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Versicherungsschutz

Betriebshaftpflichtversicherung: So schützen Sie sich als Firma im Schadensfall

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können sich Unternehmen absichern. Sie ist für die meisten Arbeitgeber unverzichtbar, da sie Schäden absichert, die im Betrieb durch die beruflichen Tätigkeiten oder durch Produkte verursacht werden. Lesen Sie in unserem Ratgeber, wer eine solche Police braucht und welche Schäden eine Betriebshaftpflichtversicherung im Detail abdeckt. Gleich zu Beginn gibt’s die besten Tipps und beantworten wir die wichtigsten Fragen!

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Betriebshaftpflichtversicherung – Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen haften für Schäden, die sie Dritten zufügen, grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen. Deshalb kann eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein.
  • Die Kosten der Versicherung richten sich nach dem zu versichernden Risiko, der Unternehmensgröße und den Zusatzbausteinen.
  • Wichtig: Schäden müssen im Rahmen der Betriebshaftpflicht innerhalb von sieben Tagen dem Versicherer gemeldet werden.
  • Unsere Empfehlung: Mit einem Selbstbehalt wird die Versicherungsprämie günstiger. Überlegen Sie sich, welchen Betrag Sie im Schadensfall selbst tragen können, ohne dass das Unternehmen finanzielle Probleme bekommt.
  • Tipp: Bei der Kündigung Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung müssen Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist beachten. Um eine Versicherungslücke zu vermeiden, sollten Sie direkt nach der Kündigung nach einer neuen Police suchen.

Inhaltsverzeichnis

Betriebshaftpflichtversicherung: Für alle Fälle abgesichert

Mit der Betriebshaftpflichtversicherung können Sie sich als Unternehmen gegen hohe Kosten absichern, die durch eigens verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Unternehmen und Gewerbetreibende mit jeder Betriebsgröße können die Police abschließen. Für manche Berufsgruppen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Zulassung sogar vorgeschrieben.

Jedes Unternehmen haftet unbegrenzt

Unternehmen haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die sie Dritten zufügen. Gerade aus diesem Grund ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll. Je nach Größe des Schadenumfangs kann der Schadensersatz ein Unternehmen in den finanziellen Ruin treiben. Bei einem Einzelunternehmer kann eine Schadenregulierung ohne Betriebshaftpflichtversicherung auch zum privaten Ruin führen, da er ohne eine entsprechende Unternehmensform mit seinem Privatvermögen haftet.

Besteht eine gesetzliche Verpflichtung?

Für den Einzelhandel, Einzelunternehmer oder Produktionsbetriebe gibt es keine Versicherungspflicht. Für manche Berufsgruppen, wie Anwälte, Ärzte oder Ingenieure ist diese sogar eine Voraussetzung für die Zulassung. Tipp: In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Versicherungen für Sie sinnvoll sein und auf welche Sie getrost verzichten können.

Betriebshaftpflichtversicherung: Kosten

Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung richten sich vor allem nach dem zu versichernden Risiko: Handwerker tragen beispielsweise ein höheres Risiko für Personen- und Sachschaden als Büroinhaber. Die Beträge hängen also von verschiedenen Faktoren ab, die für jedes Unternehmen eine individuelle Beitragshöhe ergeben.

Doch nicht nur die Arbeitsbedingungen spielen eine Rolle, sondern auch die Unternehmensgröße. Ein Unternehmen mit zehn Mitarbeitern muss zum Beispiel eine geringere Versicherungssumme bezahlen, als eines mit 100 Mitarbeitern.

Tipp: Einige Versicherungen bieten Existenzgründern oder Start-ups besonders günstige Konditionen an. Sie müssen allerdings beachten, ab wann der volle Tarif fällig wird, um so unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Mit einem Online-Rechner, wie dem vom Finanzchecks, können Sie sich einen grundlegenden Überblick über die Kosten verschaffen.

Faktoren für die Beitragsberechnung

  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Anzahl der Inhaber
  • Jahresumsatz
  • Art der Tätigkeit
  • Menge der Zusatzbausteine (zum Beispiel Produkthaftpflicht)
  • Höhe der Selbstbeteiligung

Betriebshaftpflichtversicherung: Leistungen

Die Betriebshaftpflicht leistet Schadenersatz an geschädigten Dritten. Ihre Leistungen umfassen die Schadenregulierung bei folgenden Fällen:

  • Vermögensschäden
  • Sachschäden
  • Personenschäden, die durch den Betrieb an Dritten entstanden sind

Tipp: Eine Haftpflichtversicherung ist nicht nur für Unternehmen sinnvoll, sondern auch für Sie als Privatperson, damit Sie gegen hohe Schadensersatzansprüche abgesichert sind. Unser Tipp: Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!

Zusätzlicher Rechtsschutz

Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet nicht nur eine Absicherung bei Schadensersatz, sondern prüft gleichzeitig auch, ob die Ansprüche von Dritten gerechtfertigt sind. Es handelt sich bei dieser Police also um eine Haftpflichtversicherung mit massivem Rechtsschutz.

