EU schlägt Vereinfachungen im CBAM vor
23.04.25 01:00 Uhr
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Ab 2026 müssen CBAM-Importeure jährlich berichten und CO2-Zertifikate abgeben. Kleine Unternehmen sollen durch eine 50 t-Grenze entlastet werden. Standardwerte und Vertreter sollen Bürokratie reduzieren. CO2-Preise aus Herkunftsländern können abgezogen werden. Frist: künftig 31. August. Weitere Vereinfachungen und Ausnahmen sind geplant.Weiter zum vollständigen Artikel bei UmweltDialog
Quelle: UmweltDialog