Ein Kinderlächeln kann die Welt erobern. Eltern, Großeltern und Paten tun deshalb (fast) alles für den Nachwuchs – auch finanziell. Das wissen die Banken, die mit einem Mäusekonto, einem Baby-Sparbuch oder einem Biene-Maja-Schutzbrief werben.
Doch Vorsicht: Nicht alle Angebote bringen den finanziellen Erfolg, den sie versprechen. Und einige Angebote sind nicht wirklich nützlich zum Vermögensaufbau für Ihren Nachwuchs, mögen sie in noch so liebevolle Worte gekleidet sein.
Beim Anlegen oder Sparen für Kinder geht es in der Regel um einen sehr langen Zeithorizont – meist bis zum 18. Geburtstag. Das Geld soll Rendite bringen und gleichzeitig sicher angelegt sein.
Getrost verzichten können Sie jedoch auf Versicherungen, die die Ausbildung Ihres Kindes absichern sollen. Sogenannte Ausbildungsversicherungen „taugen nicht zum Sparen für Kinder“. Zu diesem Urteil kommt Stiftung Warentest bereits in „Finanztest“-Ausgabe 12/2017.
Auch Kinderschutzbriefe, die gegen Risiken wie Unfall, Krankheit oder Schulunfähigkeit schützen sollen, seien „unflexibel, mit hohen Kosten verbunden und oft ohne jede Rendite“, so das vernichtende Urteil der Finanztester.
Ein Bausparvertrag ist ebenso keine besonders gewinnbringende Geldanlage für den Nachwuchs, trotz Zinswende. Die Sparzinsen sind hier meist niedriger als bei anderen Zinsanlagen, auch wenn die Aussichten auf einen günstigen Baukredit wieder besser sind als noch zu Beginn des Jahres 2022.
Einige Bausparkassen bieten übrigens Jugendtarife an, die einige Vorteile haben wie einen Jugendbonus oder eine bessere Guthabenverzinsung als bei einem Standardbausparvertrag. Einzig diese Rabatte der Bausparkassen, die so für den Nachwuchs gesichert werden können, und staatliche Zuschüsse machen den „Vermögensaufbau per Bausparvertrag“ sinnvoll.
Der Vermögensaufbau für Kinder sollte vor allem Flexibilität, Transparenz und natürlich die Chance auf eine hohe Rendite bieten. Deutlich besser geeignet als eine Ausbildungsversicherung oder ein Bausparvertrag sind auf den Namen des Kindes abgeschlossene Kapitalanlagen. Eltern und Großeltern haben die Wahl zwischen sicheren (und renditeschwächeren) Girokonten und/oder Sparkonten, Einmalanlagen (zum Beispiel Festgeld) und etwas chancenreicheren ETF-Sparplänen.
Am besten diversifizieren Sie das Kapital, das Sie für den Nachwuchs anlegen bzw. sparen wollen. Bleiben Sie aber gleichzeitig immer fokussiert auf die rentabelsten Anlagen, verzetteln Sie sich nicht mit Ausbildungsversicherungen oder Schutzbriefen.
Sinnvoll kann zum Beispiel eine Mischung aus Festgeld und aus Investmentfonds sein, am besten entscheiden Sie sich für die günstigen ETFs. An deutschen Börsen können von Anlegern annähernd 2.000 verschiedene Exchange Traded Funds gehandelt werden, viele davon gibt es als Sparpläne. Doch längst nicht alle eignen sich zum langfristigen Sparen.
Unsere Empfehlung: Wählen Sie als Basis für ein ETF-Portfolio und zum Sparen für Kinder größtenteils (oder gar ausschließlich) ETFs, die einen breiten und am besten globalen Aktienindex abbilden. Sehr gut eignen sich Sparpläne auf einen Weltaktienindex wie den MSCI World. Als Ergänzung bietet sich eine Festgeldanlage an.
