Gewinne verrechnen: Die Zeit läuft ab - Stichtag 31.12.
Bald können Verluste aus der Zeit vor 2009 nicht mehr mit Gewinnen verrechnet werden. Wie Sie jetzt noch Steuern sparen können.
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von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag
Exakt 1.826 Tage hatten Anleger Zeit, um ihre Verluste mit Aktien aus der Zeit vor 2009 mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Fondsanteilen zu verrechnen. Wer diese Frist verstreichen lässt, hat es schwer. Ab 2014 lassen sich Verluste aus der Zeit, bevor die Abgeltungsteuer eingeführt wurde, mit Gewinnen aus dem Verkauf vermieteter Immobilien verrechnen, wenn die bei Immobilien geltende zehnjährige Spekulationsfrist noch nicht verstrichen ist.
Eine andere Möglichkeit, die Verluste zu „heben“, wie es im Steuerberaterjargon heißt, sind Gewinne aus Verkäufen sogenannter sonstiger Wirtschaftsgüter. Dazu zählen Gold oder Kunstgegenstände. Für sie gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Das Problem: Immobilien und Kunstwerke lassen sich nicht einfach so veräußern. Gold schon eher. Doch viele haben Gold als Notgroschen gekauft, falls alles zusammenbricht. Andere Möglichkeiten gibt es nach 2013 aber nicht mehr.
Die Gelegenheit ist günstig: Der DAX liegt derzeit weit über 8.000 Punkten. Die Kurse der meisten Papiere des deutschen Leitindex oder aus dem MDAX und SDAX sind stark gestiegen. Es kann sich lohnen, Gewinne mitzunehmen und mithilfe der alten Verluste Steuern zu sparen. Klingt einfach, aber das deutsche Steuerrecht wäre nicht das deutsche Steuerrecht, wenn es nicht noch die eine oder andere offene Frage gäbe. Hier das Wichtigste in Kürze:
Was sind Altverluste? Unter Altverlusten versteht man Verluste, die vor 2009 durch den Verkauf von Wertpapieren entstanden sind. Hintergrund: Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer. Durch diese Art, Steuern zu erheben, gibt es etwa keine Spekulationsfristen mehr. Das heißt: Immer wenn ein Anleger Gewinne macht und seinen Freibetrag ausgeschöpft hat, führt seine Depotbank 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidarzuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an den Fiskus ab. Macht der Anleger Miese, werden diese unterjährig direkt mit Gewinnen verrechnet. Erst wenn am Jahresende noch immer Gewinne übrig sind, kann der Anleger diese über die Steuererklärung mit seinen Altverlusten verrechnen. Im Klartext: Wer seine Altverluste abschmelzen will, muss hohe Gewinne machen. Fragt sich nur, wie?
Gewinne richtig mitnehmen
Wie bereits angesprochen, lohnt es sich, in Zeiten haussierender Märkte Gewinne mitzunehmen. Doch Vorsicht: Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, unterliegen noch dem alten Recht. Und damals gab es eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Diese ist nun längst verstrichen, und die Gewinne sind beim Verkauf steuerfrei. Anleger mit Altverlusten sollten darauf achten, dass sie nur solche Papiere verkaufen, die sie in Zeiten der Abgeltungsteuer gekauft haben.
Problematisch wird es, wenn Anleger einen Wert in mehreren Tranchen vor und nach 2009 gekauft haben. Denn nach der Fifo-Regel („first in, first out“) werden immer die Papiere zuerst verkauft, die am längsten im Depot liegen. Daher ist es sinnvoll, ein Unterdepot zu eröffnen, in das die Papiere aus der Zeit vor Start der Abgeltungsteuer eingebucht werden. Das schafft Ordnung.
Einen besonderen Clou haben Unternehmen, deren Dividenden aus dem sogenannten steuerlichen Einlagenkonto gezahlt werden und dadurch steuerfrei an die Anteilseigner fließen. Zu ihnen gehören ehemalige Staatskonzerne wie die Deutsche Post, aber auch Firmen wie Deutsche Euroshop und der Weinhändler Hawesko. Anleger, die unsicher sind, weil ihre Bank keine Steuer abgeführt hat, als die Dividende ausgezahlt wurde, wenden sich an die Investor-Relations-Abteilung des jeweiligen Unternehmens.
