Euro am Sonntag

Wohngebäude-Versicherungen: Policen gegen Dachschaden

06.02.16 03:00 Uhr

Wohngebäude-Versicherungen: Policen gegen Dachschaden | finanzen.net

Wohngebäude-Versicherungen haben es in sich. Viele Kunden müssen mit höheren Beiträgen oder gar Kündigungen umgehen. Was hilft und welche Alternativen es gibt.

von Uwe Schmidt-Kasparek, Euro am Sonntag

Abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, mindestens sieben Verletzte: Ein Tornado hatte im Mai 2015 in der Region Augsburg Millionenschäden hinterlassen. Nahe Rostock hatte kurz davor ebenfalls ein Wirbelsturm gewütet. Solche schlagzeilenträchtigen Ereignisse bedeuten Alarmstufe Rot für Hausbesitzer - wohl dem, der eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat.



Doch selbst wer eine solche Police sein Eigen nennt und Entschädigung bekommt, ist nicht aller Probleme ledig. Neun von zehn Versicherungsvermittlern sagten jüngst in einer Umfrage der Branchenvereinigung BVK, dass ihr jeweiliger Assekuranzpartner derzeit seine chronisch defizitäre Gebäudeversicherung saniert. Auf Deutsch: Es werden höhere Prämien verlangt oder die Kunden werden gleich vor die Tür gesetzt. Überwiegend sind laut BVK Kunden betroffen, die mit Schäden "auffällig" werden - spätestens nach dem dritten Mal.

Daher empfehlen Verbraucherschützer bereits, kleinere Malheure selbst zu übernehmen. "Am besten nur Schadensfälle melden, die finanziell wehtun", rät eine Sprecherin der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Denn die Versicherer sitzen am längeren Hebel, weil Unwetter und Feuer zu einem Totalschaden führen können, der abgedeckt sein will. Zudem verlangen Banken in der Regel Wohngebäudeschutz, bevor sie einen Kredit vergeben.


Bezahlt wird üblicherweise bei Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Leitungswasser. Zusätzlich gibt es seit einigen Jahren einen erweiterten Elementarschutz, etwa gegen Überschwemmung, Schneedruck oder Erdrutsch.

Gute Kunden mit mehreren Verträgen haben allerdings meist noch einen Verhandlungsspielraum. Das bestätigt Rolf Mertens, Bereichsleiter Wohngebäudeversicherung bei der Ergo-Versicherung. "Bei Schadenauffälligkeiten prüfen wir immer die Gesamtverbindung zum Kunden." Grundsätzlich warnt Versicherungsmakler Johannes Brück aus Düsseldorf: "Wer eine Kündigung mit neuem Angebot erhält, sollte auf keinen Fall die höhere Prämie einfach akzeptieren oder im ersten Ärger die Kündigung annehmen."


Besser sei es, auf dem Markt schnell andere Angebote einzuholen. Immobilienbesitzer sollten den neuen Versicherer daher immer um eine konkrete schriftliche Zusage bitten. Erst dann kann man die Kündigung beim alten Anbieter annehmen oder selbst aktiv wechseln.

Umgekehrt können sich Kunden in der Leistung verbessern. Besonders wichtig ist der volle Schutz bei grob fahrlässigen Fehlern. Hier zahlt der Versicherer auch dann komplett, wenn versehentlich eine Pfanne auf dem Herd vergessen wird und ein Brand ausbricht. Besonders gute Tarife leisten sogar, wenn der Kunde gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen hat und deshalb ein Schaden ausgelöst wurde. Das gilt beispielsweise, wenn frostanfällige Leitungen zu spät oder gar nicht entleert wurden und es zu einem Rohrbruch kommt.

Die günstigsten Angebote mit diesem umfangreichen Schutz hat das Analysehaus Innosystems ermittelt (siehe pdf-Tabelle unten). Dabei zeigt sich, dass nur wenige Versicherer die grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang mitversichern. Allerdings gilt bei schweren Verstößen gegen Pflichten oder Sicherheitsbestimmungen der Verzicht auf Abzüge oft nur bis zu einer bestimmten Schadensumme.

Zudem zeigt die Übersicht, dass es einiges an Sparpotenzial gibt. Hier liegt der Vorteil im Vergleich zum teuersten Tarif bei fast 40 Prozent. Gleichzeitig ist der günstige Tarif deutlich leistungsstärker. Prämien sparen können Kunden, wenn sie eine allgemeine Selbstbeteiligung vereinbaren. Bei einem schweren Schaden am Haus fallen Eigenbeteiligungen von bis zu 500 Euro kaum ins Gewicht.

Zusatzschutz bei Hochwasser

Anders sieht es beim erweiterten Elementarschadenschutz aus. Hier ist eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent des Schadens üblich. Meist müssen die Kunden dann aber höchstens 5.000 Euro aus eigener Tasche zahlen. Teilweise wird es teurer, wenn das Haus hochwassergefährdet ist. Hier sollten Kunden das Kleingedruckte genau durchlesen oder sich von unabhängigen Experten beraten lassen. Zudem muss man darauf achten, dass die Wohngebäudepolice als "gleitende Neuwertversicherung" vereinbart wird und die Assekuranz einen Unterversicherungsverzicht erklärt. Besteht beides, kann bei einem Totalschaden das Haus in gleicher Art und Weise neu aufgebaut werden.

Übrigens: Auch ohne Kündigung sollte man in regelmäßigen Abständen die Police auf den Prüfstand stellen. Dann lässt sich deutlich entspannter vergleichen.

(PDF)

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