Mit einem ETF-Sparplan für Kinder bauen Sie sehr gut Vermögen über einen langen Zeitraum auf. Ein DAX-ETF beispielsweise spiegelt die Entwicklung des deutschen Leitindex wider, zwischen Anfang 2009 und Anfang 2019 erzielten Anleger damit im Schnitt 8,1 Prozent Rendite pro Jahr (abzüglich Gebühren). Hätten Sie in diesem Zeitraum Kapital investiert, hätten Sie dieses in zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Aber: Die richtige Produktauswahl kann über die Höhe Ihrer Rendite und den Erfolg Ihrer Geldanlage entscheiden. Gerade beim langfristigen Vermögensaufbau für Kinder und Familien ist es deshalb besonders wichtig, den passenden ETF für die eigene Anlagestrategie auszuwählen. Nehmen Sie sich deshalb bei der Produktauswahl etwas Zeit, schließlich geht es um Ihr Geld und um die finanzielle Freiheit Ihrer Familie.
Gehen Sie beim langfristigen Vermögensaufbau keine Kompromisse ein. Wie bereits in vielen anderen Ratgeber-Artikeln aufgezeigt, sollten Sie vor allem auf Gebühren achten, denn hohe Kosten rund um die Geldanlage kosten Rendite und damit bares Geld.
Der ausgewählte ETF sollte entsprechend günstig sein, am besten ist der ETF-Sparplan kostenlos und das Produkt muss selbstverständlich auch sparplanfähig sein. Um einen ETF-Sparplan für Kinder2 einrichten zu können, benötigen Sie dann – wie immer beim Börsenhandel – noch ein Wertpapierdepot, am besten einen günstigen Online-Broker.
Kosten beeinflussen den Anlageerfolg, das ist bekannt, direkt! Beachten Sie als Anleger deshalb grundsätzlich die Kostenstruktur bei der Geldanlage. Und gerade beim langfristigen Vermögensaufbau für Ihren Nachwuchs nimmt die ETF-Kostenkontrolle eine besonders gewichtige Rolle ein.
Achten Sie genau auf TER, TCO und Co., werfen Sie darüber hinaus einen Blick auf den Tracking-Error. Am einfachsten können Sie übrigens bei der Auswahl Ihres Anbieters sparen. Und ganz wichtig: Bei der Geldanlage für Kinder müssen Sie steuerliche Effekte berücksichtigen – dazu gleich mehr.
Die Kosten für die Depotführung sowie Ordergebühren wirken sich direkt auf die Rendite aus. Wählen Sie deshalb einen günstigen Depotanbieter, der Ihnen top Konditionen bietet, zum Beispiel das finanzen.net zero Depot1. Dort zahlen Sie weder Depot- noch Kontoführungsgebühren nur Spreads, außerdem finden Sie dort günstige ETF-Sparpläne, mit denen Sie auch für Ihre Kinder Geld ansparen können.
Tipp: Schauen Sie sich den ETF-Sparplan-Vergleich an. Wir haben dort die Sparplan-Angebote von verschiedenen Onlinebrokern, Internetbanken und Neobrokern miteinander verglichen.
Hinweis: Falls Sie bereits ein Wertpapierdepot besitzen, dann stellen Sie die Kosten, die dafür anfallen, auf den Prüfstand: Was kostet ein Trade? Fallen bei Ihrer Bank Ausgabeaufschläge auf Fonds an? Verlangt Ihr Broker höhere Kontoführungsgebühren als andere Anbieter? Mit dem Broker-Vergleich haben Sie das schnell herausgefunden!
Die Kosten für das Wertpapierdepot, die Größe des Fonds und die Performance eines ETFs sind noch einigermaßen leicht zu überblicken. Schwieriger wird es, die ausgewählten ETFs in Eigenregie renditestark und steueroptimiert anzulegen. Beachten Sie beim Vermögensaufbau unter anderem die Abgeltungssteuer und rechnen Sie Sparerpauschbeträge sowie Grundfreibeträge ein.
Im Video Beim ETF-Handel Steuern sparen zeigen wir, wie Sie mit ein paar kleinen Tricks Kapitalerträge vom Finanzamt zurückholen und die Rendite ganz einfach erhöhen können.
Wichtig: Bei ETF-Sparplänen für Kinder ist es unverzichtbar, sich mit diesem Thema intensiv auseinanderzusetzen. Warum? Weil Sie als Inhaber des Depots für eine andere Person, nämlich Ihren Nachwuchs, Kapital investieren. Aus diesem Grund spielen unter anderem Kindergeld, BAföG und der Grundfreibetrag des Nachwuchses eine große Rolle.
