Altersvorsorge: Wenn Garantien Glückssache sind
€uro am Sonntag deckt auf: Bei vielen Versicherungen ist weniger Zins zugesagt als angenommen. Schuld ist nicht nur die Branche.
Werte in diesem Artikel
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Wenn es um Versicherungen geht, gibt es zahlreiche komplizierte Worte. „Höchstrechnungszins“ ist so eines. Es beschreibt bei konventionellen Kapitallebens- und privaten Rentenpolicen, welcher Zins den Kunden bei Vertragsbeginn maximal pro Jahr garantiert werden darf. Dieser Wert ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt derzeit bei 1,75 Prozent. „Maximal“ bedeutet, dass die Anbieter auch darunter liegen dürfen.
Dennoch hat sich der Ersatzbegriff „Garantiezins“ eingebürgert. Zum einen ist er einfacher und ausdrucksstärker als Höchstrechnungszins. Zum anderen ist er zutreffend, weil alle Versicherer traditionell die Obergrenze wählen. Dachte man bislang.
Nun ist es an der Zeit, diese Ansicht zu korrigieren. Eine Umfrage von €uro am Sonntag hat ergeben: Rund zwei Drittel der 25 größten deutschen Anbieter haben jahrelang Verträge verkauft, deren garantierte Verzinsung unter dem Höchstrechnungszins lag (siehe unten). Konkret geht es um die Zeit zwischen Mitte 1994 und Ende 1997. Damals betrug der Höchstrechnungszins 4,0 Prozent, während bei betroffenen Policen lediglich 3,5 Prozent fest zugesagt sind.
Ausschüttung oft geringer
Bis vor Kurzem war der Unterschied nicht spürbar. Jahrzehntelang zahlten die Versicherer eine Überschussbeteiligung obendrauf, sodass alle Verträge letztlich über 4,0 Prozent kamen. Angesichts der weltweiten Schrumpfzinsen ist mittlerweile die garantierte Ausschüttung oft identisch mit der tatsächlichen. Wer also die falsche Police hat, bekommt häufig weniger Geld.
Um wie viele Policen es geht, ist unklar. Die Unternehmen wissen nach eigenen Angaben zwar, dass es solche Policen gibt. Allerdings heißt es aus manchen Häusern, es sei nach so langer Zeit nur mit unvertretbar hohem Aufwand festzustellen, wie viele es exakt sind. Sicher scheint, dass es um Hunderttausende geht. Immerhin hat Branchenführer Allianz sein komplettes Neugeschäft bis Anfang 1995 mit 3,5 Prozent ausgestattet. Bei Zurich Deutscher Herold —das Unternehmen firmierte damals unter Deutscher Herold Leben — betrifft es sogar alle Verträge bis Ende 1995. Einer der wenigen Anbieter mit konkreten Zahlen ist die Alte Leipziger mit knapp 30.000 betroffenen Policen.
Hintergrund des damaligen Vorgehens: Mitte der 90er-Jahre herrschten in der Branche turbulente Zeiten. Am 1. Juli 1994 startete eine komplette Deregulierung. Die damalige Kontrollinstanz, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, musste nicht mehr alle Tarife genehmigen. Parallel stieg der Höchstrechnungszins von 3,5 auf 4,0 Prozent. Außerdem wurden ab 1995 für die Kalkulation der Policen neue Sterbetafeln benutzt, welche die gestiegene Lebenserwartung der Deutschen abbildeten.
All dies führte zu einer Vielzahl neuer Angebote, wie Unternehmen einstimmig berichten. Der Verwaltung und den Rechenzentren der Versicherer drohte der Kollaps. Um die Belastung zeitlich zu strecken, erlaubte das Aufsichtsamt, die bisherigen Tarife bis Ende 1997 weiter zu verkaufen — inklusive niedrigem Garantiezins. „Damals hatte niemand erwartet, dass der Garantiezins irgendwann mal relevant würde“, sagt Johannes Lörper, Vorstandsmitglied beim Branchenneunten Ergo Leben und bei der Deutschen Aktuarvereinigung, des Verbandes der Versicherungsmathematiker.
Ob Kunden damals den Unterschied bemerken konnten, ist umstritten. Hans Brockmann (Name geändert) hatte Ende 1995 eine Kapitallebensversicherung bei der Bayern-Versicherung abgeschlossen. Das Unternehmen gehört zur Versicherungskammer Bayern.
Die Police hat einen Garantiezins von 3,5 Prozent, weil die Bayern-Versicherung erst Anfang 1996 umstellte. Brockmann hat inzwischen einen spürbaren Nachteil. Für 2011 bis 2013 bekommt er eine niedrigere Überschussbeteiligung, als es bei einem Garantiezins von 4,0 der Fall wäre. Für 2014 ist keine Besserung in Sicht.
