Alt-Aktionäre aufgepasst! Jetzt gibt's die Rückerstattung

Bei Air Liquide und China Petroleum kann jetzt die einbehaltene Abgeltungsteuer auf zugeteilte "junge Aktien" zurückgefordert werden. Steuerberater Daniel Sahm erklärt die Details.
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von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Euro am Sonntag: Wie bewerten Sie das neue Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), nachdem es bereits eine Reihe von Korrekturen bei der steuerlichen Behandlung von anderen Kapitalmaßnahmen gegeben hat?
Daniel Sahm: Das BMF-Schreiben ist für die betroffenen Aktionäre positiv zu werten. Die Anleger können sich die zu unrecht einbehaltene Kapitalertragsteuer erstatten lassen - und dies unabhängig davon, ob die entsprechenden Steuerveranlagungen noch offen sind oder nicht. Das BMF-Schreiben zeigt zugleich deutlich, dass die Depotbanken immer wieder trotz fehlender Kenntnis des konkreten Vorgangs zunächst von einem voll steuerpflichtigen Kapitalertrag ausgehen. Erst Jahre später erfolgt die detaillierte steuerliche Beurteilung und es werden Maßnahmen ergriffen, um den Schaden der Anleger zu beheben. Insoweit ergibt sich eine Parallele zur Kapitalmaßnahme von Google Inc. im April 2014.
Gibt es bestimmte Punkte, auf die Air Liquide- und China Petroleum-Altaktionäre nach diesem BMF-Schreiben besonders achten müssen?
Wichtig ist, dass die betroffenen Altaktionäre tätig werden und sich die mögliche Steuererstattung keinesfalls entgehen lassen. Hierzu gilt es die erforderlichen Unterlagen - Bescheinigungen der depotführenden Bank, Jahressteuerbescheinigungen, Abrechnungen der Kapitalmaßnahme, Belege über Kauf und Verkauf, Depotauszüge - zu beschaffen. Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, steht einem Erstattungsantrag beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt nichts mehr im Wege.
Viele in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre wünschen sich eine einheitliche steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen ausländischer Firmen.
Ist das realistisch - oder wird es auch in Zukunft nur Einzelfall-Entscheidungen des BMF geben?
Es wäre wünschenswert, dass bezüglich der Kapitalmaßnahmen eine Vereinheitlichung stattfindet. Für alle Beteiligten - Aktionäre, depotführende Banken und Finanzämter - ist es in der Regel nicht nachvollziehbar, welchen konkreten gesellschaftsrechtlichen Hintergrund die Kapitalmaßnahmen im Ausland haben. Weiterhin ist eine spätere Besteuerung ohnehin sichergestellt. Es wäre daher zu begrüßen, wenn Kapitalertragsteuer erst einbehalten wird, wenn es final zur Realisierung und zu einem Geldzufluss beim Aktionär kommt. Dies wäre eine große Vereinfachung, würde in großem Maße zur Rechtssicherheit beitragen und darüber hinaus auch den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.
Etwas anders liegt der Fall beim Internetauktionshaus Ebay, das im Sommer 2015 den Online-Bezahldienst Paypal abgespalten hat. Können auch Ebay-Altaktionäre hoffen, dass ihnen die Abgeltungsteuer auf neu eingebuchten Paypal-Papiere erstattet wird?
Nach einer mir vorliegenden inoffiziellen Äußerung des BMF scheitert eine steuerneutrale Abspaltung unter anderem daran, dass Paypal bereits vor der Übernahme durch Ebay bis 2002 börsennotiert war. Voraussetzung für eine steuerneutrale Abspaltung ist jedoch nach Ansicht des BMF dass die ISIN der neu eingebuchten Gattung neu vergeben wurde und es sich nicht um eine bereits börsennotierte Gesellschaft handelt. Es bleibt nur zu hoffen, dass das BMF seine rechtliche Beurteilung überdenkt und ebenfalls die Finanzämter anweist, die einbehaltene Kapitalertragsteuer an die Aktionäre zu erstatten.
Vodafone hatte 2014 seine Beteiligung an Verizon verkauft, infolgedessen bekamen die Aktionäre für ihre Aktien neue Vodafone-Aktien, neue Verizon-Aktien und eine Barabfindung. Zur steuerlichen Behandlung sind zwei Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VIII R 47/13 und VIII R 73/13). Wagen Sie eine Prognose?
Beide in erster Instanz zuständigen Finanzgerichte haben in einem Spin-Off einer amerikanischen Kapitalgesellschaft keinen steuerbaren Kapitalertrag gesehen. Beide Verfahren haben eine gute Chance. Insbesondere hatte der BFH dem Gericht unmissverständlich aufgegeben zu prüfen, ob der Spin-Off nach US-Recht als Kapitalrückzahlung anzusehen ist. Dies wurde vom Finanzgericht bestätigt. Daher steht eine anlegerfreundlichen Ausgang grundsätzlich nichts im Wege. Betroffene Aktionäre dürfen also hoffen, dass sie die einbehaltenen Kapitalertragsteuern erstattet bekommen.
Zur Person: Daniel Sahm ist Steuerberater bei Ecovis BayLa-Union in München und auf Steuerfragen bei Kapitalanlagen spezialisiert.
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Name | Hebel | KO | Emittent |
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Bildquellen: Ecovis AG
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10.01.2017 | PayPal Hold | Loop Capital | |
19.09.2016 | PayPal Hold | Canaccord Adams | |
27.05.2016 | PayPal Hold | Needham & Company, LLC | |
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