Für welche Geldanlage Sie sich auch entscheiden, die Kapitalanlage sollten Sie am besten auf den Namen des Kindes abschließen. Das Konto ist dann ein Kinderkonto, das Depot ein Junior Depot. Das hat einige Vorteile, zum Beispiel steuerliche.
Es bringt steuerliche Vorteile, wenn Sie die Kapitalanlage auf den Namen des Kindes abschließen. Sie können so innerhalb der Familie Kapitalerträge auf mehrere Schultern verteilen: Normalerweise kann seit 1. Januar 2023 jedes Kind (und jeder Erwachsene) einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr nutzen. Auf diesen Betrag fallen dann pro Erwachsenem und pro Kind keine Steuern an. Eine vierköpfige Familie schafft sich so einen Sparerpauschbetrag von insgesamt 4.000 Euro – lesen sie dazu auch den Ratgeber-Artikel Freistellungsauftrag.
Die Kapitalanlage auf den Namen des Kindes abzuschließen, bringt aber noch einen weiteren Steuervorteil: Erträge auf Sparkonten und Kinderdepots bleiben zusätzlich bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrages (10.908 Euro) und der Sonderausgabenpauschale (36 Euro) steuerfrei. Insgesamt beträgt die steuerfreie Einkommensgrenze bei Kindern im Jahr 2023 also 11.944 Euro, im Jahr 2024 voraussichtlich sogar 11.740 Euro, da der Grundfreibetrag um weitere 696 Euro erhöht werden soll.
Ist Ihr Kind der Besitzer des Wertpapierdepots, dann bleiben ihm alle Kapitalerträge aus dem Vermögensaufbau bis zur Höhe der steuerfreien Einkommensgrenze erhalten. Am Kindergeldanspruch ändert sich übrigens dadurch nichts. Das Kindergeld wird nur gestrichen, wenn das Kind mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet und so eigene Einkünfte erwirtschaftet.
Mit einer sogenannten NV-Bescheinigung vom Finanzamt können Sie die steuerfreie Einkommensgrenze sicherstellen. Damit sparen Sie sich darüber hinaus den jährlichen Aufwand eines Freistellungsauftrages. Kosten für einen Steuerberater, sofern dieser die Dienstleistung übernehmen würde, fallen ebenfalls nicht an – weiter unten in diesem Artikel erhalten Sie mehr Informationen zur NV-Bescheinigung.
Es bringt steuerliche Vorteile, wenn Sie die Kapitalanlage auf den Namen des Kindes abschließen. Sie können so innerhalb der Familie Kapitalerträge auf mehrere Schultern verteilen: Normalerweise kann jedes Kind (und jeder Erwachsene) einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr nutzen. Auf diesen Betrag fallen dann pro Erwachsenem und pro Kind keine Steuern an. Eine vierköpfige Familie schafft sich so einen Sparerpauschbetrag von insgesamt 4.000 Euro.
Die Kapitalanlage auf den Namen des Kindes abzuschließen, bringt aber noch einen weiteren Steuervorteil: Erträge auf Sparkonten und Kinderdepots bleiben zusätzlich bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrages (10.908 Euro) und der Sonderausgabenpauschale (36 Euro) steuerfrei. Insgesamt beträgt die steuerfreie Einkommensgrenze bei Kindern im Jahr 2023 also 11.944 Euro, im Jahr 2024 voraussichtlich sogar 12.508 Euro, da der Grundfreibetrag um weitere 564 Euro erhöht werden soll.
Ist Ihr Kind der Besitzer des Wertpapierdepots, dann bleiben ihm alle Kapitalerträge aus dem Vermögensaufbau bis zur Höhe der steuerfreien Einkommensgrenze erhalten. Am Kindergeldanspruch ändert sich übrigens dadurch nichts. Das Kindergeld wird nur gestrichen, wenn das Kind mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet und so eigene Einkünfte erwirtschaftet. Mit einer sogenannten NV-Bescheinigung vom Finanzamt können Sie die steuerfreie Einkommensgrenze sicherstellen.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Sie befreit Geringverdiener oder minderjährige Kinder mit eigenen Erträgen aus Kapitalvermögen von der Abgeltungssteuer. Darüber hinaus sparen Sie sich mit einer NV-Bescheinigung auch den jährlichen Aufwand eines Freistellungsauftrages. Das Beste: Kosten für einen Steuerberater, sofern dieser die Dienstleistung übernehmen würde, fallen ebenfalls nicht an.