Mit diesem Nachteil will sich Brockmann nicht abfinden und verweist darauf, dass der niedrigere Garantiezins nicht explizit in den Abschlussunterlagen genannt sei. Die Bayern-Versicherung bestätigt dies auf Anfrage und erklärt, so etwas sei „zu dieser Zeit branchenweit nicht üblich“ gewesen. Immerhin sei im Versicherungsvertrag die Garantieleistung in D-Mark dokumentiert.
Brockmann hält das für Augenwischerei: „Wenn ich gewusst hätte, dass der Garantiezins niedriger als bei anderen Anbietern ist, hätte ich verglichen. Aber das hat mir bei Beratung und Abschluss niemand gesagt. Und aus Hochrechnungen kann ein Laie den Garantiezins nicht herauslesen.“
Die Bayern-Versicherung betont wiederum, der Vertrieb sei über die Höhe des Garantiezinses laufend informiert worden. Die Forderung Brockmanns, seinen Vertrag auf 4,0 Prozent aufzuwerten, weise man zurück.
Anbieter verweigern Korrekturen
Fast alle anderen betroffenen Unternehmen sehen ebenfalls keinen Anlass für Korrekturen, wie die Umfrage zeigt. Ein Versicherungsmanager, der nicht namentlich genannt werden will, sagt: „Wer einen Vertrag mit 3,5 Prozent Garantiezins besitzt, hat einfach Pech gehabt.“ Einzig die AXA erklärt, dass Kunden mit 3,5-Prozent-Verträgen bei ihr kein Nachteil entstehe. Man habe schon in den 90er-Jahren zusätzliche Reserven geschaffen, um den Unterschied zu neutralisieren.
Experten sind sich einig: Rechtlich ist gegen die branchenweite Praxis nichts einzuwenden. So sagt eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (das Amt kontrolliert heutzutage die Assekuranz): „Das damalige Verfahren war zulässig.“ Es gebe auch keine unangemessene Benachteiligung. „Die Kunden konnten das Preis-Leistungs-Verhältnis in Bezug auf die garantierte Leistung vergleichen.“ Auch Axel Kleinlein, Chef der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten, verweist auf die Gesetzeslage: „Das Vorgehen ist aufsichtsrechtlich in Hinblick auf den Garantiezins nicht zu beanstanden, da immer ein niedrigerer Wert angesetzt werden darf als der amtliche Höchstrechnungszins.“ Und Günter Hirsch, Versicherungs-Ombudsmann und somit offizieller Schlichter der Branche, betont: „Versicherer und Vermittler waren nicht verpflichtet, auf den Höchstrechnungszins oder die Differenz zum vertraglich vereinbarten Garantiezins ausdrücklich hinzuweisen.“
Wer nun wissen will, ob seine Police betroffen ist, hat nur eine Möglichkeit: Er muss an seinen Versicherer schreiben und nachfragen. Falls er zu den Pechvögeln zählt, gibt es immerhin einen Trost für ihn. Er hat bessere Aussichten als andere Kunden, am Vertragsende einen Bonus zu bekommen. Denn die sogenannten Schlussüberschüsse, die viele Anbieter jährlich nennen, sind bei den heutigen unregulierten Verträgen unverbindlich. Immer mehr Anbieter kürzen oder streichen diesen Bonus. Aber wer einen alten Kontrakt unter staatlicher Aufsicht besitzt, hat üblicherweise ein Recht auf diese Abschlusszahlung.
So kann es sein, dass es wenigstens zum Ende des Vertrags doch noch eine ausgleichende Gerechtigkeit gibt.
Wer hat niedriger kalkuliert?
Ja:
AachenMünchener
Allianz
Alte Leipziger
AXA
Bayern-Versicherung
Cosmos Direkt
DBV
Deutsche Ärzteversicherung
Ergo
HDI
Generali
Neue Leben
Nürnberger
R + V
Victoria
Württembergische
Zurich Deutscher Herold
Nein:
Debeka
Gothaer
Iduna
Provinzial Nordwest
Provinzial Rheinland
SV Sparkassenversicherung
Swiss Life
Volkswohl-Bund
Zusammengefasste Stellungnahmen der 25 größten Lebensversicherer zur Frage: „Hat Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihr Vorgängerunternehmen ab 1. Juli 1994 einen niedrigeren Garantiezins als 4,0 Prozent für manche oder alle Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen verwendet?“; Reihenfolge nach AlphabetQuelle: Angaben der Anbieter
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15.01.2025 | Allianz Hold | Jefferies & Company Inc. | |
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