Euro am Sonntag

2017: Steuern, Recht, Versicherungen

25.12.16 03:00 Uhr

2017: Steuern, Recht, Versicherungen | finanzen.net

Im September wird gewählt, daher gibt es nächstes Jahr kleine und größere Geschenke vom Staat. Vor allem bei der Rente, aber auch für Mieter und Immobilienkäufer. Welche Änderungen wichtig werden.

von M. Hinterberger, M. Reim, S. Rullkötter, Euro am Sonntag

Politikexperten sind sich einig: Im Wahljahr 2017 wird es vor allem um die Rente und ums Wohnen gehen. Entsprechend eilig haben es die Regierungsparteien, ihre Ideen in die Tat umzusetzen. Neben den Gaben aus Berlin machen die niedrigen Zinsen vor allem Versicherungskunden Probleme. Doch es gibt auch Licht­blicke. Die wichtigsten Änderungen für Ihr Geld in alphabetischer Reihenfolge.

Abfindungen

Wer aus einem Arbeits­verhältnis ausscheidet und auswandert, soll Abfindungszahlungen ab 2017 im früheren Tätigkeitsstaat, in der Regel also in Deutschland, versteuern müssen. Ausnahmen davon sind nur bei ­abweichenden Regelungen in Doppel­besteuerungsabkommen möglich.

Baugeld

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärfen soll. Das Gesetz mit dem Bandwurmnamen verpflichtet Banken, vor allem auf das Einkommen und weniger auf das Vermögen der Kreditnehmer zu achten. Das hat dazu geführt, dass vor allem ältere In­teressenten mit verhältnismäßig großen Vermögen, aber niedrigen laufenden Einkünften kein Darlehen mehr ­bekommen haben.

Bausparen

Bausparer, die ihre Verträge seit vielen Jahren nicht zum Bauen, sondern zum Sparen nutzen, können auf ein positives Urteil aus Karlsruhe hoffen. Der Bundesgerichtshof wird im Lauf des Jahres 2017 entscheiden, ob Bausparkassen rechtmäßig handeln, wenn sie Kunden kündigen, deren Vertrag seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist, aber noch bespart wird.

Feiertag 2017

jährt sich der Thesen­anschlag Martin Luthers zum 500. Mal, daher ist der 31. Oktober einmalig ein bundesweiter Feiertag.

Flexi-Rente

Ältere Arbeitnehmer können ab 2017 flexibler in den Ruhestand wechseln. Wer etwa mit 63 in Rente geht und mehr als 450 Euro im Monat dazuverdient, dem drohen Rentenkürzungen von bis zu zwei Dritteln. Künftig soll es beim Hinzuverdienst nur noch eine Obergrenze von 6.300 Euro im Jahr geben - und die Regel, dass 40 Prozent des darüber liegenden Zuverdienstes von der Rente abgezogen werden.

Garantiezins

Bei ab 2017 neu abgeschlossenen Renten- und Lebensversicherungen sinkt der Garantiezins von 1,25 auf 0,9 Prozent. Wer nur auf den Garantiezins baut, also keine Überschussbeteiligungen einberechnet, hat selbst bei lang laufenden Verträgen maximal den Kapitalerhalt sicher und manchmal sogar ein garantiertes Minus.

Gesetzliche Krankenkassen

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den gesetzlich Versicherte zahlen müssen, soll im nächsten Jahr wieder bei durchschnittlich 1,1 Prozent liegen. Doch Branchenkenner halten die Zahl für ein Wahlgeschenk von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). "Bereits zum neuen Jahr oder im Lauf des Jahres 2017 werden einige Kassen ihren Zusatz­beitrag erhöhen", befürchtet Thomas Adolph vom Portal gesetzlichekrankenkassen.de. Der Zusatzbeitrag ist nur ein Teil des Gesamtbeitrags, er schwankt derzeit zwischen null und 1,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Hinzu kommen 14,6 Prozent des Bruttos als Grundbeitrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte zahlen. Wer seine Krankenkasse wechseln will, muss eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende beachten.

Grunderwerbsteuer

Zum 1. Januar 2017 erhöht Thüringen die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent. Dieser Satz gilt inzwischen in den meisten Bundesländern. Lediglich Bayern und Sachsen begnügen sich noch mit 3,5 Prozent.

Kalte Progression

Der Einkommensteuertarif wird 2017 um 0,73 Prozent "nach rechts" verschoben. Dies soll verhindern, dass Lohnerhöhungen durch steigende Steuerlast aufgezehrt werden.

