Termin für Karlsruher ESM-Entscheid steht trotz neuer Klage
Die neue Klage gegen den Europäischen Rettungsschirm ESM wird nach Auskunft des Bundesverfassungsgerichts den Termin für die Verkündung des Urteils zu den bisherigen Beschwerden nicht beeinträchtigen.
Eine Sprecherin sagte, das Gericht werde am 12. September sein vorläufiges Urteil verkünden, ob der Rettungsschirm mit der Verfassung übereingeht.
Die Richter hatten sich im vergangenen Monat auf diesen Termin verständigt. Geklagt hatten seinerzeit die Linksfraktion im Bundestag, der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, eine Gruppe Professoren und die Bürgerinitiative des Vereins "Mehr Demokratie".
Die neue Verfassungsbeschwerde inklusive Eilantrag hat der Berliner Wirtschaftsprofessor Markus Kerber eingereicht, wie Kerber am Montag zu Dow Jones Newswires sagte. Die Kernaussage darin: Da seit zehn Tagen beim europäischen Gerichtshof in Luxemburg die ähnliche Beschwerde eines irischen Abgeordneten zur Entscheidung vorliegt, müssten die deutschen Richter warten, bis die in dieser Sache höhere Instanz ihr Urteil gesprochen hat. Ihr ursprünglich angekündigter Termin, der 12. September, an dem die deutschen Richter über das Eilverfahren in Sachen Zulässigkeit von ESM und Fiskalpakt entscheiden wollten, sei damit voraussichtlich unhaltbar.
"Es gibt ein Eilverfahren dafür, aber auch in Eilverfahren dauert es manchmal vier Monate", sagte Kerber. Die Frage des irischen Abgeordneten Thomas Pringle, ob ein EU-Land den ESM ratifizieren dürfe, wenn er nur durch ein einfaches Änderungsverfahren zustande gekommen sei, liege seit dem 3. August beim Europäischen Gerichtshof, der "ein natürlicher Monopolist für die Beantwortung" sei. "Das Bundesverfassungsgericht ist an die Antwort gebunden," betonte Kerber.
Kontakt zum Autorin: konjunktur.de@dowjones.com DJG/chg/sgs (END) Dow Jones Newswires August 14, 2012 04:38 ET (08:38 GMT) Copyright (c) 2012 Dow Jones & Company, Inc.- - 04 38 AM EDT 08-14-12 Von Franziska Scheven - BERLIN