Gutverdiener müssen sich auf höhere Sozialabgaben einstellen
Bezieher mittlerer und höherer Einkommen müssen sich auf steigende Sozialabgaben im kommenden Jahr einstellen.
Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2017 beschließen, wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete. Damit steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.200 auf 6.350 Euro Brutto-Monatseinkommen, im Osten von 5.400 auf 5.700 Euro.
Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüber liegende Einkünfte sind also beitragsfrei. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll es einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.237,50 auf 4.350 Euro Monatseinkommen geben. Hier gilt für ganz Deutschland ein einheitlicher Wert.
Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung steigt demnach von 4.687,50 auf 4.800 Euro. Wer mehr verdient, kann sich statt in einer gesetzlichen Kasse auch privat versichern. Die Verordnung bedarf nach der erwarteten Billigung durch das Kabinett noch der Zustimmung des Bundesrats.
Zugrunde gelegt wurde in der Verordnung für Deutschland insgesamt ein Einkommensanstieg im Jahr 2015 um 2,65 Prozent, für den Westen von 2,46 Prozent und für Ostdeutschland von 3,91 Prozent. Für alle, deren Einkommen unter den jeweiligen Grenzwerten liegt, ändert sich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen nichts.
BERLIN (AFP)
Weitere News
Bildquellen: Africa Studio / Shutterstock.com, Devin_Pavel / Shutterstock.com