Euro am Sonntag

Fusionen & Übernahmen: Steuerbedingt teure Geschäfte

27.12.15 03:00 Uhr

Fusionen & Übernahmen: Steuerbedingt teure Geschäfte | finanzen.net

Wenn ausländische Unternehmen andere übernehmen oder Sparten abspalten, sollten Aktionäre achtgeben. Konzernchefs kümmern sich um vieles, aber nicht um den deutschen Fiskus.

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von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag

Dieses Jahr haben Unternehmen rund um den Globus etwa 4,6 Billionen Euro ausgegeben, um Firmen zu kaufen. Solange die Kassen der Konzerne voll sind und die Zinsen niedrig bleiben, wird es weitere spektakuläre Übernahmen und Fusionen geben. Für Anleger ist das eine gute und eine schlechte Nachricht. Einerseits wachsen Unternehmen und können durch Skaleneffekte höhere Gewinne erwirtschaften, was wiederum höhere Dividenden bringt. Aber: "Kapitalmaßnahmen ausländischer Unternehmen haben oft auch ein steuerliches Nachspiel für deutsche Anleger", sagt Dirk-Ralf Gloger, Steuerberater bei der Frankfurter Kanzlei Roever Broenner Susat Mazars. Denn Unternehmen kümmern sich selten um das Steuerrecht der Länder, in denen ihre Kleinak­tionäre ansässig sind.

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€uro am Sonntag zeigt, was bei den größten Kapitalmaßnahmen dieses und des nächsten Jahres passieren kann. Die Beispiele lassen sich auch auf viele andere Fälle übertragen, obwohl es immer wieder kleine, aber feine Unterschiede geben kann. Generell gilt: Wenn ausländische Unternehmen zukaufen oder Teile abspalten, kann es sich lohnen, die Aktie zu verkaufen, um später wieder einzusteigen.

Besonders arg erwischte es Aktionäre des US-Unternehmens Medtronic, das Anfang des Jahres seinen irischen Konkurrenten Covidien kaufte, um seinen Sitz auf die Insel zu verlegen. Die Medtronic-Chefs wollen Steuern sparen: In Irland fallen auf Unternehmensgewinne weniger als 20 Prozent Steuern an, in den USA will der Fiskus 25 Prozent. Doch beim "Umzug" wurden ­einige steuerliche Fallstricke übersehen, sodass der US-Fiskus von den Medtronic-Aktionären 20 Prozent Quellensteuer kassierte. Mit einem eigens aufgesetzten Schreiben an die US-Behörden konnten die Anteilseigner die Abgabe nachträglich auf 15 Prozent senken. Anschließend können Anleger versuchen, den Rest in ihrer Steuererklärung zurückzufordern. Ob das Finanzamt dem zustimmt, ist aber offen.

Dow Chemical und Dupont wollen im Frühjahr 2016 zum weltgrößten Chemiekonzern fusionieren, um das neue Unternehmen anschließend in drei Firmen aufzuspalten. Wenn alles klappt, wird die Fusion für Anleger ohne Steuerprobleme vonstatten gehen: Werden die Aktien vereinfacht gesagt umgetauscht, wird keine Depotbank Kapitalertragsteuern einbehalten. Interessant wird es aber, wenn der neue Konzern in einzelne Unternehmen zerlegt wird. Bei solchen Spin-offs können Steuern anfallen, und das obwohl seit 2013 Abspaltungen für Aktionäre kein steuerliches Nachspiel haben sollen. Damals hat das Bundesfinanzministerium beschlossen, Aktien der abgespaltenen Firmen nicht als steuerpflichtige Sachdividende zu betrachten.
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Trotzdem ist hier noch vieles unklar. Oft gehen die Banken erst einmal auf Nummer sicher und ziehen Kapitalertragsteuer ab. Für Anleger bedeutet das zusätzliche Arbeit: Sie müssen die eigentlich vom Gesetzgeber ­gewollte steuerliche Gleichbehandlung über ihre Steuererklärung durchsetzen. (siehe auch Hewlett-Packard.)

Es ist der Megadeal 2015: Der US-amerikanische Pharmakonzern Pfizer kauft für sagenhafte 163 Milliarden Dollar seinen irischen Konkurrenten Allergan. Auf dem Papier sieht es allerdings so aus, als würde Allergan Pfizer übernehmen. Auf diese Weise kann Pfizer seinen Sitz nach Irland verlegen und wie Medtronic (siehe links) Steuern sparen.

