Neues Urteil gefällt

Betriebliche Altersvorsorge: Weniger Steuern bei Einmalzahlungen

12.07.15 16:00 Uhr

Betriebliche Altersvorsorge: Weniger Steuern bei Einmalzahlungen | finanzen.net

Wer in Rente geht und sich die betriebliche Altersvorsorge auszahlen lässt, kann möglicherweise Steuern sparen.

von Martin Reim, €uro am Sonntag

Das ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz. Der Arbeitgeber der Klägerin hatte unversteuerte monatliche Beiträge an eine Pensionskasse überwiesen. Zum Ruhestand ließ sich die Frau ihr Guthaben auf einen Schlag auszahlen. Das Finanzamt belegte die Summe mit dem vollen Steuersatz.

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Laut Urteil muss die Auszahlung hingegen fiktiv auf fünf Jahre verteilt werden, sodass die Steuern geringer ausfallen. Das Gericht verwies darauf, dass solch eine Regel etwa bei Einmalzahlungen durch die Gesetzliche Rentenversicherung greift (Az. 5 K 1792/ 12). Das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

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