Investment

Geschlossene Fonds: Risiken (ein)geschlossen

06.12.10 06:00 Uhr

Geschlossene Fonds sorgen immer wieder für Wirbel, dabei bieten seriöse Anbieter gute Gewinne. Worauf Anleger vor dem Zeichnen achten müssen.

von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag

Der Fondsinitiator Dr. Peters sorgte im Vorfeld des Hansa-Forums, eines der wichtig­s­ten Branchentreffen für maritime Beteiligungen, für Aufsehen. 18 seiner 76 Schiffsfonds haben momentan Probleme. Daher bittet der Anbieter aus Dortmund Anleger zur Kasse. In den Jahren, als die Schifffahrt boomte, hatten die Anleger Ausschüttungen aus der freien Liquidität als Darlehen bekommen. Nun soll das Geld wieder an den Initiator zurückfließen: Sitzen die Fonds weiterhin auf dem Trockenen, hilft nur noch teures Fremdkapital, um die Insolvenz zu vermeiden. Einige Anleger ignorieren die Forderung bis heute. Dr. Peters zog vor Gericht; zumeist mit Erfolg. Aber einige Anleger und ihre Anwälte wollen trotzdem weitermachen. Große Chancen haben sie wahrscheinlich nicht, denn sie sind vertraglich dazu verpflichtet, Geld zurückzuzahlen, wenn es beim Fonds klemmt. So steht es im Prospekt.

Bei Geschlossenen Fonds zählt Information. „Wer sich für eine solche Form der Beteiligung interessiert, sollte den Prospekt von der ersten bis zu letzten Seite lesen“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das ist zwar bei zentimeterdicken Druckwerken auf Finanzdeutsch keine leichte Lektüre, bewahrt Anleger aber vor vielen Fehlern. €uro am Sonntag erklärt, auf welche Punkte Anleger achten sollten, bevor sie einen Geschlossenen Fonds zeichnen.

Anleger
Geschlossene Beteiligungen richten sich vor allem an Anleger, die mit dieser Art eines langfristigen Investments ihr Portfolio diversifizieren wollen. Die Mindestbeteiligungen liegen in der Regel bei 10 000 Euro und mehr. Nur auf Geschlossene Fonds zu setzen, wäre allerdings zu riskant, da die Ausschüttungen keineswegs garantiert sind.

Einlagensicherung
Anders als Sparbücher oder Festgelder ist das Geld, das Anleger in einen Geschlossenen Fonds investieren, nicht geschützt. Es handelt sich bei einer solchen Beteiligung um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken. Im Fall einer Pleite kann das eingesetzte Kapital perdu sein. Ini­tia­toren, die in ihren Prospekten mit ­Begriffen wie Kapitalsicherheit oder gar Inflationsschutz operieren, sollten potenzielle Anleger daher mehr als kritisch hinterfragen.

Haftungsrisiken Als Kommanditist haftet der Zeichner eines Geschlossenen Fonds mit dem gesamten Kapital, das er eingezahlt hat (siehe Einlagensicherung). Ist im Vertrag von einer Nachschusspflicht die Rede, sollten Anleger besonders vorsichtig sein. Wird bei einer Gesellschafterversammlung beschlossen, dass die Teilhaber Geld nachzahlen müssen, kann es teuer werden. Im Bereich des grauen Kapitalmarkts werden immer wieder atypisch stille Beteiligungen angeboten. Hier reicht die Haftung noch weiter: Schlimmstenfalls müssen die Zeichner mit ihrem Privatvermögen geradestehen.

Wenig Regulierung Im Vergleich zu Publikumsfonds sind Geschlossene Fonds kaum reguliert. Der Prospekt muss bei der Bafin hinterlegt werden, außer der Prospekthaftung gibt es keine staatliche Kontrolle. Einen Geschlossenen Fonds auflegen kann übrigens jeder. Daher empfiehlt es sich, vor einem Investment stets einen Blick auf die Leistungs­bilanz des Initiators zu werfen; das schafft mehr Sicherheit. Gleiches gilt für den Vermittler. Auch hier gibt es keine Regelungen. Zwar überlegt die Bundesregierung, Vermittler stärker zu überwachen, doch noch kann jeder Anteile an Geschlossenen Fonds verkaufen. Dabei ist Vorsicht geboten: „Viele wissen gar nicht einmal, was sie da genau verkaufen“, weiß Verbraucherschützer Nauhauser.

Kosten Wer einen Geschlossenen Fonds zeichnet, muss – wie bei einem Publikumsfonds auch – einen Aus­gabeaufschlag von etwa fünf Prozent des eingesetzten Kapitals zahlen. Zusätzlich fallen laufende Nebenkosten an. Diese sogenannten Weichkosten müssen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 detailliert aufgeschlüsselt und in Prozent angegeben werden.

Investitionsobjekt Zwar gibt es sogenannte Bind-Pool-Beteiligungen, die ihre Ziele offenlassen, doch in der Regel muss der Initiator das Investitionsobjekt im Prospekt nennen. Genauso sollte er über die Zahl der Objekte informieren.


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Fremdkapital Wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung resultiert der Renditehebel aus dem Einsatz von Krediten. Für die Anleger und ihre Ausschüttungen bedeutet dies, dass sie bei der Ausschüttung der Gewinne erst an zweiter Stelle stehen. Vorher kommt der Schuldendienst an den Fremdkapitalgeber. Je mehr Fremdkapital im Fonds, desto höher die mögliche Rendite, aber auch das Risiko, in einer Krise erst einmal gar keine Ausschüttung zu sehen.

Laufzeit Geschlossene Fonds sind langfristige Investments. In der Regel laufen die Beteiligungen zehn bis 20 Jahre. Davor gibt es einen Kündigungstermin, den die Gesellschaft festlegt. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur mit Zustimmung des Initiators möglich, und auch dann muss der Anleger einen neuen Gesellschafter finden, der seine Anteile übernimmt. Einen wirklich funktionierenden Zweitmarkt gibt es noch nicht.

Steuern Lange Zeit waren Geschlossene Fonds bei sogenannten Besserverdienern als Steuerstundungsmodell beliebt. Solche Gestaltungen sind inzwischen kaum mehr möglich. Allgemein gibt es einen Unterschied, ob der Fonds vermögensverwaltend tätig ist, oder die Einkommen gewerblicher Natur sind. Im ersten Fall unterliegt er dem Regime der Abgeltungsteuer, im zweiten Fall gilt der individuelle Steuersatz des An­legers. Wichtig ist auch, in welchem Land das Investitionsobjekt Geld ­verdient.