Vorsicht: Der Leistungskatalog von Versicherern ist bei Betriebshaftpflichtversicherungen ähnlich, allerdings nicht einheitlich geregelt. Er kann dementsprechend von Unternehmen zu Unternehmen variieren.

Tipp: Sie möchten auch privat rechtlich abgesichert sein? Wir haben verschiedene Rechtsschutz-Tarife unter die Lupe genommen.

Der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Die Police kann unterschiedliche Geltungsbereiche umfassen, zum Beispiel Ihre eigene Betriebsstätte, öffentliche Plätze oder die Wohnräume von Kunden. Abhängig vom Anbieter ist auch, ob der Schutz weltweit gilt oder nur im Inland. Abgesichert sind bei einer Betriebshaftpflichtversicherung immer nur Schäden, die durch Mitarbeiter Ihres Unternehmens oder Ihrer Produkte verursacht wurden.

Hinweis: Der Versicherungsschutz gilt also nicht mehr, wenn Mitarbeiter in der Freizeit Schäden verursachen oder sich nicht mehr auf dem Betriebsgelände befinden. Wie genau der Geltungsbereich definiert ist, können Sie in Ihrer Versicherungspolice nachlesen.

Wartezeit bei der Betriebshaftpflicht

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeit, wie es zum Beispiel bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall ist. Das heißt: Der Versicherungsschutz greift, sobald die Versicherung abgeschlossen wurde.

Betriebshaftpflichtversicherung: Wie groß ist der Versicherungsumfang?

Die Versicherung umfasst alle Schäden, die durch Ihr Unternehmen an Dritten entstehen. Mitversichert sind dabei alle Mitarbeiter Ihres Betriebs, solange sie beruflich für Sie tätig sind. Niederlassungen oder Filialen werden ebenfalls durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

Vorsicht: Der Schutz besteht in der Regel nicht bei Arbeitsunfällen, sprich, Schäden, die sich Mitarbeiter untereinander zufügen. Bei einem Arbeitsunfall greift zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung oder die Separate Ihres Unternehmens.

Hinweis: Bei einem Subunternehmer greift der Versicherungsschutz üblicherweise nicht. Sie müssen für ihre eigene Absicherung sorgen.

Nachhaftung bei der Betriebshaftpflicht

Ein Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Nachhaftungsversicherung. Sie greift auch bei Schäden, die beispielsweise durch Produkte eines Unternehmens entstanden sind, das seinen Betrieb eingestellt hat. Es hängt allerdings von dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab, wie lange die Nachhaftung eines Unternehmens abgedeckt ist.

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Vorsorge für hinzukommende Risiken

Bei neu hinzukommenden Risiken ist Ihr Unternehmen durch die Vorsorgeversicherung Ihrer Betriebshaftpflicht abgedeckt. Sie beschränkt sich auf die Risiken, die in der Police angegeben sind.

Produkthaftpflichtversicherung

Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Produkthaftung zu erweitern. Diese Absicherung ist für Unternehmen sinnvoll, wenn sie Produkte herstellen, die anschließend in anderen Produkten weiterverarbeitet werden. Im Fall, dass nun ein Vermögens-, Sach- oder Personenschaden wegen eines Produktfehlers des Artikels entsteht, sind Sie mit einer herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Diese greift in der Regel nur bei Personen- oder Sachschäden, die direkt durch das Produkt selbst entstehen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann durch weitere Policen ergänzt werden – zum Beispiel mit einer Vermögensschadenhaftpflicht oder einer Umwelthaftpflicht. Die Zusatzbausteine sollten Sie individuell für Ihre Situation anpassen.

Höhe der Deckungssumme

Um die Höhe der Deckungssumme zu ermitteln, sollten Sie von dem größtmöglichen Schadensfall ausgehen und dessen mögliche Kosten für die Schadenregulierung berechnen. Diese Summe würde sich beispielsweise als Versicherungssumme eignen, wenn Sie umfänglich abgesichert sein möchten. Im Allgemeinen gilt eine Deckungssumme von drei Millionen Euro als Basisschutz. Vermögensschäden sollten mit mindestens 100.000 Euro abgedeckt sein. Falls Ihre Mitarbeiter aber mit besonders teuren Geräten arbeiten oder Dienstleistungen anbieten, die im Schadensfall sehr hohe Kosten verursachen können, ist eine höhere Versicherungssumme empfehlenswert. Grundsätzlich sollten Sie die Höhe der Deckung nie zu knapp wählen, denn nur so haben Sie im Schadensfall die Sicherheit, dass sie nicht mit ihrem Betriebsvermögen haften müssen.

Wie viel Selbstbehalt macht Sinn?

