Michael Jackson: Der Nachlass des King of Pop könnte bald drastisch schrumpfen
Als Michael Jackson 2009 starb, hinterließ er zwar hohe Verbindlichkeiten, aber auch ein noch größeres Vermögen, das seitdem durch immer neue Geschäfte mit seinem Namen stetig gewachsen ist. Doch nun könnte sich die Summe auf einen Schlag kräftig reduzieren.
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Im Juni 2009 ist Michael Jackson an einer Überdosis Medikamente verstorben. Dennoch gehört der King of Pop auch heute noch zu den bestverdienenden Stars überhaupt. Laut "Forbes" hat der tote Sänger im Jahr 2016 vor Steuern sagenhafte 825 Millionen Dollar eingenommen. Damit steht er nicht nur an der Spitze der toten Topverdiener, sondern zieht auch locker an Taylor Swift vorbei, die mit Einnahmen in Höhe von 170 Millionen Dollar die Liste der noch lebenden Stars anführt.
Das gesamte Vermögen, das in Michael Jacksons Nachlass verwaltet wird, dürfte sich aktuell auf mehr als eine Milliarde Dollar belaufen. Das schätzte das Musik-Magazin "Rolling Stone" im Januar 2017 anlässlich eines Interviews mit Jackson-Tochter Paris. Klar, dass bei solchen Summen auch die Steuerbehörden zweimal hinsehen - und mit denen ist bekanntlich nicht gut Kirschen essen.
Steuerbehörde nimmt Markenwert ins Visier
Wie das "Wall Street Journal" berichtet, könnte Jacksons Nachlass schon bald um rund 700 Millionen Dollar dezimiert werden. Denn die US-Steuerbehörde und Michael Jacksons Nachlassverwalter streiten sich seit diesem Montag vor Gericht über den Markenwert des King of Pop zum Zeitpunkt seines Todes. Konkreter geht es darum, wie viel der Name "Michael Jackson" und das Porträt des Sängers im Juni 2009 wert waren. Während die Bundessteuerbehörde IRS laut dem US-Magazin eine Bewertung in Höhe von 161 Millionen Dollar ansetzt, beharren die Nachlassverwalter darauf, dass Jacksons Name und Abbild bei seinem Tod lediglich 2.105 Dollar wert gewesen seien.
Als Grund für diese extrem niedrige Bewertung geben Jacksons Nachlassverwalter an, der Ruf des Pop-Sängers sei kurz vor seinem Tod durch die Vorwürfe der sexuellen Belästigung von Kindern, Medikamentenmissbrauch und sein seltsames Benehmen in der Öffentlichkeit extrem geschädigt worden. Die Marke sei dadurch nahezu wertlos geworden. Das würde im Umkehrschluss bedeuten: Wer damals die vollständigen Namens- und Bildrechte am King of Pop hätte erwerben wollen, um zum Beispiel Merchandising zu produzieren, hätte nur einen lächerlich niedrigen Betrag dafür hinlegen müssen.
Vergleicht man dies mit den Einnahmen, die nach seinem Tod mit Jacksons Namen erzielt wurden, wird offensichtlich, warum die IRS das nicht ohne weiteres akzeptieren will. Sollte die Behörde vor Gericht Recht bekommen, hätte sie einen Anspruch auf Steuernachzahlungen in Höhe von rund 500 Millionen Dollar. Hinzu kämen dann zusätzlich noch Strafzahlungen in Höhe von rund 200 Millionen Dollar.
Hinterlassenes Vermögen von Michael Jackson könnte sich halbieren
Für Michael Jacksons Nachlass, der treuhänderisch verwaltet wird, bis seine Kinder die Volljährigkeit erreicht haben, wäre dies ein herber Rückschlag: Das verwaltete Vermögen würde sich auf einen Schlag mehr als halbieren, sollten die Schätzungen zu seiner Höhe stimmen. Daran ändern auch die hohen Einnahmen aus dem vergangenen Jahr nichts. Denn diese stammen zum größten Teil aus dem vollständigen Verkauf von Michael Jacksons Rechten an zahlreichen Beatles-Songs an Sony. Diese hatte Jackson bereits 1985 für damals nur 47,5 Millionen Dollar gekauft. Der Sony-Konzern, der Jackson schon früher einen Teil der Rechte abgekauft hatte, ließ sich das restliche Paket nun satte 750 Millionen Dollar kosten. Da das Rechte-Paket aber schon zuvor zu den Vermögenswerten gezählt wurde, ändert sich durch seinen Verkauf kaum etwas an der Summe des Nachlasses.
Am Hungertuch nagen werden Jacksons Kinder aber auch dann nicht, wenn die IRS die hohe Steuernachzahlung zugesprochen bekommt. Denn es ist anzunehmen, dass Michael Jackson auch in den kommenden Jahren mit Einnahmen im mindestens zweistelligen Millionenbereich die Forbes-Liste der toten Top-Verdiener anführen wird.
Redaktion finanzen.net
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