Widerrufsjoker sticht bei Wölbern-Fonds
04.10.15 08:00 Uhr

Geld zurück für eine Investorin des Wölbern Private Equity Futures 02. Die Frau hatte 100.000 US-Dollar in die Geschlossene Beteiligung gesteckt.
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Die Hälfte des Geldes kam aus einem Darlehen des inzwischen insolventen Bankhaus Wölbern. Da die Richter des Hamburger Landgerichts die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag für falsch halten, muss nun nicht nur das Darlehen, sondern auch die Beteiligung rückabgewickelt werden.
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Bei der Beteiligung und dem Darlehen handle es sich um ein verbundenes Geschäft, so die Richter (Az. 330 O 312/14). Verbundene Geschäfte, bei denen ein Investment gemeinsam mit einem Darlehensvertrag abgeschlossen wird, sind bei diesen Beteiligungen nicht unüblich. (Redaktion Euro am Sonntag)
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Bildquellen: Wolfgang Meinhart/Wikipedia/CC BY-SA 3.0