Jagd auf Schwarzgeld: Adieu ihr Schwarzgeldoasen!
51 Länder haben in Berlin ein Staatsabkommen unterzeichnet, mit dem das Bankgeheimnis faktisch abgeschafft wird. Für Steuerbetrüger wird die Welt kleiner - Schlupflöcher bleiben.
von C. Platt, S. Rullkötter und M. Schulz, Euro am Sonntag
Auf dieses "Familienfoto" dürfte Finanzminister Wolfgang Schäuble mächtig stolz sein. Die Erleichterung und die Freude standen ihm jedenfalls deutlich ins Gesicht geschrieben, als er am vergangenen Mittwoch in Berlin mit Amtskollegen aus 50 Staaten für das Bild posierte. Drei Minuten zuvor hatten die 51 Teilnehmer der OECD-Steuerkonferenz ein multilaterales Abkommen unterzeichnet, das Steuerbetrügern in weiten Teilen der Welt den Wind aus den Segeln nehmen soll.
Die Länder, darunter alle Mitglieder der Europäischen Union und mehrere als Steueroasen in Verruf geratene Staaten wie Liechtenstein oder die Kaimaninseln, wollen künftig Kontodaten austauschen. Dem Anschein nach ein großer Erfolg für Schäuble, der sich vehement für diese Transparenz eingesetzt hat. Dementsprechend gefiel sich der deutsche Finanzminister sichtlich in seiner Rolle als Gastgeber der Tagung, die am vergangenen Dienstag und Mittwoch in Berlin stattfand.
"Eine so große Konferenz setzt Zeichen", sagte er. Damit hob er hervor, dass eben nicht nur einige wenige Länder künftig Kontoinformationen automatisch austauschen wollen, sondern eine beachtliche Zahl. Die 51 Unterzeichner der Berliner Erklärung gehören dazu sowie weitere 41 Länder, die nicht an der Konferenz teilgenommen haben. 58 dieser 92 Staaten gelten als "Early Adopters", als Staaten, die das Abkommen als Erste umsetzen wollen.
Der Fiskus erfährt bald (fast) alles
Sie verpflichten sich, bis 2017 einen einheitlichen Standard einzuführen, der einen Austausch der Informationen über Ländergrenzen hinweg möglich macht. Die übrigen 34 sollen ein Jahr später folgen. "Die Vereinbarung ist ein Pfeiler für mehr internationale Steuergerechtigkeit", betont Schäuble. "Wir machen die Besteuerung fairer und steigern die Akzeptanz der nationalen Steuersysteme."
Das neue Abkommen ermöglicht den Staaten den Zugriff auf Informationen über Konten von Privatleuten. Die Auskünfte, die deutsche Finanzämter aus dem Ausland erhalten sollen, sind umfassend. Sämtliche relevanten Daten wie Kontostände, Zins- und Dividendeneinnahmen sowie Erlöse aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien und anderen Wertpapieren müssen gemeldet werden. Dazu sind nicht nur Banken verpflichtet, sondern auch Versicherungen, Wertpapierdepots, Stiftungen und Trusts im Ausland.
Nicht alle Finanzexperten teilen die Euphorie des deutschen Finanzministers, der selbst einräumt, dass es immer Menschen geben wird, die neue Ideen für einen Steuerbetrug entwickeln. "Das Abkommen ist zwar ein wichtiger Meilenstein, der noch vor zwei Jahren undenkbar gewesen wäre", räumt Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, ein. "Ohne die Schweiz, die bei den Unterzeichnerstaaten nicht dabei war und in der Vergangenheit eine wichtige Fluchtburg für Steuerhinterzieher war, ist das Abkommen aber nur die Hälfte wert."
Die Interessenvertretung der Finanzbeamten vermutet, dass deutsche Anleger noch 400 Milliarden Euro auf Auslandskonten versteckt halten - einen Großteil davon bei eidgenössischen Banken.