Die NV-Bescheinigung sollten Sie vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge beim Finanzamt beantragen. Den ausgefüllten Antrag müssen Sie dann beim Anbieter Ihres Wertpapierdepots einreichen.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) befreit Geringverdiener oder minderjährige Kinder mit eigenen Erträgen aus Kapitalvermögen von der Abgeltungssteuer – auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus.
Die NV-Bescheinigung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden und nennt sich „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“. Für minderjährige Kinder mit eigenen Erträgen aus Kapitalvermögen gibt es einen gesonderten Antragsvordruck, der dann von den Eltern ausgefüllt werden muss.
Die NV-Bescheinigung sollte vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge beim Finanzamt beantragt werden. Der ausgefüllte Antrag muss dann bei der jeweiligen Bank eingereicht werden.
Wird das Sparkonto oder das Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes abgeschlossen, gibt es noch einen weiteren Vorteil: Die Verlockung der Eltern oder Großeltern bleibt aus, das bereits angesparte Geld im Notfall für eigene Zwecke zu nutzen.
Die Kapitalanlage auf den Namen des Kindes abzuschließen bedeutet nämlich, dass Eltern (oder auch Großeltern) zwar die Geldanlage für die Kleinen bis zu deren Volljährigkeit verwalten, das Geld aber rechtlich gesehen ausschließlich den Kindern gehört.
Mit dem 18. Geburtstag dürfen die Sprösslinge mit dem Geld machen, was sie wollen. Damit der Nachwuchs das über viele Jahre angesparte Geld nicht gleich verprasst, ist die Übertragung des „Vermögens“ auf einen Auszahlplan kurz vor der Volljährigkeit sinnvoll. So wird das Geld dann in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Höhe der Raten kann von den Eltern (oder Großeltern) im Vorfeld flexibel festgelegt werden.
Tipp: In unserem Ratgeber Geldanlage für Kinder haben wir verschiedene Möglichkeiten der Geldanlagen für den Nachwuchs verglichen.
Ist Ihr Kind der Besitzer des Wertpapierdepots, dann kann es alle Erträge und Gewinne aus dem Vermögensaufbau bis zur Höhe der steuerfreien Einkommensgrenze behalten. Am Kindergeldanspruch ändert sich übrigens dadurch nichts. Das Kindergeld wird nur gestrichen, wenn das Kind mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet und so eigene Einkünfte erwirtschaftet. Eventuell ist es in diesem Fall notwendig, für das Kind eine Steuererklärung abzugeben.
Wichtig: Kinder verlieren den Anspruch auf Ausbildungsförderung (Bafög), wenn ihr Vermögen 15.000 Euro übersteigt. Haben Eltern oder Großeltern also richtig viel Geld für den Nachwuchs angespart, könnte die Chance auf die staatliche Unterstützung wegfallen.
Und noch etwas: Kinder können nur kostenlos in der Krankenversicherung der Eltern mitversichert sein, solange ihre Erträge aus Kapitalvermögen 485 Euro im Monat nicht übersteigen. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 520 Euro.
Sie können selbstverständlich auch in Ihrem eigenen Namen Geld für Ihr Kind ansparen. Dann können Sie zwar die steuerfreie Einkommensgrenze für Ihr Kind nicht voll nutzen, die Einrichtung eines Sparplans ist aber deutlich unkomplizierter: Sie müssen keine Geburtsurkunde einreichen, eine NV-Bescheinigung spielt ebenfalls keine Rolle mehr und das angesparte Geld gehört Ihnen. So können Sie selbst entscheiden, wann Sie Ihrem Nachwuchs das Vermögen übertragen.
Und darüber hinaus können Sie entscheiden, wie viel Geld Sie übertragen. Das maximale Vermögen Ihres Sprösslings darf nämlich – wie bereits geschrieben – bei maximal 15.000 Euro liegen, wenn der Anspruch auf BAföG gewahrt bleiben soll.
Beachten Sie dabei auch die Schenkungssteuer: Eltern dürfen bis zu 400.000 Euro steuerfrei an ihre Kinder übertragen, Großeltern an ihre Enkel in der Regel aber nur 200.000 Euro. Diese Beträge gelten für jeden Elternteil an jedes Kind und stehen alle 10 Jahre zur Verfügung.
