OTS: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft / Landgericht Stuttgart verurteilt ...

23.08.16 10:02 Uhr

Landgericht Stuttgart verurteilt Kreissparkasse Böblingen zur

Rückabwicklung von Immobiliendarlehensverträgen

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Hamburg (ots) - Das Landgericht Stuttgart hat in einem aktuellen

Urteil vom 08. August 2016 - 25 O 35/15 - die Widerrufsbelehrungen in

fünf Immobiliendarlehensverträgen der Kreissparkasse Böblingen aus

Januar, Oktober und November 2008 und September 2009 als fehlerhaft

angesehen und einen Anspruch auf Zahlung von Nutzungswertersatz von

2,5 Prozentpunkten zugesprochen. Die Kläger hatten zum Zwecke der

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Finanzierung einer Eigentumswohnung in Leinfelden-Echterdingen in

Schweizer Franken (CHF) ausgewiesene Fremdwährungsdarlehensverträge

abgeschlossen. Sie wurden von HAHN Rechtsanwälte vertreten.

Das Landgericht Stuttgart stellt fest, dass die Darlehensverträge

wirksam widerrufen worden seien. Die Widerrufsbelehrungen seien nicht

als gesetzeskonform zu behandeln, weshalb sie die für die Kläger

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geltende Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt hätten. Die Beklagte

habe in die Musterbelehrung durch eigene inhaltliche Bearbeitung

eingegriffen, indem sie entgegen dem Gestaltungshinweis für den Fall

eines finanzierten Erwerbs eines Grundstücks oder grundstücksgleichen

Rechts abweichende Formulierungen verwandt habe. Ob auch die Fußnote

1, die Leerstelle nach der Information über die Widerrufsfrist oder

der abstrakte Klammerzusatz beim Widerrufsadressaten im Abschnitt

"Widerrufsrecht" eine inhaltliche Änderung der Musterbelehrung

darstellen, musste nach Auffassung der 25. Kammer des Landgerichts

Stuttgart daher nicht entschieden werden.

Die Ausübung des danach noch bestehenden Widerrufsrechts durch die

Kläger sei nicht rechtsmissbräuchlich; es sei auch nicht verwirkt.

Die Beklagte habe es in der Hand gehabt, durch die gesetzliche

vorgesehene Nachbelehrung für klare Verhältnisse zu sorgen. Aufgrund

des wirksamen Rücktritts seien die empfangenen Leistungen zurück zu

gewähren und gezogenen Nutzungen herauszugeben. Ferner spricht das

Gericht unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG Stuttgart den

Klägern einen Nutzungsersatz von 2,5 Prozentpunkten über Basiszins

zu. Soweit der Bundesgerichtshof den Wert der gezogenen Nutzungen mit

Zinsen von 5 Prozentpunkten über Basiszins beziffert, sei dies auf

Immobiliendarlehensverträge nicht zu übertragen. Allerdings habe die

Rückabwicklung in der vertraglich vereinbarten Fremdwährung - mithin

in CHF - zu erfolgen. Der Umstand, dass die Darlehensvaluten - nach

einer bankentechnisch notwendigen Zwischenbuchung auf einem

Devisenkonto - den Klägern gleichwohl als Eurobeträge ausbezahlt

wurden, ändere an dem so zu verstehenden Inhalt der Leistung der

Beklagten nichts.

"Das aktuelle Urteil des Landgerichts Stuttgart ist bundesweit für

alle Kunden der Sparkassen von Bedeutung, deren Kreditvertrag eine

nahezu identische Widerrufsbelehrung enthält", stellt der Fachanwalt

Peter Hahn fest. "Kritisch sehen wir allerdings, dass das Gericht

sich mit unserem Vortrag zur Falschberatung der Darlehensnehmer

aufgrund der Besonderheit der Finanzierung in CHF nicht

auseinandergesetzt hat. Außerdem ist nach unserer Meinung bei der

Rückabwicklung der Darlehen auf den damaligen Devisenumtauschkurs des

CHF bei Gewährung derselben abzustellen", so Hahn abschließend.

Deswegen würden laut Hahn in diesem Einzelfall derzeit noch die

Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens geprüft werden.

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für

Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als

"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im

Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter

Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.

Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und

Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte

vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit

sechszehn Anwälte tätig, davon sind sieben Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen und

Stuttgart.

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