Deutsche Börse

Reglementierung: Tempolimit im Freiverkehr

19.02.11 09:00 Uhr

Während es auf Deutschlands Autobahnen oft noch ohne Tempolimit geht, herrschen auf dem Weg an die Börse nun strengere Regeln.

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8.222,0 PKT 122,4 PKT 1,51%

von Lars Winter, Euro am Sonntag

So verschärfte die Deutsche Börse die Zugangsbedingungen drastisch. Dies gilt auch für ein Listing im Open Market, dem bislang recht lasch reglementierten Freiverkehrssegment.

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Seit Kurzem gilt: Firmen, deren Aktien als Erstlisting im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, müssen entweder über einen Wertpapierprospekt verfügen oder Eigenkapital von mindestens einer halben Million Euro nachweisen. Obendrein müssen deren Aktien dann einen Mindestnominalwert von zehn Cent aufweisen.

Bislang mussten Unternehmen im Freiverkehr lediglich ein Grundkapital von 250.000 Euro aufbringen, ein Nominalwert für Aktien oder gar ein Börsenprospekt war nicht vorgeschrieben. Mit den niedrigen Zulassungshürden im Open Market wollte die Deutsche Börse eigentlich kleinen Firmen den kostengünstigen Weg zum Kapitalmarkt ebnen.

Die Realität sah in der Vergangenheit allerdings oft anders aus. Immer wieder nutzten Ganoven das Segment, um mit fiktiven Geschäfts­ideen ohne operatives Fundament gutgläubige Anleger über den Tisch zu ziehen. Beliebt waren bei den Börsenlistings Schweizer Pennystocks. Ihren Gründern bescherten sie dank der niedrigen Nennwerte in Windeseile Millionengewinne, den Anlegern am Ende meist Totalverluste.

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Anlegerschützer kritisieren deshalb, der Open Market verkomme durch seine lasche Reglementierung mehr und mehr zu einem Eldorado für Zocker, vor allem aber für Abzocker. Insider munkeln, dass es sich bei einem Drittel aller Unternehmen im Open Market gar um Luftnummern handeln könne. „Die Zahl der schwarzen Schafe im Freiverkehr ist beachtlich“, sagt Rainer Gutsche, Rechtsanwalt und Gesellschafter der Kanzlei Dr. Baun und Kollegen, die immer wieder geschädigte Anleger aus diesem Börsensegment vertritt.

Etliche Negativbeispiele aus seiner Praxis hätten gezeigt, dass am Open Market dringend Handlungsbedarf bestehe, mahnt Gutsche. Er begrüßt die verschärfte Neuregelung und nimmt die Verantwortlichen sogleich in die Pflicht: „Kriterien wie Transparenz, Liquidität und Integrität müssen auch bei der privatrechtlichen Handelsplattform des Open Market beachtet werden“.

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Durch die Neuregelung im Freiverkehr kommt nun aber auch auf bereits gelistete Unternehmen viel Arbeit zu. Die Änderungen gelten nämlich ebenfalls für Gesellschaften, deren Aktien schon in den Handel einbezogen wurden. Ihnen will die Deutsche Börse jedoch eine angemessene Frist von mehreren Monaten zur Nachweispflicht einräumen. „Unternehmen wird durch die neue Regelung der Zugang zum Freiverkehr nicht unzumutbar erschwert“, meint Gutsche. Seiner Meinung nach werden Firmen, die ihre Werthaltigkeit durch genügend Eigenkapital oder eine transparente Bilanzpolitik unter Beweis stellen können, am Ende sogar zu den Gewinnern zählen.

Kapitalschwache Unternehmen, denen der geforderte Qualitätsnachweis nicht gelingt, werden dagegen auf der Strecke bleiben. Ihnen droht zeitnah der Rauswurf aus dem Freiverkehr. Im Sinne einer verbesserten Aktienkultur in Deutschland sei zu wünschen, dass dann auch möglichst viele Abzockerbuden vom Kurszettel des Open Market verschwinden.

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