Aus steuerlichen Gründen ist es lohnenswert, Geld auf den Namen des Kindes anzulegen. Auch wenn das Konto oder Depot von den Eltern eröffnet und verwaltet wird, gehört das Geld rechtlich allein dem Kind. Die Kontovollmacht der Eltern erlischt, sobald der Nachwuchs volljährig ist.
Die Eltern dürfen das Konto oder das Depot verwalten, dürfen in der Regel aber kein Geld abheben. Machen die Eltern dies dennoch, könnte das Kind seine Eltern (rein theoretisch) auf Rückzahlung des Geldes verklagen.
Wie bereits angeklungen, sind ETFs perfekt für den langfristigen Vermögensaufbau und zum Sparen für Kinder geeignet. Sie sind besonders günstig, flexibel und transparent. In Verbindung mit einem Sparplan gibt es kaum eine chancenreichere Kapitalanlage bei einem langen Anlagehorizont von zehn und mehr Jahren.
Eltern und Großeltern, die sich nicht persönlich mit der ETF-Auswahl, einem passenden Wertpapier- oder ETF-Sparplan-Depot und steuerlichen Fragen beim Vermögensaufbau auseinandersetzen wollen, sollten einen Blick auf OSKAR2 werfen. Dieses Anlageprodukt wurde ausschließlich zum Börseninvestment für Kinder entwickelt – Sparen für Kinder wird damit im wahrsten Sinne des Wortes „kinderleicht“.
Ab einem Betrag von 25 Euro pro Monat können Sie dort für sich und Ihre Familie Geld anlegen. Das von Ihnen investierte Kapital wird professionell verwaltet und in den besten ETFs angelegt. Wenn es nötig ist, kommen Sie jederzeit an Ihr Geld, Ihr Kapital ist also nicht wie bei einer Festgeldanlage unzugänglich für einen bestimmten Zeitraum angelegt.
Das Beste: Sie können alle Entwicklungen in Ihrem Wertpapierdepot oder in Ihren Wertpapierdepots über eine moderne App verfolgen. OSKAR kostet außerdem maximal ein Prozent Ihres angelegten Vermögens im Jahr, es gibt keinen Ausgabeaufschlag, keine Performancegebühren und keine versteckten Kosten.
Produktempfehlung: Mit OSKAR2 können Sie bereits ab 25 Euro pro Monat für sich, den Nachwuchs oder die ganze Familie Geld anlegen. Wählen Sie aus fünf Anlagestrategien mit unterschiedlicher Risikostufe und legen Sie mit nur einem Sparplan in bis zu zehn unterschiedliche ETFs an – das bietet so kein anderer digitaler Vermögensverwalter.
Für Eltern oder Großeltern, die regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag für die Sprösslinge ansparen und dabei kein Risiko eingehen wollen, ist ein Tagesgeldkonto oder, noch besser, ein Festgeldkonto mit guten Zinskonditionen gut geeignet. Wie bereits weiter oben beschrieben, ergänzen sich eine Kombination aus ETF-Sparplan und Festgeld für den Kapitalaufbau sehr gut. Attraktive Konditionen für eine Festgeldanlage erhalten Sie bei Crédit Agricole*, Klarna Bank* und Renault Bank*.
Eine Mindesteinlage ist nicht nötig und kleinere Geldgeschenke können jederzeit unkompliziert angelegt werden – so gelingt das Sparen für Kinder am einfachsten.
Leider bieten nicht alle Banken Tagesgeldkonten für Minderjährige an. Außerdem liegen die Zinssätze für „Mäusetagesgeldkonten“ oft niedriger als bei Tagesgeldkonten für volljährige Neukunden.
Tipp: Tagesgeldkonten sind vor allem für Sparer mit einem kurzfristigen Anlagehorizont interessant. Der Anleger geht wenig Risiken ein und bleibt flexibel, weil das Geld jederzeit abgehoben werden kann. Bleiben bis zur Führerscheinprüfung oder bis zum Ausbildungsbeginn weniger als fünf Jahre, ist ein Tagesgeldkonto die richtige Geldanlage für den Nachwuchs. Attraktive Konditionen für das Tagesgeld erhalten Sie bei Renault Bank* und Openbank*.
