorsorge jetzt ein qualitativ hochwertiges und ein preislich attraktives Fondsuniversum zur Verfügung.
Kurzvita
Gerhard Frieg, Vorstand Leben
der Zurich Gruppe Deutschland
Der Volljurist Frieg war viele Jahre lang bei der MLP AG und zuletzt Mitglied des Vorstands bei der Talanx Deutschland AG.
Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Die Gruppe hat ihren Hauptsitz in der Schweiz, wo sie 1872 gegründet wurde. Sie bietet innovative und kundenorientierte Lösungen zu Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand.
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Name | Hebel | KO | Emittent |
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Bildquellen: Daniela Staerk / Shutterstock.com, Zurich Gruppe Deutschland
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20.02.2025 | Zurich Insurance Neutral | Goldman Sachs Group Inc. | |
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29.01.2025 | Zurich Insurance Neutral | Goldman Sachs Group Inc. |
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20.02.2025 | Zurich Insurance Sell | UBS AG | |
20.02.2025 | Zurich Insurance Underweight | JP Morgan Chase & Co. | |
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