Datenschutz: IT-Systeme können deutsche Arbeitnehmerdaten nicht löschen
Walldorf (ots) - 80 Prozent der IT-Systeme deutscher Arbeitgeber sind auf die neuen Datenschutz-Gesetze der Bundesregierung nicht vorbereitet. Das Problem: Informationen, die ein Unternehmen im Bewerbungsverfahren oder während des Arbeitsverhältnisses gesammelt hat, können mit den derzeitig genutzten Softwareprogrammen nicht regelkonform gelöscht werden. Sie verbleiben damit in den Systemen der Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer Marktbeobachtung der Unternehmensberatung ROC Deutschland.
Die Politik in Deutschland hat sich auf die Fahnen geschrieben, Arbeitnehmerdaten künftig besser zu schützen. Informationen über eine Person sollen demnach nicht mehr auf unbestimmte Zeit von einem Unternehmen gespeichert werden, sondern sind nach fest vorgeschriebenen Regeln wieder zu löschen. In der praktischen Umsetzung stellt das die IT-Abteilungen jedoch häufig vor unlösbare Probleme. Der Grund: Die aktuellen Standards bei der Datenerfassung und Bearbeitung lassen es technisch nicht zu, die Löschaufträge zuverlässig abzuwickeln.
"Neue IT-Standards werden für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten zum Pflichtprogramm deutscher Unternehmen", prognostiziert Roman Seeberger von der Unternehmensberatung ROC Deutschland. "Die gesetzlich geplanten Löschpflichten lassen sich künftig nur umsetzen, wenn bereits bei der ersten Datenerfassung ein Qualitätssicherungssystem zum Einsatz kommt. So wird in einem ersten Schritt dafür gesorgt, dass die Informationen korrekt, vollständig und schlüssig sind. Auf dieser Grundlage machen es IT-Tools anschließend möglich, alle Arbeitnehmerdaten über Fachbereiche hinweg ordnungsgemäß zu verwalten und Löschpflichten einzuhalten."
Die Anfang 2013 eingetretenen Verzögerungen beim Gesetzgebungsverfahren zum neuen Arbeitnehmer-Datenschutz sollten die Chefetagen in den Unternehmen nutzen, sich auf künftige Anforderungen vorzubereiten.
Hintergrundinformationen:
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