Ist der Schadenfreiheitsrabatt bei Kfz-Policen vererbbar?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
In €uro am Sonntag 5/16 haben Sie beschrieben, wie Führerscheinanfänger eine günstigere Schadenfreiheitsklasse als die übliche "0" bekommen können - etwa über den Zweitwagen der Eltern. Nun habe ich gehört, dass man seinen persönlichen Schadenfreiheitsrabatt komplett an andere übertragen und sogar vererben kann. Stimmt das?
€uro am Sonntag: Ja. Normalerweise ist der Rabatt bei der Schadenfreiheit (SF) bei Haftpflicht und Vollkasko personenbezogen, doch kann er ausnahmsweise quasi für das Fahrzeug gelten und entsprechend an nahestehende Personen weitergegeben werden. Wichtig: Wer seinen Rabatt weitergibt, kann ihn nicht mehr selbst nutzen - er ist endgültig verloren. Eine Übertragung ist zu Lebzeiten und auch nach dem Tod des bisherigen Inhabers möglich. Der Empfänger des Rabatts muss das Auto bereits regelmäßig genutzt haben, um überhaupt eine Chance zu bekommen.
Nach Angaben des Finanzportals finanztip.de offerieren alle Versicherer eine Übertragung bei Kindern und Ehepartnern, bei anderen Personen gibt es Unterschiede zwischen den Gesellschaften. Bei der HUK-Coburg, dem Marktführer bei Kfz-Versicherungen, ist eine Übertragung zudem unter anderem möglich zwischen folgenden Personen: eingetragene Lebenspartner, unverheiratete Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Schwiegersöhne und -töchter, Geschwister und sogar Arbeitgeber. Sowohl der Abgebende (soweit er noch lebt) als auch der Empfänger müssen schriftlich glaubhaft machen, dass ihre Angaben zutreffend sind. Die HUK-Coburg betrachtet dann den kompletten Vertragsverlauf inklusive angefallener Schäden des Empfängers. "Bestand der bisherige Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer, fragen wir den Schadenverlauf an." Erst dann erfolge eine endgültige Entscheidung.
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