Betriebliche Altersvorsorge: Weniger Steuern bei Einmalzahlungen
12.07.15 16:00 Uhr

Wer in Rente geht und sich die betriebliche Altersvorsorge auszahlen lässt, kann möglicherweise Steuern sparen.
Werbung
von Martin Reim, €uro am Sonntag
Das ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz. Der Arbeitgeber der Klägerin hatte unversteuerte monatliche Beiträge an eine Pensionskasse überwiesen. Zum Ruhestand ließ sich die Frau ihr Guthaben auf einen Schlag auszahlen. Das Finanzamt belegte die Summe mit dem vollen Steuersatz.
Werbung
Werbung
Laut Urteil muss die Auszahlung hingegen fiktiv auf fünf Jahre verteilt werden, sodass die Steuern geringer ausfallen. Das Gericht verwies darauf, dass solch eine Regel etwa bei Einmalzahlungen durch die Gesetzliche Rentenversicherung greift (Az. 5 K 1792/ 12). Das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Weitere News
Bildquellen: Elena Schweitzer / Shutterstock.com, Birgit Reitz-Hofmann / Shutterstock.com