Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Entscheidend ist, wo sie stattfinden
21.04.25 02:00 Uhr
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Ein Ehepaar nutzt einen Waschservice und will die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Doch sowohl das Finanzamt als auch das anschließend angerufene Finanzgericht Münster lehnen dies ab. Die Gründe für diese Entscheidung und wie haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden können, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).Weiter zum vollständigen Artikel bei UmweltDialog
Quelle: UmweltDialog