Private Finanzen

Rat und Tat: Darlehenssicherung mit Police – was gilt steuerlich?

03.09.09 14:00 Uhr

Frage: Ich habe die Rückzahlung eines Darlehens zum Kauf eines Mietshauses durch eine Risiko­lebensversicherung abgesichert. Die Prämien finanziere ich ebenfalls auf Pump. Das Finanzamt will mir ­jedoch die für die Beitragszahlung anfallenden Zinsen nicht steuermindernd anerkennen. Ist das rechtens?

Antwort: Nein. Wird ein Darlehen dazu verwendet, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, dann sind Schuldzinsen abziehbare Werbungskosten. Auch wenn die Versicherungsprämien selbst nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind, so sind die Schuldzinsen laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vergleichbar mit den Anschaffungskosten eines zur Einkünfteerzielung dienenden Gebäudes.

Konkret: „Während mit den Versicherungsbeiträgen die An­schaf­fungs­dar­le­hen getilgt werden und sie deshalb zum privaten Vermögensbereich des Darlehensnehmers zählen, dienen die hier streitigen Schuldzinsen der Finanzierung der Tilgung der Anschaffungskosten und sind deshalb in gleicher Weise zu beurteilen wie Schuldzinsen für ein Anschaffungsdarlehen“, urteilte der BFH (Az. IX R 62/07). Obendrein hat die von Ihnen gewählte Variante eine kürzere Laufzeit als eine Langfristfinanzierung durch ein Darlehen. Da das Urteil vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlich ist, müssen die Finanzämter das Urteil in vergleichbaren Fällen anwenden.