Ebenso wenig zählt der Stadtstaat Singapur, in den in den vergangenen Jahren auch deutsche Kunden von Schweizer Geldinstituten große Anlagesummen verschoben haben, zu den Unterzeichnerstaaten. Damit kann Singapur zumindest bis 2017 seinen Nimbus als "Finanzplatz mit dem strengsten Bankgeheimnis der Welt" wahren.
"Ich gehe aber davon aus, dass sich die Schweiz - und auch Singapur - dem Sog der internationalen Staatengemeinschaft nicht auf Dauer entziehen können", gibt sich Schwarzgeldjäger Eigenthaler zuversichtlich.
Suche nach Schlupflöchern
Dennoch werden sich die Rechts-und Steuerberater zahlreicher Vermögender schon bald wieder auf die Suche nach Schlupflöchern machen, um die "Diskretion" für ihre Kunden aufrechtzuerhalten. Ein mögliches Einfallstor für künftige Steuerbetrüger: Das Abkommen sieht vor, dass die Daten von Firmenkonten nur insoweit in den internationalen Informationsaustausch einbezogen werden, als sie Privatpersonen "zurechenbar" sind.
Wie dieses Bewertungskriterium ausgelegt wird, dürfte im Ermessen der jeweiligen nationalen Finanzverwaltung liegen und bleiben. So konnten sich auch Steueroasen wie die Bermudas, die Kaiman- und die Britischen Jungferninseln, die mit dem Angebot unternehmerischer und anonymer Firmenmäntel ("Trusts") in der Vergangenheit auch vermögende Privatanleger anlockten, leicht dazu durchringen, das Abkommen zu unterzeichnen -und werben nun mit Transparenz.
Nicht auszuschließen ist aber, dass es findigen Anwälten - durch die Zwischenschaltung von Gesellschaften - an tropischen Finanzplätzen auch künftig gelingt, bei Firmenkonten die Identität des wirtschaftlich Berechtigten zu verschleiern.
Konzerne bleiben steuerkreativ
Auch gegen die Kreativität internationaler Konzerne bei der Suche nach Steuerschlupflöchern dürfte das Abkommen wenig helfen. Luxemburgs Finanzminister Pierre Gremegna ist sich etwa bei den von der EU eingeleiteten Beihilfeverfahren gegen das Großherzogtum keiner Schuld bewusst. Doch auch der Steuertrickserei der Unternehmen wollen die Finanzminister in absehbarer Zeit einen Riegel vorschieben.
"Der erste Schritt ist die Bekämpfung des Steuerbetrugs bei Privaten, der zweite die Bekämpfung der Steueroptimierung von Unternehmen", sagt Schäubles französischer Amtskollege Michel Sapin. Auch er wählt auf der Weltsteuerkonferenz große Worte, um seine Erwartungen zu beschreiben: "Dies wird zu einer moralischen und finanziellen Stabilität in allen Ländern führen."
Zahl der Selbstanzeigen steigt
Ein Konjunkturprogramm für Steuerstrafrechtsexperten wird das Abkommen zum automatischen Informationsaustauch in jedem Fall werden. "Die Zahl der Selbstanzeigen dürfte dadurch nochmals signifikant steigen", vermutet Rechtsanwalt Karl Sidhu von der Kanzlei Roxin in München, die auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert ist.
Durch die von der Großen Koalition beschlossenen Verschärfungen bei der Selbstanzeige ab 2015 wird dieses Jahr ohnehin ein neuer Rekordwert von rund 40.000 Selbstanzeigen erreicht. "Reuigen Schwarzgeldbesitzern ist in der aktuellen Situation mehr denn je zu einer raschen Legalisierung des betroffenen Vermögens zu raten", sagt Steuerstrafrechtsexperte Sidhu. "Eine Selbstanzeige noch im Jahr 2014 ist der Königsweg."
Wer allerdings dafür noch keine entsprechenden Vorbereitungen getroffen hat, wird sich sputen müssen: "Viele ausländische Banken brauchen erfahrungsgemäß Monate, bis sie die vollständigen Unterlagen zu den zu meldenden Erträgen bereitstellen können", weiß Sidhu aus seiner Praxiserfahrung. Eine Selbstanzeige ist zwar auch ohne diese Unterlagen möglich, jedoch muss dann aus Gründen der Vorsicht zu Ungunsten des Betroffenen geschätzt werden, was ausgesprochen teuer werden kann.
