RWE klagt gegen Stilllegung von Biblis
RWE klagt gegen das Land Hessen und den Bund wegen der Stilllegung des Atomkraftwerkes Biblis im Jahr 2011.
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Das bestätigten am Montag Sprecher des Unternehmens und des Wiesbadener Umweltministeriums. Zur Höhe des Schadenersatzes machte der Energiekonzern keine Angaben. Nach Schätzungen soll die Summe bei bis zu 200 Millionen Euro liegen.
Die hessische Landesregierung betonte, das Land werde auch nach der Klage des Biblis-Betreibers keinen Kurswechsel vornehmen. "An der Haltung Hessens hat sich nichts geändert", hieß es in einer Erklärung, die vom Umweltministerium verbreitet wurde. Das Land habe nach dem Reaktorunglück in Japan wie alle anderen Bundesländer auch ohne Anhörung aufgrund der Vorgaben des Bundes gehandelt. Deshalb müsse der Bund auch für mögliche Schadenersatzansprüche aufkommen.
Der Energiekonzern habe seine Klage sowohl gegen das Land Hessen als auch den Bund gerichtet, erklärte die Landesregierung weiter. Das zeige, dass auch RWE den Bund in der Pflicht sieht. Zudem sei fraglich, ob das Unternehmen überhaupt Schadenersatz verlangen könne, da RWE gegen die Stilllegungsverfügung im Jahr 2011 keinen Widerspruch eingelegt habe. Hessen werde die Klage nun prüfen und sich mit dem Bund entsprechend abstimmen.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums betonte, berechtigte Ansprüche von RWE gegen den Bund seien nicht zu erkennen. Es seien keinerlei rechtlich relevante Handlungen vorgenommen worden. "Insofern ist fraglich, ob die Klage, soweit sie den Bund betrifft, überhaupt zulässig ist." Das Ministerium werde die Anklageschrift nun sorgfältig analysieren und sich dann in angemessener Weise verteidigen.
Einzelheiten zu der Klage teilte RWE nicht mit. Außerhalb des gerichtlichen Verfahrens werde es keine weiteren Details mehr geben, kündigte der Energiekonzern an.
Nach dem Reaktorunglück in Japan waren im März 2011 die ältesten Atomkraftwerke Deutschlands binnen weniger Tage auf Betreiben des Bundes stillgelegt worden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Januar 2014, dass die Abschaltung rechtswidrig gewesen sei. Hessen hatte damals bei der Stilllegung bewusst auf eine Anhörung von RWE verzichtet. Ein Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags soll nun klären, wer die politische Verantwortung dafür trägt.
Die CDU-Fraktion stellte sich an die Seite der Landesregierung: "Unsere Haltung bleibt unverändert: Es war richtig, Biblis nach Fukushima aus Sicherheitsgründen vom Netz zu nehmen", betonte der Energieexperte Peter Stephan. Wie in den anderen Ländern auch, habe es in Hessen keine Anhörung dazu gegeben. Nun gehe es darum, gemeinsam Schaden vom Land abzuwenden.
Auch Martina Feldmayer von den Grünen erklärte: Der Bund habe einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorgegeben, den Hessen umgesetzt habe. Deshalb müsse der Bund nun auch zu seiner Verantwortung stehen. Zudem habe der Energiekonzern noch nicht den Nachweis erbracht, dass dem Unternehmen durch die Stilllegung wirklich Schaden entstanden sei.
Die Opposition von SPD und Linken richtete schwere Vorwürfe gegen die ehemalige Umweltministerin Lucia Puttrich und Ministerpräsident Volker Bouffier (beide CDU). Man hätte Biblis rechtssicher stilllegen können. Sollte RWE mit seiner Schadenersatzklage durchkommen, käme das die Steuerzahler teuer zu stehen, erklärten die Linken-Fraktionschefin Janine Wissler und der SPD-Energieexperte Norbert Schmitt.
Die SPD will im Biblis-Untersuchungsausschuss bis zu 25 Zeugen laden, darunter neben Bouffier und Puttrich auch Finanzminister Thomas Schäfer. Vorgesehen seien auch Aussagen von Ex-Bundesumweltminister Norbert Röttgen (alle CDU) und von RWE-Vertretern. Die erste Sitzung des Gremiums ist für den 19. September geplant. Dann wollen sich die Teilnehmer des Ausschusses über die Zeugenliste verständigen./glb/rs/DP/zb
ESSEN/WIESBADEN (dpa-AFX)
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