Insiderhandel?

Nach Kurseinbruch der Aktie: VW im Visier der Bafin

23.09.15 11:14 Uhr

Nach Kurseinbruch der Aktie: VW im Visier der Bafin | finanzen.net

Der Skandal um manipulierte Abgastests bei Volkswagen und der damit verbundene Kurseinbruch bei der Aktie von Volkswagen hat nun auch die Finanzaufsicht Bafin auf den Plan gerufen.

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Wie eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstag bestätigte, prüft die Behörde mögliche Unregelmäßigkeiten rund um den Handel mit Volkswagen-Aktien.

Kurseinbruch der Aktie - Verdacht auf Insiderhandel?

Nachdem der Skandal um die Manipulation von Abgastests am vergangenen Wochenende bekannt geworden war, war die Aktie des DAX-Konzerns zum Wochenstart zweistellig eingebrochen. Als Volkswagen am Dienstag eine Gewinnwarnung lancierte und einräumte, es könnten statt der bislang im Raum stehenden 500.000 Fahrzeuge weltweit bis zu elf Millionen Wagen betroffen sein, rauschte die Aktie in der Spitze erneut mehr als 20 Prozent in die Tiefe. Angesichts der massiven Kursausschläge geht die Bafin nun offenbar dem Verdacht nach, dass es zu Insiderhandel gekommen sein könnte. Haben VW-Verantwortliche vor der Öffentlichkeit von den Unregelmäßigkeiten gewusst und sich möglicherweise in großem Stil von VW-Aktien getrennt, bevor Privatanleger ihre Anteilsscheine verkaufen konnten?

Hat VW zu spät informiert?

In diesem Zusammenhang wird sich die Bafin auch anschauen, ob der DAX-Konzern seiner Mitteilungspflicht nachgekommen ist. Informationen, die kursrelevant sind, haben Unternehmen unverzüglich zu veröffentlichen. Tatsächlich soll Volkswagen bereits im Jahr 2014 darüber informiert worden sein, dass die kalifornische Umweltschutzbehörde Unregelmäßigkeiten bei Standardtests bei VW-Fahrzeugen festgestellt haben soll. VW habe daraufhin versprochen, in einer Rückrufaktion, die etwa 500.000 Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2014 betraf, die Software der Fahrzeuge so zu ändern, dass die vorgeschriebenen Abgaswerte eingehalten würden. Bei erneuten Tests im Jahr 2015 war dies noch immer nicht der Fall.
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Anleger wurden allerdings erst im September 2015 darüber informiert, dass es Untersuchungen der US-Behörde bezüglich möglicher Manipulationen bei Abgaswerten gibt.

Ergebnis der Untersuchung noch offen

Ob und mit welchen US-Behörden die BaFin im Kontakt steht, wollte die Sprecherin nicht sagen. "Wir äußern uns generell nicht dazu, mit wem wir zusammenarbeiten", erklärte sie. Zudem handele es sich derzeit um "ein völlig routinemäßiges, ergebnisoffenes Verfahren". Sie befänden sich erst "im ersten Schritt der routinemäßigen Analyse". Sollten sich Anhaltspunkte finden, wird eine förmliche Insider- oder Marktmanipulationsuntersuchung eingeleitet. Dabei wird beispielsweise ermittelt, wer Auftraggeber der verdächtigen Geschäfte war. Erhärtet sich ein Verdacht, erstattet die BaFin im dritten Schritt Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Im Falle einer Verletzung der Mitteilungspflicht handelt es sich indes nicht um einen Straftatbestand, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die von der BaFin selbst geahndet wird.

Bußgeld und Anlegerklagen drohen

Wie lange dieses Verfahren nun dauert, konnte die Sprecherin nicht sagen. Das hänge "von der Komplexität ab, aber sicher nicht nur bis morgen oder übermorgen", sagte sie. Wenn ein Unternehmen "ad-hoc-publizitätspflichtige Insiderinformationen gar nicht, verspätet, unrichtig oder unvollständig veröffentlicht" können ihm Bußgelder von bis zu 1 Million Euro drohen. Eine Rekordstrafe verhängte die BaFin zuletzt im Frühjahr dieses Jahres gegen den Vermögensverwalter Blackrock. 3,25 Millionen Euro musste das US-Unternehmen berappen, dabei ging es allerdings um inhaltlich nicht richtig oder verspätet abgegebene Mitteilungen über gehaltene Stimmrechtsanteile und Finanzinstrumente.
Im Falle der Verletzung der Adhoc-Pflicht wurden vergangenes Jahr 16 Bußgelder von der BaFin verhängt, die Höchststrafe lag 2014 bei 125.000 Euro. In Bezug auf Insiderhandel und Marktmanipulation wurden im vergangenen Jahr etwa 700 Unternehmen analysiert. Bei 160 Unternehmen hätte es dann erste Anhaltspunkte gegeben, diese seien dann an die Staatsanwaltschaft übergeben worden, sagte die Sprecherin. Insiderhandel und Marktmanipulation können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet werden.

Anlegerklagen könnten VW Milliarden kosten

Sollte sich bestätigen, dass Volkswagen seine Mitteilungspflicht verletzt hat, könnten auf den Konzern zudem Anlegerklagen in Milliardenhöhe zukommen. VW-Aktionäre könnten in diesem Fall Verluste geltend machen, die ihnen im Zusammenhang mit der zu spät erfolgten Information der Öffentlichkeit entstanden sind.

Redaktion finanzen.net

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