Eine Festgeldanlage ist (wie ein Tagesgeldkonto) besonders sicher und aufgrund der relativ hohen Zinsen eine sehr gute Ergänzung zu einem Börseninvestment. Einziges Manko ist die fehlende Flexibilität: Wer sein Geld mal angelegt hat, kommt in der Regel erst nach Ende der Laufzeit wieder dran.
In Zeiten steigender Zinsen ist eine Festgeldanlage nicht optimal, weil Sie als Anleger vom steigenden Zinsniveau während der Vertragszeit nicht profitieren. Wir empfehlen deshalb, bei langsam steigendem Zinsniveau nur kurze Laufzeiten zu wählen oder noch abzuwarten.
Wichtig: Um von den steuerlichen Vorteilen beim Sparen für Kinder zu profitieren, sollten Sie selbstverständlich ein Festgeldkonto speziell für Minderjährige wählen. Besonders gut geht das mit den Angeboten in der Tabelle zu Beginn dieses Textes.
Wer regelmäßig für die Kleinen sparen möchte, für den kommt eventuell auch ein Banksparplan in Frage. „Banksparpläne sind einfach und sicher“, sagt Annabel Oelmann, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie können Banksparpläne mit einer festen Laufzeit abschließen oder über eine unbestimmte Zeit laufen lassen und dann nach einer kurzen Sperrfrist kündigen.
Ein Banksparplan ist risikoarm und die Einlagen sind – auch bei einer Pleite der Bank – bis 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Stiftung Warentest riet in „Finanztest“ (Ausgabe 12/2017) von Banksparplänen für Kinder zwar ab aufgrund der geringen Renditeaussichten – das allerdings hat sich mit der Zinswende 2022 geändert, prüfen und vergleichen Sie die Angebote genau!
Wichtig: Ein Banksparplan sollte trotz langfristiger Ausrichtung möglichst flexibel sein und einen vorzeitigen Ausstieg ebenso ermöglichen wie die Anpassung der monatlichen Rate. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber Sparplan.
Anleger und damit auch Eltern und Großeltern kommen – trotz steigender Zinsen – an der Börse nicht vorbei. Mit einem kostenlosen „Junior Depot“ lockt Comdirect, ING-Diba verspricht gute Rendite-Chancen mit dem „Direkt-Depot Junior“ und Direktbroker werben oft mit einem Kinderdepot. Alle Wertpapierdepots für Minderjährige sind bei Direktbanken kostenlos, es fallen also keine Kontoführungsgebühren an. Es gibt lediglich einige Anbieter, die einen aktiven Sparplan vom Anleger verlangen, damit die Kontoführung auch langfristig kostenlos bleibt.
Digitale Vermögensverwalter und Robo-Advisor wie Ginmon* unterstützen Eltern bei der Wertpapieranlage. Darüber hinaus bieten sie die Möglichkeit, einen ETF-Sparplan für den Nachwuchs einzurichten, der von Beginn an im Namen des Kindes geführt wird. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit gehen die Verfügungsrechte automatisch an das Kind über und es kann frei über das Konto verfügen.
ETF-Sparpläne, die globale Aktienindizes wie den MSCI World oder den MSCI All Country World abbilden, brachten in der Vergangenheit im Schnitt Renditen zwischen sechs und acht Prozent pro Jahr. Es gibt keine Garantie, dass sich diese Entwicklung so fortsetzt, bei einer langen Anlagedauer von zehn und mehr Jahren ist eine vergleichbare Rendite aber sehr wahrscheinlich – ein ETF-Sparplan auf den MSCI World kann eine gute Grundlage für ein „Junior Depot“ bilden. Mehr dazu verraten wir Ihnen in den Ratgebern MSCI World-ETF und DAX-ETF.
Tipp: Einige Direktbanken bieten eine Auswahl von ETF-Sparplänen zu sehr guten Konditionen an. Dort bekommen Sie in der Regel nicht nur ein Wertpapierdepot kostenlos, Sie erhalten auch meist ETF-Sparpläne gebührenfrei.
