Falls Ihr Ehepartner 64 Jahre und 8 Monate alt geworden ist, zahlt die Rentenversicherung Ihnen eine abschlagsfreie Hinterbliebenenrente. Allerdings wird bis zum Jahr 2024 das Alter für die Abschlagsfreiheit schrittweise bis zum 65. Lebensjahr erhöht. Beginnt die Rente vor dem im Gesetz genannten abschlagsfreien Rentenalter, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden fehlenden Monat. Jedoch wird sie höchstens um 10,8 Prozent gekürzt.
Bei der Berechnung der Witwenrente ist es wichtig zu beachten, dass die Rentenversicherung auch Ihr eigenes Einkommen, also auch Ihre Rente, auf die Hinterbliebenenrente anrechnet. Zwar gibt es Freibeträge, die Berechnung ist allerdings dennoch nicht so einfach. Denn es kann passieren, dass Ihre Hinterbliebenenrente gekürzt wird. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
1. Schritt: Die Rentenversicherung ermittelt zunächst Ihr Nettoeinkommen. Dafür wendet sie bei bestimmten Einkommensarten ein pauschaliertes Verfahren an: Dabei werden pauschal knapp 40 Prozent vom Brutto-Arbeitseinkommen abgezogen. Knapp 14 Prozent werden pauschal abgezogen, wenn ein Hinterbliebener eine eigene Rente bekommt.
2. Schritt: Ist das Nettoeinkommen berechnet, wird davon der Freibetrag abgezogen. Dieser ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. Erhöhen sich also die Renten, erhöht sich auch der Freibetrag. In den alten Bundesländern liegt der Freibetrag derzeit bei 903 Euro und bei 884 Euro in den neuen Bundesländern. Außerdem steigt der Freibetrag für jedes Kind, das einen Anspruch auf Waisenrente hat. In den alten Bundesländern sind das pro Kopf 191 Euro sowie 187 Euro in den neuen Bundesländern (Stand: März 2022).
3. Schritt: Nun werden von der verbliebenen Summe 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Oder um es anders auszudrücken: Von der Witwenrente werden diese 40 Prozent abgezogen.
Beispiel: In Baden-Württemberg hat ein Witwer ein eigenes Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Außerdem hat er ein Kind, das sich noch in der Ausbildung befindet. Wegen des Kindes erhöht sich sein Freibetrag von 903 Euro also um 382 Euro auf insgesamt 1.094 Euro. Zieht man den Freibetrag vom Nettoeinkommen ab, übersteigt das Nettoeinkommen den Freibetrag um 906 Euro. Davon sind 40 Prozent 362,40 Euro. Daher zieht die Rentenversicherung diesen Betrag von der Hinterbliebenenrente ab (Stand: März 2022).
Eine Grundvoraussetzung, um die Witwenrente zu erhalten, ist, dass die Ehe bereits seit mindestens einem Jahr bestanden hat. Mit dieser Regel soll verhindert werden, dass kurz vor dem Tod noch schnell eine Ehe geschlossen wird, um den Hinterbliebenen durch die Rente finanziell abzusichern. Haben Sie weniger als ein Jahr vor dem Tod des Versicherten geheiratet, ist es der Rentenversicherung in Ausnahmefällen dennoch möglich, eine Hinterbliebenenrente zu zahlen. Allerdings nur dann, wenn besondere Umstände eine sogenannte Versorgungsehe widerlegen.
Ein plötzlicher Tod nach einem Unfall spricht beispielsweise gegen eine Versorgungsehe. In diesem Fall ist es eher unwahrscheinlich, dass das Paar absichtlich hinsichtlich der finanziellen Sicherheit kurz vor dem Tod des Partners geheiratet hat.
Aber: Hat der Versicherte hingegen beispielsweise von seiner lebensbedrohlichen Krankheit gewusst und deshalb kurz vor seinem Tod geheiratet, hat der Hinterbliebene keinerlei Anspruch auf die Witwenrente. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Stuttgart haben Sie selbst dann keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn Sie trotz kurzer Ehe nachweisen können, dass Sie und Ihr Partner fast 20 Jahre zusammengewohnt haben.
Die Rentenversicherung zahlt keine Witwenrente mehr, falls Sie erneut heiraten. Bevor Sie also nochmals „Ja“ sagen, sollten Sie sich überlegen, ob Sie auf Ihre Ansprüche verzichten möchten. Allerdings können Sie im Falle einer Wiederheirat eine Abfindung auf die große Witwenrente beantragen. Anhand der Bezüge im vorangegangenen Jahr berechnet die Rentenversicherung dabei zwei Jahresrenten, die Sie erhalten. Wurde Ihnen bei der Witwenrente ein eigenes Einkommen angerechnet? Dann ist der Rentenbetrag nach der Anrechnung von Bedeutung. Des Weiteren berücksichtigt die Rentenversicherung bei der Abfindung die erhöhten Bezüge im Sterbevierteljahr nicht.
Eine Alternative zur Witwenrente ist das sogenannte Rentensplitting. Die Grundidee dahinter ist, dass im Gegensatz zur Witwenrente die Rentenansprüche aus der Ehezeit zu gleichen Teilen untereinander aufgeteilt werden. Allerdings lohnt sich das insbesondere für jenen Partner, der eine geringere Rente erwartet.
Lassen Sie sich jedoch unbedingt ausführlich beraten, bevor Sie eine Entscheidung zwischen Witwenrente und Rentensplitting treffen. Wie hoch Ihre Witwenrente wäre und wie hoch Ihre Altersrente nach dem Rentensplitting sein könnte, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung anhand von Proberechnungen zeigen. Dort müssten Sie sowieso das Rentensplitting beantragen.
Wichtig: Ist Ihre Entscheidung erst einmal auf das Rentensplitting gefallen, können Sie nicht mehr zurück zur Witwenrente.
Für die Witwenrente gelten steuerlich dieselben Regeln wie für die reguläre Altersrente. Auch für die Witwenrente gibt es einen Freibetrag, der jedes Jahr sinkt. Dieser Teil der Rente ist also steuerfrei. Außerdem bestimmt das Jahr des Renteneintritts die Höhe des Freibetrags. Im Jahr 2022 sind für Neurentner 18 Prozent der Witwenrente steuerfrei. Das Finanzamt ermittelt also im Jahr nach dem Rentenbeginn die Höhe des Freibetrags. Dieser Betrag gilt dann für immer. Hat sich gesetzlich etwas geändert und wird daraufhin die Rente neu berechnet, passt das Amt natürlich auch den Freibetrag an.
Unsere Empfehlung: Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Steuererklärung. Beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung kann Ihnen überdies ein Steuerprogramm helfen. Wir haben die besten Steuerprogramme im Vergleich.
Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten und beantragen Sie einen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente.
Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, haben Sie Anspruch auf die große oder kleine Witwenrente.
Erhalten Sie aktuell die kleine Witwenrente und erfüllen nun die Voraussetzungen für die große Witwenrente, erhalten Sie diese automatisch und müssen keinen neuen Antrag stellen
Sind Sie geschieden und erziehen Kinder, können Sie eine Erziehungsrente beantragen.
Überlegen Sie sich, ob für Sie alternativ zur Witwenrente das Rentensplitting infrage kommt.
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