Frühestens ab 2017 ist wieder mit einem deutlichen Rückgang bei Selbstanzeigen zu rechnen. Schließlich gibt es jenseits von Schwarzgeldanlagen weiterhin zahlreiche dubiose Steueroptimierungsmodelle, die auch nach 2017 noch selbstanzeigefähig sein werden. Darüber hinaus könnte das Abkommen zum automatischen Informationsaustausch weitere bislang ungeahnte Folgen für Anleger in Deutschland haben: Die SPD drängt unter dem Eindruck der Gipfelergebnisse nun vehement darauf, die 25-prozentige Abgeltungsteuer möglichst bald abzuschaffen und auf Kapitalerträge wieder den persönlichen Einkommensteuersatz zu erheben.
Abgeltungsteuer vor dem Aus?
Mit dem jetzt vereinbarten automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen zwischen den wirtschaftlich bedeutendsten Ländern der Welt gibt es nach Ansicht von SPD-Finanzpolitikern keine Rechtfertigung mehr für eine "bevorzugte Besteuerung" von Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen.
Auch Finanzminister Schäuble zeigt sich vor diesem Hintergrund offen für eine Abschaffung der Abgeltungsteuer - allerdings nicht vor Herbst 2017. Denn erst dann ist der automatische Informationsaustausch ins Laufen gekommen und man hat einigermaßen Klarheit darüber gewonnen, ob sich das Abfragesystem in der Praxis bewährt.
Die Koalitionspartner übersehen dabei allerdings, dass eine Abkehr von der Pauschalabgabe, die Schäubles Vorgänger Steinbrück 2009 als "System für Jahrzehnte" einführte und die nach Startschwierigkeiten nun fast reibungslos funktioniert, eine Fülle von Übergangsproblemen mit sich bringen wird. So müssten Werbungskosten für Kapitalerträge - Gebühren für Vermögensverwaltung und Wertpapierkredite sowie Kosten für die Teilnahme an Hauptversammlungen - wieder vollumfänglich absetzbar sein. Auch eine Wiedereinführung von Spekulationsfristen für Wertpapiere dürfte Schwierigkeiten machen.
Dazwischen liegt aber noch die Bundestagswahl 2017. Und der heute 72-jährige Finanzminister Wolfgang Schäuble wird möglicherweise weder die Umsetzung des Abkommens zum Informationsaustausch noch die Wiedereinfühung des persönlichen Steuersatzes auf Kapitalerträge im Amt erleben können.
Singapur:
Trockengelegter Fluchthafen
Der Stadtstaat ist zum weltweit viertgrößten Finanzplatz aufgestiegen und hat sich zu einem diskreten Ort für diskrete Vermögensverwaltung und Private Banking entwickelt. Sämtliche großen europäischen Vermögensverwalter haben in dem südostasiatischen Land Niederlassungen. Schätzungen zufolge werden in der "Löwenstadt" 800 Milliarden US-Dollar verwaltet.
Bankgeheimnis: Es galt als das strengste der Welt und umfasste sämtliche Informationen, die Bankangestellte im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten. 2017 ist es Geschichte.
Informationsaustausch 1972 trat das erste Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Singapur in Kraft. Anfragen ausländischer Steuerbehörden werden nur beantwortet, wenn diese detailliert begründet sind und das Hohe Gericht des Landes der Herausgabe der Daten zustimmt. Auf Druck der USA hat Singapur seine Gesetze verschärft und übermittelt dem Internal Revenue Service (IRS), der zentralen US-Steuerbehörde, Daten über amerikanische Inhaber von Konten und Treuhandgesellschaften. Bereits 2012 hat das Bundesfinanzministerium die verbesserte steuerliche Zusammenarbeit beim Informationsaustausch in das Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen. Ab 2017 werden Singapurs Behörden Daten von Ausländern an ausländische Steuerbehörden übermitteln.
