Quellensteuer

Geld zurück für Auslandsanleger

03.02.13 03:00 Uhr

Wer jenseits deutscher Grenzen investiert ist, zahlt oft doppelt Steuern. Wie man sich das Geld zurückholt.

von Michael Schreiber

Rund 700 Millionen Euro lassen sich deutsche Anleger jedes Jahr durch die Lappen gehen — und das mit Absicht. Wer im Ausland anlegt, weiß: Nicht nur die deutschen, sondern auch die Finanzämter anderer Staaten wollen einen Teil der Zinsen oder Dividenden kassieren. Zwar sollen Doppelbesteuerungsabkommen helfen, die Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer anzurechnen, doch in vielen Ländern artet das in einen wahren Papierkrieg aus. Manche Regeln sind so kompliziert, dass Anleger entnervt aufgeben. €uro am Sonntag gibt Hilfestellung.

Spanien — kompliziert hoch zwei
Für Anleger aus den EU-Mitgliedsstaaten sind Dividenden spanischer Aktiengesellschaften in deren Heimatland bis zu einer Höhe von 1.500 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Da der iberische Fiskus allerdings zunächst nicht wissen kann, wie viel Dividende der einzelne Aktionär übers Jahr erzielt, werden zunächst von jeder Dividende 21 Prozent Quellensteuer einbehalten. Die zu viel bezahlte Steuer muss dann in Spanien über ein spezielles Rückerstattungsverfahren zurückgefordert werden.

Das sorgt in Deutschland für Probleme: Da Spanien ausländischen Aktionären die Quellensteuer für Dividenden bis 1.500 Euro erstattet, dürfen in Deutschland ansässige Depotbanken auf die deutsche Abgeltungsteuer keine spanische Quellensteuer anrechnen. Doch diese Regelung wurde von den deutschen Banken lange Zeit übersehen. Nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 8. September 2011 (Az. IV C 1 — S 2406/10/10001: 002) müssen die Banken die Dividendenabrechnungen des Jahres 2009 nachträglich berichtigen — was für viele Anleger teuer wurde.

Um die spanische Quellensteuer wiederzubekommen, braucht man das Formular „Modelo 210“. Das Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) bietet unter der Rubrik „Steuern International“, „Ausländische Antragsformulare“ eine Anleitung der Botschaft von Spanien zum Erstattungsverfahren spanischer Quellensteuern auf Dividenden. Das Dokument navigiert Anleger via Internet zum „Modelo 210“. Das Formular füllt man online mit den Daten zur Dividendengutschrift aus und lässt den dreifachen Formularsatz von seinem deutschen Wohn­sitz­finanzamt mit einer Wohnsitz­bestätigung versehen.

Für die Anmeldung von Rückerstattungsansprüchen hat man vier Jahre Zeit. Die Frist beginnt mit dem Tag der Dividendenauszahlung.
Doch damit nicht genug: Für Erstattungsanträge über Dividendenauszahlungen bis 2010 benötigen Anleger eine eigene spanische Steueridentifikationsnummer, die „NIF“. Diese digitale Steuernummer bekommt man kostenfrei in der spanischen Botschaft in Berlin, den Generalkonsulaten in Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Düsseldorf. Die Erstattung kann man selbst beantragen — man kann aber auch einen Dienstleister beauftragen. Bei vielen Depotbanken ist dieser Service mit der Depotgebühr abgegolten, andere Institute übernehmen die Abwicklung nur gegen Extragebühren. Diese schwanken im zweistelligen Eurobereich.

Es gibt aber noch eine weitere Hürde beim Erstattungsverfahren für Dividenden, die bis einschließlich 2010 gezahlt wurden. Denn Spanien verlangt eine spanische Bankverbindung, um die Quellensteuer zurückzuerstatten. Wer also nicht über Freunde in Spanien verfügt, muss auf einen rechtlichen Vertreter ausweichen — etwa eine große Steuerberatungsgesellschaft, die in Spanien über eine entsprechende Niederlassung verfügt und über die dann die Erstattung der Quellensteuer abgewickelt werden kann.