Übrigens: Stiftung Warentest empfiehlt ETF-Sparpläne zur Geldanlage für Kinder – und stellt in „Finanztest“ (12/2017) eine Beispielrechnung auf. Dort heißt es: „Beginnt man einen ETF-Sparplan bereits mit der Geburt, kommen nach 18 Jahren bei einer Sparrate von 50 Euro pro Monat und einer unterstellten Rendite von sieben Prozent im Jahr stattliche 21.165 Euro zusammen.“
Wichtig: Geld, das in weniger als fünf bis zehn Jahren zwingend zur Verfügung stehen muss, sollte nicht in Aktien investiert werden. Beginnen Eltern und Großeltern zu spät mit dem Sparen, die Zeit zur Volljährigkeit des Nachwuchses beträgt also fünf Jahre oder weniger, dann könnte eine Anlage in Aktien zu riskant sein.
Bei den meisten Banken und Direktbanken können Eltern ein Depot für Ihren Nachwuchs eröffnen, es trägt häufig den Titel „Junior Depot“. In der Regel reicht die Vorlage der Geburtsurkunde und die der Steueridentifikationsnummer (ID) des Kindes. Kinder erhalten die ID kurz nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern.
Auch die Eltern müssen sich natürlich ausweisen, wenn Sie für Ihre Kinder Geld ansparen wollen. Bei Direktbanken geschieht dies meist über das Post-Ident-Verfahren, einige Institute bieten inzwischen auch das sogenannte Video-Ident-Verfahren an. Manchmal muss auch das Sorgerecht für den Sprössling nachgewiesen werden.
Es ist übrigens die geschäftspolitische Entscheidung der Institute, welche Börsengeschäfte und welchen Wertpapierhandel sie erlauben. Termingeschäfte, Optionsscheine und Ähnliches schließen einige Banken zum „Vermögensaufbau“ für den Nachwuchs aus, das Sparen für Kinder ist also nicht immer mit allen Börsenprodukten möglich. Eltern und Großeltern sollten diesen Punkt vor der Depoteröffnung genau klären.
Beim Junior-Depot von Visualvest* suchen die Finanzprofis aus über 13.000 Fonds die passenden für das Portfolio heraus. Durch die angesparten Rücklagen soll dem Nachwuchs der Start in ein selbständiges Leben vereinfacht werden.
Die Consorsbank beispielsweise erlaubt bei Kinderdepots nur Wertpapiere der Risikoklasse 3, deutsche Nebenwerte und Auslandsaktien sind damit – außer bei Fondssparplänen – ausgeschlossen.
Beginnen Sie mit dem Vermögensaufbau für Ihr Kind besser heute als morgen – und nutzen Sie die Renditechancen der Börse.
Eröffnen Sie ein Wertpapierdepot bei einem günstigen Anbieter – hier geht’s zum Depot-Vergleich.
Schließen Sie das Depot auf den Namen Ihres Kindes ab (Junior Depot), das hat steuerliche Vorteile. Starten Sie einen Sparplan mit einem ETF auf den MSCI World.
Besonders bequem und transparent gelingt Sparen für Kinder mit OSKAR2, der digitalen Vermögensverwaltung speziell für Kinder.
* Das bedeutet das Sternchen: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv recherchiert und unabhängig erstellt. Wir wollen so möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig Vermögen aufzubauen und in Finanzfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit unsere Informationen kostenlos abrufbar sind, werden manchmal Klicks auf Verlinkungen vergütet. Diese sogenannten Affiliate Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen. Geld bekommt die finanzen.net GmbH, aber nie der Autor individuell, wenn Leser auf einen solchen Link klicken oder beim Anbieter einen Vertrag abschließen. Ob die finanzen.net GmbH eine Vergütung erhält und in welcher Höhe, hat keinerlei Einfluss auf die Produktempfehlungen. Für die Ratgeber-Redaktion ist ausschließlich wichtig, ob ein Angebot gut für Anleger und Sparer ist.
🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.
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1Hinweis: finanzen.net zero ist ein Angebot der finanzen.net zero GmbH, einer Tochter der finanzen.net GmbH. Weitere Informationen finden Sie hier.
2Hinweis: Oskar ist eine Marke der Oskar.de GmbH, eine Ausgründung der finanzen.net GmbH. Die Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH verwaltet das Vermögen, die Baader Bank AG führt die Depots mit Verrechnungskonten. Weitere Informationen finden Sie hier.