Doch die Aktien dieser Unternehmen haben einen Nachteil, der für Anleger mit Altverlusten zum Vorteil wird. Denn beim Verkauf der Aktie wird der Einstandspreis um die Höhe der Dividenden, die der Aktionär inzwischen eingestrichen hat, reduziert. So steigt der realisierte Gewinn, der dann mit Altverlusten verrechnet werden kann.
Ein Beispiel: 2010 kauft ein Anleger 100 Aktien eines Unternehmens, das seine Dividenden brutto für netto auszahlt, zu insgesamt 1.000 Euro. Jedes Jahr wird pro Aktie ein Euro Dividende ausgeschüttet. Nun verkauft er die Aktien wieder für 1.200 Euro. Da die insgesamt 300 Euro an Dividenden seinen Einstandspreis von 1.000 auf 700 Euro drücken, hat er nicht nur 200 Euro, sondern 500 Euro Gewinn gemacht.
Zwei Depots
Wer zwei Depots bei verschiedenen Banken hat, kann auch des Problems, dass seit 2009 Gewinne direkt mit Verlusten verrechnet werden, Herr werden. Der Trick hierbei: In einem Depot werden gezielt nur Gewinne, im anderen nur Verluste gemacht. Die Gewinne aus dem „Gewinndepot“ können direkt mit Altverlusten verrechnet werden. Die etwas aufwendige Strategie lohnt sich jedoch nur, wenn es darum geht, beträchtliche Altverluste zu heben.
Stückzinsen nutzen
Auch mit Zinsprodukten wie abgezinsten Sparbriefen, Nullkuponanleihen oder Bundesschatzbriefen des Typs B können Anleger Altverluste verringern. Diese sollten vor dem nächsten Zinstermin 2013 verkauft werden. Die bis dahin angefallenen Stückzinsen sind ein Teil des Verkaufspreises und können mit Altverlusten verrechnet werden.
Verluste umwandeln
Für sehr große Altverluste kann sich ein Verfahren mit Put- und Call-Optionen lohnen. Damit können Anleger Altverluste in neue Verluste verwandeln. Das aufwendige und wegen hoher Gebühren teure Verfahren funktioniert folgendermaßen: Der Anleger kauft eine Put- und eine Call-Option auf denselben Basiswert. Dann wartet er ab, bis sich der Wert der beiden Optionen um die Summe seiner Altverluste verändert hat, und stellt beide Positionen auf einen Schlag glatt. Die Gewinne des einen Wertpapiers können mit den Altverlusten verrechnet werden, die neuen Verluste kann er später heben. Für Verluste, die in Zeiten der Abgeltungsteuer entstanden sind, gibt es keine Fristen.
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Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Name | Hebel | KO | Emittent |
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Datum | Rating | Analyst | |
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21.02.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Hold | Deutsche Bank AG | |
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30.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
28.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Outperform | Bernstein Research | |
24.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Overweight | JP Morgan Chase & Co. |
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24.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
17.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Outperform | Bernstein Research |
Datum | Rating | Analyst | |
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21.02.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Hold | Deutsche Bank AG | |
24.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Hold | Deutsche Bank AG | |
20.01.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Neutral | UBS AG | |
17.12.2024 | DHL Group (ex Deutsche Post) Equal Weight | Barclays Capital | |
13.11.2024 | DHL Group (ex Deutsche Post) Equal Weight | Barclays Capital |
Datum | Rating | Analyst | |
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20.11.2023 | DHL Group (ex Deutsche Post) Underweight | JP Morgan Chase & Co. | |
09.11.2023 | DHL Group (ex Deutsche Post) Underweight | JP Morgan Chase & Co. | |
08.11.2023 | DHL Group (ex Deutsche Post) Underweight | JP Morgan Chase & Co. | |
18.10.2023 | DHL Group (ex Deutsche Post) Underweight | JP Morgan Chase & Co. | |
27.09.2023 | DHL Group (ex Deutsche Post) Underweight | JP Morgan Chase & Co. |
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