Ob sich der Deal auch für deutsche Aktionäre lohnt, ist offen. Die gute Nachricht: "Es werden im Rahmen der Übernahme weder in den USA noch in Irland Quellensteuern anfallen", heißt es auf der Pfizer-Website. Eine weitere Information sollte deutsche Anleger aber aufhorchen lassen: Die Pfizer Inc. verwandelt sich beim Umzug nach Irland in die Pfizer Plc. Konkret bedeutet das, die alte Pfizer-Aktie wird aus dem Depot ausgebucht und durch eine neue des Unternehmens ersetzt. Und genau dieser Tausch kann als steuerpflichtiger Verkauf betrachtet werden. Fein raus wären dabei lediglich Aktionäre, die Pfizer bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer gekauft haben. Vor 2009 waren Kursgewinne beim Verkauf steuerfrei, wenn die Aktie länger als ein Jahr im Depot gehalten wurde.
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"Ein Tausch, wie er bei Pfizer geplant ist, fällt unter den Paragrafen 20 Absatz 2 und wird ­besteuert", sagt Steuerberater Dirk-Ralf Gloger. Aber sofern die Transaktion aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen erfolgt, würden die neuen Aktien mit den Anschaffungskosten der alten Aktien eingebucht. "In diesem Fall entsteht zunächst kein Gewinn", so Gloger. Von diesem Szenario geht auch WM-Datenservice aus, ein Unternehmen, das Kapitalmaßnahmen für deutsche Banken steuerrechtlich bewertet. Die Umbuchung sei ein steuerneu­traler Vorgang, bei dem die Anschaffungskosten der hingegebenen Anteile in den neuen ­Anteilen fortgeführt werden. "Wirklich sicher kann man sich erst sein, wenn die Kapitalmaßnahme vollzogen ist," ergänzt Gloger. Bei Pfizer wird dies wohl noch bis zur Hauptversammlung im nächsten April dauern.

Auch die Aktionäre von Wincor Nixdorf müssen sich auf etwas gefasst machen. Der Geldautomatenhersteller wird im Frühjahr von seinem US-Konkurrenten Diebold übernommen. Wincor-Nixdorf-Aktionäre sollen im neuen Jahr ein Angebot von 38,98 Euro und 0,434 Diebold-Aktien pro Anteil erhalten. Das entspricht derzeit einem Wert von rund 50 Euro. Ein Wincor-Nixdorf-Papier war vergangene Woche 44 Euro wert. Für deutsche Anleger kann die Übernahme teuer werden. Sie werden neben der Barabfindung wohl auch die neu eingebuchten Diebold-Aktien versteuern müssen.

Yahoo-Chefin Marissa Mayer wollte ein Aktienpaket an der chinesischen Internetsuchmaschine Alibaba für rund 30 Milliarden US-Dollar loswerden. Doch dieses Vorhaben scheiterte. Mayer glaubte, die Aktien steuerfrei verkaufen zu können, der US-Fiskus war da anderer Ansicht. Nun soll Yahoo aufgespalten werden. Sofern die Steuerbehörden nicht erneut dazwischenfunken, wird 2016 das alte Yahoo-Kerngeschäft, also die Nachrichten-, Werbe- und E-Mail-Dienste, als eine eigene Gesellschaft an die Börse gebracht. Die Aktien dieses neuen Unternehmens, werden unter den bisherigen Yahoo-Aktionären aufgeteilt. Es kann gut sein, dass Yahoo-Anteilseigner hier Steuern zahlen müssen, wenn die neuen Aktien als steuerpflichtige Sachdividenden behandelt werden.

Am 1. November wurde Hew­lett-Packard-Aktionären für jede Aktie eine weitere Aktie der neuen Hewlett Packard Enterprise ins Depot gebucht. In diesem Fall wurden die Abspaltungen als Dividendenausschüttungen eingestuft. Der Fiskus geht dabei von einem Veräußerungsgewinn im Wert der neu eingebuchten Papiere aus.
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Bildquellen: filmfoto / Shutterstock.com, Gunnar Pippel / Shutterstock.com

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