Kabinett bringt Rücknahmepflicht für Elektrogeräte auf den Weg
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Die großen Elektrohändler in Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung bald alte Geräte von ihren Kunden zurücknehmen müssen, wenn diese bei ihnen neue kaufen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett in Berlin beschloss. Die neuen Regelungen zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, mit denen EU-Bestimmungen umgesetzt werden, hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgeschlagen.
Nach diesem neuen Elektrogesetz sollen große Vertreiber verpflichtet werden, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Als "große Vertreiber" gelten laut Umweltministerium Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Bei kleinen Geräten mit Kantenlängen von höchstens 25 cm sollen die Altgeräte auch ohne Kauf eines Neugeräts zurückgenommen werden müssen.
"Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Geräte im Restmüll landen als bisher," sagte Hendricks. "Wir schaffen damit die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen." Dabei baue Deutschland auf den bereits bestehenden Sammelstrukturen auf.
Der Opposition gehen die Pläne allerdings nicht weit genug. "Hendricks springt zu kurz", kritisierte der Grünen-Umweltpolitiker Peter Meiwald. Mit dem neuen Elektrogesetz tue die Regierung nichts gegen eine immer kürzere Lebensdauer von Elektrogeräten. "Diese Ignoranz ist unverständlich und schädlich." Stattdessen würden Fortschritte gefeiert, die in Brüssel längst beschlossen worden seien.
Die Wirtschaft reagierte ebenfalls kritisch. Für den Handelsverband Deutschland (HDE) ist die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte unnötig. "Schon jetzt funktioniert die freiwillige Rücknahme von Elektrogeräten im Einzelhandel hervorragend", sagte HDE-Geschäftsführer Kai Falk.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte zwar generell, dass das Gesetz nun auf den parlamentarischen Weg gebracht werde, kritisierte aber die geplante Rücknahmeregelung, nach der nicht nur kommunale Sammelstellen, sondern auch Elektronikfachgeschäfte Altgeräte zurücknehmen müssten. Es sei vorzuziehen, "dass die Kommunen die einheitliche Sammelzuständigkeit für Elektroaltgeräte behalten".
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/sha
(END) Dow Jones Newswires
March 11, 2015 08:12 ET (12:12 GMT)
Copyright (c) 2015 Dow Jones & Company, Inc.- - 08 12 AM EDT 03-11-15