Verfassungsgerichtshof muss über Volksbegehren gegen Ceta entscheiden

23.11.16 10:33 Uhr

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Über die Zulassung eines Volksbegehrens gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden. Das Innenministerium hält ein solches Volksbegehren für unzulässig - und übergab das Ganze deshalb am Mittwoch an das oberste bayerische Gericht. Die Richter haben nun drei Monate Zeit, endgültig über den Zulassungsantrag zu entscheiden.

Wer­bung

Ein breites Bündnis von Organisationen will das umstrittene Abkommen per Volksbegehren und Volksentscheid in Bayern stoppen. Ziel ist es, die Staatsregierung auf ein Nein dazu im Bundesrat zu verpflichten.

Dazu hatte das Bündnis nach Angaben des Innenministeriums 30 002 gültige Unterschriften eingereicht - 25 000 waren nötig. Sollte der Verfassungsgerichtshof den Antrag für zulässig erachten, kommt es zum Volksbegehren. Sollten sich dann binnen zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten in Bayern in offizielle Unterschriftenlisten eintragen, gibt es einen Volksentscheid./ctt/DP/enl