Besteuerung: Kapitalerträge sind vor Ort steuerfrei, es werden folglich auch keine Steuern abgeführt.
Ausblick: Bis 2009 stand die Fünf-Millionen-Metropole auf der grauen Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Inzwischen hat Singapur die Standards zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten der OECD und der G 20-Staaten unterschrieben. Für Unternehmensgründungen und Treuhandgesellschaften bleibt Singapur attraktiv.
Schweiz:
Neue Züricher Zeiten
Nach dem gescheiterten Deutsch-Schweizer Steuerabkommen Ende 2012 ist in Zürich, Genf, Lugano und Basel der Kehraus nahezu abgeschlossen. Deutsche Bestandskunden müssen nachweisen, dass ihre Vermögen versteuert sind oder dass sie eine Selbstanzeige eingereicht haben. Alternativ ist auch die Zustimmung zu einem Meldeverfahren der Bank an die Steuerbehörde möglich. Wer sich weigert zu kooperieren, dem kündigen die Banker das Konto. Neukunden müssen sofort die Hosen runterlassen. Die Bank Julius Bär und UBS haben den Kehraus abgeschlossen. Schätzungen zufolge sollen 80 Prozent der Kontenbesitzer inzwischen steuerehrlich sein.
Bankgeheimnis: Die Positionierung als "diskreter Finanzplatz" war lang das wichtigste Marketinginstrument der Schweizer Banken. Allerdings ist das Bankkundengeheimnis schon lange durchlöchert. Der tatsächliche Nutzungsberechtigte eines Kontos muss identifiziert werden. Anonyme Nummernkonten sind längst passé.
Informationsaustausch: Schweizer Gerichte haben Auskunftsersuchen bisher oft abgelehnt. Voraussichtlich 2018 beginnen die Eidgenossen mit dem ersten Datenaustausch - vorausgesetzt, das Parlament und eine eventuelle Volksabstimmung segnen die Umsetzung ab. Bis dahin gilt die anonyme Quellensteuer im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie, die auch für Drittstaaten gilt.
Besteuerung: Auf Kapitalerträge zahlen EU-Anleger 35 Prozent Quellensteuer. Zu viel gezahlte Steuer können sich Steuerpflichtige per Antrag zurückholen.
Ausblick: Der Druck, besonders aus den USA, wird weiterhin stark bleiben. Im Visier haben die USA vor allem Rechtsanwälte und Treuhänder, die als Strohmänner für eine Geldanlage gedient haben.
Österreich:
Verschmähtes Bankgeheimnis
Wiener Kaffeehäuser sind eine Institution. Genauso wie das österreichische Bankgeheimnis. Doch während Ausländer auf die Kaffeehäuser weiterhin nicht verzichten müssen, ist das Bankgeheimnis angezählt.
Bankgeheimnis: Das ist in Österreich in der Verfassung verankert. Es garantiert den "Schutz der Privatsphäre in Bezug auf Kapitalanlagen und -erträge". Spätestens 2017 wird es für Ausländer allerdings gänzlich fallen, und Österreicher müssen mit einem löchrigen Bankgeheimnis zurechtkommen. Die OECD verlangt ein zentrales Kontenregister. Auf Knopfdruck sind somit die Daten aller Kontenbesitzer abrufbar.
Informationsaustausch: Einzelanfragen ausländischer Steuerbehörden sind bislang nur bei "begründetem Verdacht" auf Steuerstraftaten zulässig gewesen. Ab Januar 2015 können österreichische Steuerbehörden im Rahmen des OECD-Musterabkommens gruppenspezifische Informationen über Steuerpflichtige anfragen. Auf Druck der USA sammeln österreichische Banken und Versicherungen bereits jetzt Daten von US-Bürgern. Die Steuerbehörden werden 2015 der zentralen US-Steuerbehörde IRS im Rahmen des Foreign Account Tax Compliance Act (FACTA) Kontodaten jährlich melden. 2017 beginnt der automatische Informationsaustausch. Bis dahin gelten die EU-Zinsrichtlinie und die anonyme Quellensteuer.