Kinderfreibetrag und Kindergeld

Der sogenannte sächliche Kinderfreibetrag, wird um 108 Euro auf 4.716 Euro angehoben. 2018 steigt er auf 4.788 Euro pro Kind und Elternpaar. Der Freibetrag wird ergänzt durch einen zusätzlichen Freibetrag für Betreuung und Ausbildung in Höhe von 2.640 Euro. Unterm Strich liegt der Gesamtkinderfreibetrag bei 7.356 Euro pro Kind. Bei Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 60.000 Euro lohnt sich der Freibetrag mehr als das Kindergeld. Dieses wiederum wird 2017 um zwei Euro pro Monat erhöht. Für die ersten beiden Kinder gibt es je 192 Euro im Monat, für den dritten Sprössling 198 Euro. Für jedes weitere Kind fließen je 223 Euro. 2018 steigt das Kindergeld um weitere zwei Euro je Monat.

Mietpreisbremse

Trotz der Mietpreisbremse steigen die Mieten weiter. In Berlin etwa legten sie bei Bestandswohnungen seit Januar um mehr als sechs Prozent zu. Nicht zuletzt deshalb drängt der Berliner Senat auf strengere Regeln bei der Preisbremse - und rennt damit bei Justizminister Maas offene Türen ein. Auch er will die Preisbremse verschärfen. So sollen Geldbußen für Vermieter eingeführt werden, die zu viel kassieren. Auch Renovierungsumlagen sollen verringert werden. Es ist wahrscheinlich, dass die Koalitionspartner von der Union im Wahljahr ihre mieterfreundliche Seite entdecken.

Pflege

2017 wird aus dem bisherigen Pflegesystem mit drei Stufen ein neues System mit fünf Pflegegraden. Für viele Menschen, bei denen es absehbar ist, dass sie pflegebedürftig werden, kann es sich lohnen, noch im alten Jahr einen Pflegeantrag nach dem alten System zu stellen. Hintergrund: Wer etwa noch 2016 in Pflegestufe 1 eingruppiert wird, kommt 2017 sicher in den gleichwertigen Pflegegrad 2. Daneben lohnt es sich auch finanziell, noch im alten Jahr aktiv zu werden. Wer wartet, bekommt statt den bisherigen 244 Euro nur 125 Euro aus der Pflegekasse.

Lebensversicherungen

Kunden, die nach 2004 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen haben, müssen laut Angaben des Versichererverbands GDV die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit ihrem individuellen Tarif versteuern. Voraussetzung dafür ist, dass die Kunden zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet haben und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.

Riester

2017 wird ein einheitliches Produktinformationsblatt für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte zur Pflicht. Es enthält auf zwei Seiten die wichtigsten Angaben zu Riester- und ­Basisrenten. Neben dem Chance-Risiko-Profil gehören dazu die Höhe der Effektivkosten, die erwartete Rentenhöhe sowie die Kosten bei vorzeitiger Ver­trags­auflösung oder Anbieterwechsel. Das Infoblatt erlaubt, verschiedene Produkte zu vergleichen, bei Riester zum Beispiel von Versicherungen, Fonds, Banksparplänen oder Wohnriester.

Steuerfreibetrag

Verbraucher können sich auch über Steuerentlastungen freuen: Der Freibetrag steigt im kommenden Jahr um 168 Euro auf insgesamt 8.820 Euro. Im darauffolgenden Jahr wird der Betrag sogar noch mal um weitere 180 Euro erhöht. Geringverdiener bekommen außerdem einen Kinderzuschlag, der ab 2017 um zehn Euro je Monat erhöht wird. Insgesamt sollen die Bürger so jährlich um etwa 6,3 Milliarden Euro entlastet werden.

Strom

Die Ökostromumlage wird 2017 von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Die Umlage zahlen Verbraucher über die Stromrechnung. Sie wird als Differenz zwischen dem Preis, den Stromerzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom berechnet. Je niedriger der Börsenpreis, den Energiekonzerne zahlen müssen, desto höher die Umlage. Was der Anstieg der Umlage für Haushalte konkret bedeutet, ist kaum zu berechnen. Denn Strom wird auch generell teurer. Laut dem Vergleichsportal Check24 hat bereits gut die Hälfte aller Grundversorger steigende Preise angekündigt.

Wichtige Steuersätze und Sozialversicherungsgrenzen (pdf)

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