Baseler Ausschuss setzt Behandlung von Staatsanleihen auf Agenda
Von Hans Bentzien
FRANKFURT/BASEL (Dow Jones)--Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat eine Reform der regulatorischen Behandlung von Staatsanleihen in Bankbilanzen offiziell auf die Agenda gesetzt. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Arbeitsprogramm des Ausschusses für die Jahre 2017 und 2018 hervor.
Banken müssen Staatsanleihen von Euro-Staaten derzeit nicht mit Eigenkapital hinterlegen und auch keine Großkreditregel beachten. Das macht diese Papiere für Institute zu einer verglichen mit Unternehmensanleihen oder Privatkrediten attraktiven Investition. Außerdem verbilligt es die staatliche Kreditaufnahme.
Beides trägt zu einer stärkeren Verbindung von Banken und Staaten bei, die die Aufsichtsbehörden aber erklärtermaßen verringern wollen. Vor allem aus Sicht der Eurozone hat dieses Thema eine gewisse Dringlichkeit, da eine im Rahmen der europäischen Bankenunion geplante gemeinsame Einlagensicherung eine Vergemeinschaftung von Risiken mit sich bringen würde.
Vor allem Deutschland drängt die Aufsichtsbehörden dazu, die regulatorische Sonderbehandlung von Staatsanleihen in Bankbilanzen zu beenden. Bundesbank und Finanzministerum wollen, dass Banken künftig auch bei Staatsanleihen die Großkreditregel befolgen und für ihre Staatsanleihebestände auch Eigenkapital hinterlegen müssen.
Das dürfte einen großen zusätzlichen Eigenkapitalbedarf auslösen und zumindest kurzfristig die Finanzierung von Staaten verteuern. Beobachter rechnen deshalb mit komplizierten Verhandlungen im Baseler Ausschuss und in Brüssel.
Punkt eins des Arbeitsprogramms für 2017/2018 ist allerdings die Vollendung der Eigenkapitalrichtlinie Basel 3, bei der es nach Aussage des Ausschusses stetige Fortschritte gibt.
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April 26, 2017 04:58 ET (08:58 GMT)
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