Besteuerung: Österreich erhebt im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie eine 35-prozentige Quellensteuer auf die Zinserträge von Ausländern, die dabei anonym bleiben.
Ausblick: Das Instrument der Gruppenanfrage wird vermehrt und verschärft zum Einsatz kommen.
Luxemburg:
Bezwungene Fluchtburg
Die Trutzburg ist bezwungen. Gemeinsam mit Österreich hatte sich das Großherzogtum innerhalb der EU lange Zeit hartnäckig gegen einen automatischen Informationsaustausch gewehrt. Immerhin erwirtschaftet der Finanzsektor fast 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Bankgeheimnis: Derzeit können Luxemburger Geldinstitute Kunden noch mit einem halbwegs intakten Bankgeheimnis locken. Ab dem 1. Januar 2015 gibt es das nicht mehr.
Informationsaustausch: Banken in Luxemburg müssen schon jetzt die Kontendaten ausländischer Anleger offenlegen, sofern ein Verdacht auf ein Steuervergehen besteht. Ab 1. Januar 2015 wird Luxemburg zum automatischen Informationsaustausch wechseln, 2017 dann nach den strengeren Vorgaben der OECD. Zinserträge, die Luxemburger Institute an Anleger mit Wohnsitz in anderen EU-Staaten auszahlen, werden automatisch an die dortigen Behörden gemeldet, so wie hierzulande dem Bundeszentralamt für Steuern.
Besteuerung: Sie erfolgt gemäß nationalen Gesetzen. Wer in Luxemburg gemeldet ist, zahlt auf Kapitalerträge nur zehn Prozent Zinsen und ist als direkter Abkömmling von der Erbschaftsteuer befreit.
Ausblick: Wer seinen Wohnsitz in das Großherzogtum verlagert, findet attraktive Rahmenbedingungen vor. Auch für Unternehmen kann die Verlagerung des Sitzes interessant sein. Gewinne aus geistigen Eigentumsrechten - wie Copyrights, Lizenzen, Patente und sonstige Urheberrechte - müssen nur mit sechs Prozent versteuert werden. Onlinehändler Amazon verschiebt steuerpflichtige Lizenzgebühren an seine Gesellschaft in Luxemburg.
Weitere News
Bildquellen: Claudio Divizia / Shutterstock.com, iStock
Nachrichten zu Julius Bär Holding AG (I)(Julius Baer)
Keine Nachrichten im Zeitraum eines Jahres in dieser Kategorie verfügbar.
Eventuell finden Sie Nachrichten, die älter als ein Jahr sind, im Archiv
Analysen zu Julius Bär Holding AG (I)(Julius Baer)
Datum | Rating | Analyst | |
---|---|---|---|
13.04.2005 | Julius Bär: Neutral | Merrill Lynch | |
15.03.2005 | Julius Bär: Neutral | Merrill Lynch | |
11.03.2005 | Julius Bär: Neutral | Sarasin Research | |
09.03.2005 | Julius Bär: Neutral | Sarasin Research | |
28.02.2005 | Julius Bär: Neutral | Sarasin Research |
Datum | Rating | Analyst | |
---|---|---|---|
Keine Analysen im Zeitraum eines Jahres in dieser Kategorie verfügbar. Eventuell finden Sie Nachrichten die älter als ein Jahr sind im Archiv |
Datum | Rating | Analyst | |
---|---|---|---|
13.04.2005 | Julius Bär: Neutral | Merrill Lynch | |
15.03.2005 | Julius Bär: Neutral | Merrill Lynch | |
11.03.2005 | Julius Bär: Neutral | Sarasin Research | |
09.03.2005 | Julius Bär: Neutral | Sarasin Research | |
28.02.2005 | Julius Bär: Neutral | Sarasin Research |
Datum | Rating | Analyst | |
---|---|---|---|
18.01.2005 | Julius Bär: Sell | Sal. Oppenheim |
Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Julius Bär Holding AG (I)(Julius Baer) nach folgenden Kriterien zu filtern.
Alle: Alle Empfehlungen