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung hängt die Höhe der Versicherungsprämie von der Höhe des Selbstbehalts ab. Je geringer Sie den Selbstbehalt wählen, desto teurer wird die Versicherungsprämie. Um eine Höhe festzulegen, sollten Sie sich überlegen, welchen Betrag Sie im Schadensfall selbst tragen könnten, ohne dass Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Tipp: Sie können sich ausrechnen, wie viel Sie über eine bestimmte Zeitspanne einsparen, wenn Sie einen höheren Selbstbehalt wählen. Diese Summe können Sie dem niedrigeren Selbstbehalt gegenrechnen.

Fristen im Schadensfall

Jeder Schaden muss im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen dem Versicherer gemeldet werden. Es ist für Sie als Unternehmen empfehlenswert, auf die Deckungszusage der Versicherung zu warten, bevor Sie die Schuld am Schaden gegenüber dem Geschädigten bekennen.

Kündigungsfristen bei der Betriebshaftpflichtversicherung

Unternehmen, die ihre Betriebshaftpflicht kündigen möchten, müssen in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist berücksichtigen. Sie sollten aber vor dem Vertragsabschluss einen Blick auf die Laufzeit der Police werfen. Manche Versicherungsunternehmen bieten nämlich auch Laufzeiten von drei oder fünf Jahren an. In diesen Fällen müssen Sie länger warten, bis sie den Vertrag kündigen können. Standard sind allerdings Einjahresverträge.

Tipp: Um eine Versicherungslücke zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Police zu kündigen und direkt nach einer neuen zu suchen. Die Kündigung der Versicherung muss schriftlich erfolgen.

Alternativen zur Betriebshaftversicherung

Die Alternative für eine Betriebshaftversicherung wäre, gar keine Versicherung abzuschließen. Da Sie als Unternehmen in diesem Fall unbegrenzt für Schäden haften, stellt das allerdings keine wirkliche Alternative dar.

Denkbar wäre es, dass jeder Mitarbeiter eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließt. Allerdings werden dann keine Schäden durch das Unternehmen abgedeckt, sondern jeweils nur der Einzelne in die Haftung genommen. Der entscheidende Vorteil einer Betriebshaftversicherung ist die Absicherung des gesamten Unternehmens vor den Schadensersatzansprüchen Dritter. Genau aus diesem Grund sollten Firmen jeglicher Art in jedem Fall den Abschluss einer solchen Police in Erwägung ziehen.

Betriebshaftpflichtversicherung vs. Berufshaftpflichtversicherung

Der wichtigste Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflicht und einer Berufshaftpflicht besteht darin, dass zweitere in der Regel nur für eine Person abgeschlossen wird. Diese übt meistens einen Beruf aus, der eine Haftpflichtversicherung gesetzlich erforderlich macht. Zu diesen Berufsgruppen zählen beispielsweise Hebammen, Steuerberater, Krankengymnasten oder Anwälte. Die Berufshaftpflichtversicherung wird häufig auch als „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“ bezeichnet.

Die Betriebshaftpflicht deckt, im Gegensatz zur Berufshaftpflicht, alle Schäden an Dritten ab, die durch den Betrieb verursacht werden. Damit sind alle Mitarbeiter des Unternehmens sowie je nach Police auch die Produkte versichert. Diese Police wird auch „Gewerbeversicherung“ genannt.

In der Praxis lassen sich die Betriebs- und die Berufshaftpflichtversicherung aber nicht immer eindeutig trennen. Es gibt viele Versicherungsunternehmen, die die Leistungen der beiden Versicherungen miteinander kombinieren.

Ein Beispiel: Ein Notar braucht eine Berufshaftpflichtversicherung, damit er seinen Beruf ausüben kann. Gleichzeitig benötigt er für seine Kanzlei auch eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auch seine Mitarbeiter bei Schadensfällen abdeckt. In Fällen wie diesen würde ein Versicherer beide Policen miteinander kombinieren.

Betriebshaftpflichtversicherung – das sollten Sie tun

  1. Als Arbeitgeber sollten Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung in Erwägung ziehen, um bei eventuellen Schäden abgesichert zu sein. Für bestimmte Berufsgruppen besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung für die Police.

  2. Die Kosten der Betriebshaftpflicht richten sich vor allem nach dem Risiko, das versichert werden muss, und nach der Unternehmensgröße.

  3. Um die Höhe der Deckungssumme zu ermitteln, können Sie von dem größtmöglichen Schadensfall ausgehen und dessen Kosten für die Schadenregulierung berechnen.

  4. Überlegen Sie sich, welchen Betrag Sie im Schadensfall selbst tragen können, ohne dass Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Damit können Sie Ihren Selbstbehalt ermitteln, welcher die Versicherungsprämie günstiger macht.

  5. Ein Firmenhaftpflichtversicherungs-Vergleich kann Ihnen bei Ihrer Wahl helfen. Haben Sie sich für einen Versicherer entschieden, können Sie direkt einen Antrag stellen. Sobald dieser bestätigt ist, greift der Versicherungsschutz umgehend, da es keine Wartezeit gibt.

* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.

🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.

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