Die wichtigsten Details der Börsenfusion
Die Umtauschfrist für Aktionäre endet am Mittwoch nacht. Euro am Sonntag beantwortet die wichtigsten Fragen zur Fusion mit Nyse.
Werte in diesem Artikel
von Wolfgang Ehrensberger, Euro am Sonntag
Am morgigen Mittwoch (13. Juli) um 24 Uhr endet die Frist für das Umtauschangbot zur Fusion Deutsche Börse – Nyse Euronext. Deutsche-Börse-Aktionäre, die es annehmen wollen, müssen spätestens dann ihre Aktien in Anteilssscheine der neuen Börsenholdung Alpha Beta Netherlands getauscht haben. Nehmen mindestens 75 Prozent der Aktionäre das Angebot an, kommt der Zusammenschluss zustande. Wird die Quote nicht erreicht, ist das Projekt gescheitert. Zum Wochenbeginn lag die Quote bei knapp 23 Prozent. Erfahrungsgemäß tauschen viele Anleger aber erst gegen Ende der Frist. Euro am Sonntag beantwortet die wichtigsten Fragen zur Börsenfusion.
Soll ich das Umtauschangebot der Deutschen Börse annehmen?
Die meisten Branchenexperten und Analysten sehen den Zusammenschluss positiv, vor allem vor dem Hintergrund eines immer schärferen Wettbewerbs unter den Börsenbetreibern und der erwarteten Synergieeffekte. Die Kartellbehörden werden voraussichtlich überschaubare Auflagen erteilen, an denen der Zusammenschluss nicht scheitern dürfte. In der neuen Gesellschaft werden angloamerikanische Investoren noch größeren Einfluss haben als bisher bei der Deutschen Börse.
Bis wann müssen die Aktien getauscht sein?
Die Umtauschfrist endet am 13. Juli um 24 Uhr. Aktionäre sollten ihrer Depotbank also bis spätesten Mitternacht schriftlich Bescheid gesagt haben. Was später ankommt, wird nicht mehr berücksichtigt. Also mögliche Verzögerungen und Postlaufzeiten berücksichtigen.
Warum die relativ hohe Annahmequote von 75 Prozent?
Während bei der Hauptversammlung der Nyse Euronext vor einer Woche bereits eine Zustimmungs-Quote von 50 Prozent genügte (erreicht wurden 65 Prozent), muss die Deutsche Börse die 75-Prozent-Marke knacken. Dafür sind steuerliche Gründe ausschlaggebend: Erst ab dieser Höhe ist nach deutschem Übernahmerecht die Transaktion für US-Aktionäre steuerfrei.
Wann erhalte ich die Sonderdividende?
Die Sonderdividende von zwei Euro je Aktie erhalten diejenigen Aktionäre, die das Umtauschangebot angenommen haben und Aktiionäre der neuen Gesellschaft geworden sind – allerdings erst dann, wenn die Fusion durchgezogen ist. Das dürfte noch mindestens bis zum Jahresende oder Anfang 2012 dauern.
Ich halte seit längerem Deutsche-Börse-Aktien, die nach der einjährigen „Spekulationsfrist“ steuerfrei veräußert werden können. Überträgt sich diese Eigenschaft auf die neuen Aktien, oder beginnt die Frist von neuem?
Nach dem Anteilstausch treten die neuen Aktien steuerlich an die Stelle der Aktien an der Deutsche Börse AG. Als Anschaffungskosten dieser neuen Papiere gelten die Anschaffungskosten der Deutsche-Börse-Aktien. Sofern die eingetauschten Deutsche Börse-Aktien nach Ablauf der einjährigen "Spekulationsfrist" steuerfrei, das heißt auch ohne Abgeltungsteuer hätten veräußert werden können, gilt dies nach dem Anteilstausch auch für die spätere Veräußerung der erhaltenen neuen Aktien. Auch mit Blick auf eine bestehende Möglichkeit der steuerlichen Nutzung von Veräußerungsverlusten treten die neuen Aktien an die Stelle der eingetauschten Deutsche-Börse-Aktien.
Was passiert, wenn ich meine Aktien nicht tausche?
Dann bleibt man Aktionär der Deutschen Börse AG. Die alten Aktien verlassen allerdings die Indices DAX und EuroStoxx und werden dann kaum noch gehandelt. Man könnte die Papiere behalten und beispielsweise darauf spekulieren, dass die neue Gesellschaft versucht, die Altaktionäre über ein Squeeze out herauszudrängen oder dass ein hohes Abfindungsangebot unterbreitet wird. Diese Strategie gilt aber als hochriskant.
Was passiert, wenn die Quote von 75 Prozent bis Mittwoch 24 Uhr nicht erreicht wird?
Dann ist die Transaktion gescheitert. Eine zweiwöchige Verlängerung der Frist über den 13. Juli hinaus („Zaunkönigphase“), um Nachzügler noch mit ins Boot zu holen, ist nur bei Überschreiten der 75 Prozent möglich.
Wann wird das Ergebnis veröffentlicht?
Die Deutsche Börse ist rechtlich verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren, sobald die Schwelle von 75 Prozent erreicht ist. Das kann also theoretisch schon vor Ablauf der Frist sein. Experten rechnen aber damit, dass das ausgezählte Endergebnis erst am Freitag bekannt gegeben wird.
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Name | Hebel | KO | Emittent |
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