Klare Mehrheit für mehr Aktionärsrechte
Deutschlands führende Volkswirte sehen die Pläne zur Stärkung der Eigentümer-Rechte bei börsennotierten Unternehmen überraschend positiv.
von Thomas Schmidtutz, Euro am Sonntag
Die Stimmung unter Deutschlands führenden Volkswirten hellt sich weiter auf. Das geht aus dem aktuellen Ökonomen-Barometer von Euro am Sonntag und n-tv für den März hervor. Danach stieg die Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Lage zuletzt um rund zwei Prozent auf 53,6 Punkte. Der Prognosewert, der die erwartete wirtschaftliche Entwicklung auf Jahressicht erfasst, legte um fünf Prozent auf 56,2 Punkte zu. Damit nähern sich beide Werte dem jüngsten Hoch vom Jahreswechsel 2011/2012 an.
Bei den Unternehmen hat sich die zuletzt positive Stimmung dagegen wegen der erneut aufgeflammten Eurokrise gerade etwas abgekühlt. Der ifo-Geschäftsklima-Index gab im März überraschend um 0,7 auf 106,7 Punkte nach, teilte das ifo-Institut am Freitag mit. Zuvor war das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer viermal in Folge gestiegen. Zu Pessimismus bestehe aber trotz des jüngsten Rückgangs kein Anlass, erklärte ifo-Präsident Hans-Werner Sinn. „Die deutsche Wirtschaft behauptet sich mit einer guten Binnenkonjunktur in schwierigem Umfeld“, sagte er. Das dürfte sich auch am Arbeitsmarkt weiter positiv auswirken. Im laufenden Jahr rechnet etwa das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit 40.000 Arbeitslosen weniger als im Vorjahr. Zwar bleibt die Konjunktur in der Eurozone weiter angespannt. Doch in anderen wichtigen Regionen wie China und den USA nimmt die Wirtschaft Fahrt auf.
Unterdessen stoßen Pläne der EU und der Bundesregierung zur Regelung von Vorstandsgehältern unter den Ökonomen auf eine überraschend hohe Zustimmung. Immerhin 83 Prozent der Befragten favorisieren Überlegungen, wonach die Aktionäre künftig direkt über Vorstandsvergütungen entscheiden dürfen. 14 Prozent sind dagegen.
Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich am Donnerstag Abend auf Eckpunkte für eine Stärkung der Aktionärsrechte bei Managergehältern geeinigt. In Anlehnung an das Schweizer Modell soll künftig die Hauptversammlung verbindlich über das Vergütungssystem von Vorstandsmitgliedern entscheiden. Bislang hatte die Eigentümerversammlung lediglich ein Mitwirkungsrecht.
Mehr Bodenständigkeit
In Deutschland sei eine Stärkung der „Aktionärsposition zweckmäßig“, erklärte etwa Prof. Hans Jürgen Schlösser von der Uni Siegen. In einer Marktwirtschaft entscheide „der Eigentümer eines Unternehmens über die Löhne, die er zahlen will, also auch über Vorstandsgehälter“, erinnerte Prof. Robert Schwager (Uni Göttingen). Auch Dirk H. Ehnts (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin) hält eine Regelung für überfällig: Das „überdurchschnittliche Wachstum der Vorstandsbezüge der letzten Jahre“ sei „schwer nachzuvollziehen.“ Vielleicht bringe „der Einfluss der Aktionäre ein bisschen mehr Bodenständigkeit“.
Allerdings warnten viele Experten vor übertriebenen Hoffnungen. Die geplante Gesetzesänderung sei im Sinne der Aktionärsdemokratie zwar richtig, erklärte etwa Prof. Ulrich Blum (Uni Halle). Man solle jedoch nicht zu viel von ihr erwarten, da große Aktienpakete von institutionellen Investoren gehalten werden.
Zugleich widersprach die Mehrheit der Experten dem von zahlreichen Wirtschaftsverbänden angeführten Argument, bei einer möglichen Deckelung der Bezüge sinke die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen: 71 Prozent sehen diese Gefahr nicht, 26 Prozent der Befragten teilen die Befürchtung. Es gebe „schon jetzt große internationale Unterschiede bei den Vergütungen des Spitzenmanagements - ohne erkennbare Nachteile für deutsche und europäische Unternehmen“, sagte der ehemalige Vorsitzende des Sachverständigenrats, Prof. Juergen B. Donges. Auch empirsch gebe es für einen solchen Zusammenhang „keine Evidenz“, konstatierte Prof. Friedrich Breyer (Uni Konstanz).
Keine starre Obergrenze
Allerdings wandten sich die Volkswirte mit großer Mehrheit gegen eine staatliche Gehaltsobergrenze. „In die Frage der Vergütungshöhe sollte sich der Staat nicht einmischen“, erklärte Prof. Friedrich Breyer. Der Staat dürfe lediglich die Prozeduren festlegen. Ähnlich argumentierte auch Prof. Fred Wagner (Uni Leipzig): Eine Deckelung sei „ordnungspolitisch abzulehnen“, sagte er.
Prof. Ulrich van Suntum (Uni Münster) wandte sich ebenfalls strikt gegen staatliche Obergrenzen: „Wollen wir künftig auch die Gehälter von Fussballern und Popstars deckeln? Wenn wir damit erst mal anfangen, werden bald Forderungen nach Höchsteinkommen für Ärzte oder Unternehmer folgen.“