Hier stimmt was nicht!

Delistings: Aus dem Staub gemacht

02.07.14 15:00 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat dem Schutz von Klein- und Minderheits-Aktionären einen Bärendienst erwiesen - es droht eine massive Enteignung von Aktionären im großen Stil.

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von Jörg Lang, Euro am Sonntag

In einem Urteil entschied das Gericht (BGH) 2013, dass Firmen bei einem Rückzug von der Börse (Delisting) ihren Anteilseignern kein Abfindungsangebot unterbreiten müssen. Auch ein Beschluss der Hauptversammlung sei nicht erforderlich. Noch elf Jahre zuvor hatte das gleiche Gericht geurteilt, dass ein Delisting die ­Verkehrsfähigkeit der Aktien einschränkt und einen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt.

Die neue Argumentation macht es sich einfach. Das Eigentumsrecht sei nicht betroffen, weil auch nicht notierte Aktien einen Anteil am Unternehmen gewährleisteten. Mit Verlaub, das ist Quatsch. Hat etwa eine Immobilie in einem Trendviertel den gleichen Wert wie eine identische Liegenschaft neben einem Kraftwerk? Das größte Problem der BGH-Entscheidung liegt nämlich darin, dass gerade Unternehmen, bei denen einiges schiefläuft, ihr Süppchen abseits der Öffentlichkeit köcheln wollen. Gerade deren Aktionäre benötigen aber Schutz.

Zum Beispiel die von Marseille-Kliniken. Der ­Altenheimbetreiber will die Aktien von der Börse nehmen. Hauptversammlungsbeschluss? Abfindung? Fehlanzeige. Stattdessen gibt es ­einen flotten Zeitplan. Ab 11. August soll der Wert nicht mehr gehandelt werden. Die Aktie verlor sofort ein Drittel an Wert, weil der Kapitalmarkt als Korrektiv des wankelmütigen Großaktionärs Ulrich Marseille künftig ausfällt. Der hat den Börsenrückzug wohl mit Bedacht gewählt. Der Börsenwert von 34 Millionen Euro spiegelt den Wert der Liegenschaften nicht wider, die mindestens das Doppelte wert sind. Da können die freien Aktionäre nur hoffen, dass größere Investoren über den Weg einer Sonderprüfung verhindern, dass Teile der Gewinne via Beraterverträge direkt an Marseille fließen.

Anders ist die Situation bei Funkwerk. Hier wird den freien Aktionären zumindest ein Abfindungsangebot unterbreitet. Die 2,55 Euro pro Aktie seien höher als der Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate, heißt es. Doch langjährige Privatanleger interessiert mehr der Durchschnittskurs der vergangenen zehn Jahre. Nur für den Fall, dass das Management das nicht weiß: Er beträgt 12,20 Euro. Es hat also eine massive Vermögensvernichtung stattgefunden - womöglich durch Fehlentscheidungen des Großaktionärs Hörmann-Gruppe.

Nun will Alfons Hörmann Funkwerk zurück. Die Sanierung ist weitgehend beendet. Nachdem die Aktionäre an der Wertvernichtung beteiligt wurden, sollen die Früchte wohl im Alleingang geerntet werden. Dabei ist die gebotene Summe niedriger als der Unternehmenswert. Einzelne Firmenteile würden beim Verkauf höhere Erlöse bringen. Die freien Aktionäre, die 42 Prozent der Anteile halten, sollten das Recht haben, diese Zerschlagung zu fordern. Nur so bleiben Eigentumsrechte werthaltig.

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