Rückzahlungen: Teilerfolg für Depfa-Gläubiger

Genussrechteinhaber der Deutschen Pfandbriefbank (Depfa) können auf eine höhere Rückzahlung hoffen.
von Thomas Strom, Euro am Sonntag
Nach der Verstaatlichung der Konzernmutter Hypo Real Estate bekamen sie weniger zurück, als sie investiert hatten. Das Landgericht München entschied nun, dass die Rückzahlungen falsch berechnet waren (Az. 5 HK O 24890/12 und 5 HK O 27989/12). Konkret geht es um Genussscheine von Depfa-Töchtern (WKN: 546 325 und 808 404).
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), die das Urteil erstritten hat, rechnet damit, dass auch der Bundesgerichtshof über den Fall urteilen wird. "Anleger sollten auf die Verjährungsfristen achten und ihre Ansprüche juristisch geltend machen", rät Daniel Bauer von der SdK. Die ersten Rückzahlungen gab es 2011, die Ansprüche verjähren frühestens Ende 2014.
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