Leichter haben es Aktionäre, die ihre Dividenden ab 2011 bekommen haben. Seitdem haben die Spanier ihr Erstattungsverfahren vereinfacht. Den Erstattungsbetrag überweisen sie jetzt auch auf ein ausländisches Konto oder stellen einen Scheck aus. Auch eine spanische Steuernummer braucht man seit Anfang 2011 nicht mehr.

Italien — für Geduldige
Auch bei der Quellensteuerabrechnung mit Italien müssen deutsche Anleger sehr viel südländische Gelassenheit beweisen. Der italienische Fiskus zwackt von jeder Dividendenzahlung zunächst eine Quellensteuer von 20 (bis 2011: 27) Prozent ab (siehe Tabelle). Davon werden von der inländischen Depotbank bei Fälligkeit der Dividende sofort 15  Prozent auf die in Deutschland zu zahlende Abgeltungsteuer angerechnet.

Die restlichen fünf (bis Ende 2011: zwölf) Prozent müssen deutsche ­Aktionäre über ein besonderes Ermäßigungsverfahren nachträglich vom italienischen Fiskus zurückfordern. So steht es im deutsch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Doch Papier ist geduldig, und der Praxistest ist im Regelfall ernüchternd: Schlampige Bearbeitung oder verloren gegangene Anträge sind die Regel, und Anleger warten mitunter Jahre auf ihr Geld.

Norwegen — die einfache Lösung
Über einen Antrag auf „shielding deduction“ erstatten die Norweger die gesamten 25 Prozent Quellensteuer zurück. Anleger können sich aber auch auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen berufen und „nur“ eine Erstattung von zehn Prozent Quellensteuer in Norwegen beantragen.

Wird dieses Verfahren gewählt, rechnet der deutsche Fiskus über den Steuerbescheid die verbleibenden 15 Prozent norwegische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer an und erstattet zu viel bezahlte Steuern zurück. In beiden Verfahren geht Anlegern kein Geld verloren. In jedem Fall müssen sie sich ihr Geld aber in Eigenregie aus Norwegen zurückholen — da die Banken nicht wissen können, welches der beiden möglichen Erstattungsverfahren ihr Depotkunde wählt, hat der deutsche Fiskus eine Anrechnung norwegischer Quellensteuer generell untersagt. Zum Nachweis, wie viel norwegische Quellensteuer angefallen ist, benötigt man nur Kopien der Dividendenabrechnungen und ein formloses Schreiben an die zentrale norwegische Erstattungsbehörde (Adresse unter www.bzst.de).

Das Schreiben kann sogar in Deutsch oder Englisch abgefasst werden. Beigefügt sein muss eine Bestätigung des jeweiligen deutschen Finanzamts, dass man in Deutschland Steuern zahlt. Dazu stellt das Bundeszentralamt für Steuern im Internet ein Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“ zur Verfügung. Wenn die Bearbeitung des Antrags einmal länger gedauert hat, bekommen Anleger ihr ausstehendes Geld sogar verzinst.

Es geht auch ohne Papierkrieg
Wer Dividenden aus den Niederlanden, Luxemburg, Dänemark und Japan bekommt, hat es vergleichsweise richtig einfach. Die inländische Depotbank rechnet von vornherein die Quellensteuer bei der Dividendenauszahlung in voller Höhe als Abschlag auf die deutsche Abgeltungsteuer an. Anleger müssen in diesem Fall kein einziges Formular ausfüllen.

In Großbritannien, Irland und China wird auf Dividendenerträge ausländischer Aktionäre erst gar keine Quellensteuer erhoben. Liegen die Aktien allerdings in einem Auslandsdepot, müssen Dividenden und Quellensteuern anhand der Bankbelege über die Einkommensteuererklärung nachträglich abgerechnet werden.

In Ländern wie Frankreich, Italien, Schweden und Finnland kann man sich bereits vor der Dividendenauszahlung als ausländischer Investor registrieren lassen. Dann wird von vornherein nur der in Deutschland anrechenbare Steuersatz von maximal 15 Prozent abgezogen. Die dafür notwendigen Formulare können Anleger ebenfalls über die Internetseite www.bzst.de abrufen.
Ausländische Quellensteuer im Überblick (pdf)